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Noser Ruedi · Ständerat · 2021-03-09

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-09

Wortprotokoll

Ich weiss jetzt nicht, ob Sie nach dem, was gesagt wurde, den Sachverhalt vollständig verstanden haben. Zuerst einmal ganz kurz zum Vorgehen: Sie haben heute zwei Möglichkeiten, das kann man ganz objektiv sagen. Die eine Möglichkeit ist, dem Nationalrat mit der Variante B zu folgen; das beantragt Frau Gmür-Schönenberger. Die andere Möglichkeit ist, zu sagen, dass Sie die Vorlage aufteilen und dann schauen wollen, was der Nationalrat macht. Damit ist immer noch offen, ob beide Vorlagen in die Schlussabstimmung kommen oder nicht, und Sie haben sich nichts vergeben. Wenn Sie aber dem Einzelantrag Gmür-Schönenberger zustimmen, wird der Nationalrat dem auch zustimmen, und die Sache ist erledigt. Dessen muss man sich einfach bewusst sein. Das heisst, wenn Sie heute dem Einzelantrag Gmür-Schönenberger zustimmen, wird es keine Differenzen mehr geben, die Sache ist erledigt, die Vorlage kommt in die Schlussabstimmung.

Ich bitte Sie, einmal Artikel 3a durchzulesen, während ich rede; ich komme dann noch darauf zu sprechen.

Warum ist die Aufspaltung besser? Wenn wir jetzt eine Aufspaltung machen, dann haben wir eine Differenz, weil der Nationalrat vielleicht nicht zustimmen wird; und wenn er zustimmt, dann haben wir zwei Vorlagen, und wir können diese noch einmal beraten.

Jetzt zum Inhaltlichen: Selbstverständlich ist es schön, wenn die Initianten die Initiative zurückziehen, aber Sie müssen sich bewusst sein, dieser Gegenvorschlag geht weiter als die Initiative, und das ohne eine Vernehmlassung. Ich bitte Sie einfach, einmal durchzulesen, was hier steht.

Ich bringe jetzt ein ganz einfaches Beispiel, das ich letzten Samstag erlebt habe. Es ist etwas, das vielleicht vergessen geht, wenn man das hier durchliest. Sie haben vielleicht die Kritik zum Schweizer "Tatort" gelesen, sie war nicht sehr [PAGE 150] rühmend. Ich schaue den "Tatort" normalerweise nie, aber da dachte ich mir, doch, ich möchte ihn auch einmal sehen. Da geht man auf "ARD", sucht "Tatort", sucht den Zürcher "Tatort", klickt darauf, und dann heisst es: "Darf in Ihrem Land nicht ausgestrahlt werden." Warum? Weil die Senderechte für die Schweiz bei der SRG sind, nicht bei der ARD. Wo ist das hier abgedeckt? Das ist eine Frage an Sie.

Wir haben Konsumentenschutz, wir haben ganz viele Informationspflichten, wir haben die Gewährleistungspflicht, wir haben ganz viele Einschränkungen gemacht, wir haben alles unternommen, um den Internethandel über die Grenze zu erschweren, mit Mehrwertsteuern usw. usf., und gleichzeitig wollen wir möglichst allen sagen, sie müssten in die Schweiz liefern. Das ist die Situation, in der wir stecken. Das ist nicht so einfach zu lösen, das ist relativ schwierig zu lösen.

Ein Beispiel mit der EU würde ich ja sehr gerne machen - ich habe das in der Kommission als Diskussionsvorschlag vorgelegt. Sie müssen sich bewusst sein: Innerhalb der EU gibt es für den Konsumenten keine unterschiedlichen Mehrwertsteuern mehr. Die Staaten rechnen das selbst ab. Es hat nichts mehr mit dem Konsumenten direkt zu tun. Sie können mit der deutschen Mehrwertsteuer nach Frankreich liefern, Sie können mit der französischen Mehrwertsteuer nach Deutschland liefern. Das funktioniert, die Staaten müssen die Abrechnungen machen, nicht mehr die einzelnen Firmen. Hingegen müssen Sie mehrwertsteuerfrei in die Schweiz liefern und dann die Schweizer Mehrwertsteuer draufschlagen - mit den ganzen administrativen Kosten am Zoll, mit den ganzen Verwaltungskosten, mit den ganzen Versandkosten. Das ist das Konzept, das wir haben. Wir haben ein anderes Konzept; man kann es anders machen.

Artikel 3a würden wir beschliessen, ohne eine Vernehmlassung zu machen - notabene beim innovativsten Teil dessen, was in Zukunft stattfinden wird. Das gilt dann notabene auch für Schweizer Firmen. Denn auch Schweizer Firmen bieten dann unter Umständen unter der Domäne "de" oder der Domäne "fr" an. Das gilt auch für diese - hier sogar garantiert, das kann ich Ihnen sagen.

Wir haben keine Vernehmlassung gemacht, wir haben nichts gemacht, überhaupt nichts. Warum machen wir eine so unseriöse Gesetzgebung? Weil dann die Initianten ihre Initiative zurückziehen, die Sie sowieso voll erfüllt haben. Nehmen wir doch diese Initiative an, dann geht nämlich das Gesetz in die Vernehmlassung. Dann kommt wenigstens Qualität heraus. Aber wir machen das alles ohne Vernehmlassung.

Ich bitte Sie wirklich inständig, hier der Mehrheit der Kommission zuzustimmen. Dann haben wir, wenn der Schwesterrat mitmacht, vielleicht die Möglichkeit, noch eine Vernehmlassung zu machen - aber nur vielleicht. Wenn er nicht mitmacht, müssen wir hier drin entscheiden, ob wir das wollen oder nicht, Sie können das dann nächste Woche entscheiden.

Wenn Sie heute dem Einzelantrag zustimmen, dann haben Sie heute Ihre Meinung gemacht. Sie haben unterdessen die Bestimmung gelesen. Sie werden sicher auch die eine oder andere Frage gehabt haben, was das eigentlich im Einzelnen heisse. Der Vorschlag, den die Verwaltung vorgelegt hat, ist reine Schadensbegrenzung. In der Verwaltung ist niemand überzeugt, dass die Lösung A oder B, wie es der Kommissionssprecher gesagt hat, gut oder schlecht ist. Die Lösungen A und B sind schlecht. Die Lösung A wäre weniger schlecht, weil dann der Bundesrat noch eine Verordnungskompetenz hätte. Bei der Lösung B hat er keine Verordnungskompetenz; dann muss das, was hier steht, einfach umgesetzt werden.

In diesem Sinne bitte ich Sie, bei der Mehrheit der Kommission zu bleiben und die Vorlage aufzuspalten. Das heisst leider, dass Sie heute den Antrag Gmür-Schönenberger - so sehr ich Frau Gmür-Schönenberger mag - ablehnen müssen, damit wir die Möglichkeit haben, das nächste Woche mindestens noch einmal zu diskutieren.