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Molina Fabian · Nationalrat · 2021-03-09

Molina Fabian · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-09

Wortprotokoll

Sie alle erinnern sich sicherlich an den Skandal um die Weltausstellung 2019, als die Schweiz plötzlich im Fokus des internationalen Interesses stand, weil der Tabakkonzern Philip Morris mit einer Summe von 1,8 Millionen Franken an den Pavillon der Schweiz beitragen sollte. Sie erinnern sich sicher auch an den Skandal um den Expo-Pavillon in Mailand 2015, als der Nahrungsmittelmulti Nestlé plötzlich im Namen der Schweiz einen Beitrag zur Ernährungssicherheit auf unserem Planeten leisten sollte. Solche Beispiele gibt es viele, und sie zeigen, dass wir im Richtlinienwildwuchs des EDA ein Problem beim Konzernsponsoring von eigentlich hoheitlichen Aufgaben haben.

Mit meiner Motion beantrage ich Ihnen, dass wir den Bundesrat beauftragen, eine gesetzliche Grundlage betreffend das Sponsoring durch private Akteure für hoheitliche Aufgaben und vom Bund unterstützte Veranstaltungen vorzulegen. Dabei geht es darum, dass wir einerseits eine Rechtsgrundlage schaffen - darauf komme ich noch - und andererseits die Beitragshöhe für solche Sponsorings auf maximal 5 Prozent des Gesamtbudgets pro Veranstaltung beschränken. Schliesslich verlange ich, dass der Bundesrat dabei auch auf Interessenkonflikte und Korruption sowie auf die Ziele der Sustainable Development Goals der UNO Rücksicht nimmt und die Details der Verwaltungszusammenarbeit regelt.

Zur rechtlichen Grundlage: Der Bundesrat hat in einem Rechtsgutachten 2012 von Professor Uhlmann abklären lassen, ob heute eine Rechtsgrundlage für das Konzernsponsoring von eigentlich hoheitlichen Aufgaben besteht. Herr Uhlmann kommt darin zum Schluss, dass dies der Fall sei. Wenn wir uns allerdings die jetzige Rechtslage anschauen, dann sehen wir, dass sich der Bundesrat primär auf das Bundesgesetz über die Pflege des schweizerischen Erscheinungsbildes im Ausland stützt. Artikel 2 Absatz 6 sieht vor, dass für die Erfüllung der Ratio Legis die Zusammenarbeit mit Dritten möglich ist. Das Sponsoring ist allerdings nicht explizit erwähnt, und alleine die Tatsache, dass der Bundesrat eigens ein Rechtsgutachten dazu in Auftrag gegeben hat, zeigt doch, dass die Rechtsgrundlage einigermassen dünn ist.

Dies ist allerdings nicht mein Hauptargument. Es geht mir darum, dass wir die politische Debatte darüber, welche Rolle die Konzerne bei der Erfüllung der Landeskommunikation haben, hier drin führen können und auch klar festlegen, was der Wille des Gesetzgebers ist, wie solches Sponsoring funktioniert und welche Imageprobleme wir für unser Land in Kauf zu nehmen bereit sind.

Das EDA hat in der Zwischenzeit zwar wie angekündigt neue Richtlinien für das Sponsoring vorgelegt. An der Rechtsgrundlage hat sich aber rein gar nichts verändert.

In diesem Sinne halte ich auch an meiner Motion fest, sodass wir hier endlich etwas Licht und etwas Ordnung in diesen Sponsoring-Wirrwarr bringen können.