Zanetti Roberto · Ständerat · 2021-03-09
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-09
Wortprotokoll
Zu meiner Interessenbindung: Sie wissen, dass ich Präsident des Fischereiverbandes bin. Das ist aber gar nicht so entscheidend. Die zweite Interessenbindung: Ich war in meinem früheren Leben einmal Landwirtschaftsdirektor des Kantons Solothurn; das ist vielleicht entscheidender.
Der Mehrheitssprecher hat dargelegt, dass die Direktorenkonferenzen, die wir angehört haben, auf Änderungen oder Anpassungen verzichten. Das ist jetzt sehr zurückhaltend formuliert. Die beiden Direktorenkonferenzvertreter haben uns beschworen - sie haben uns beschworen! -, diese Motion abzulehnen, und zwar aus folgenden Gründen: Es sind eben nicht 15 Prozent umgesetzt. Bei einem Kanton, der das eigentümerverbindlich für jede Zone geregelt hat, da spricht man von 13 Prozent. Sie haben einen Brief der LDK und der [PAGE 163] BPUK vom 16. Februar erhalten, in welchem diese schreiben: "Aktuell sind die Gewässerräume in etwa der Hälfte der Gemeinden und Kantone ausgeschieden, und der Prozess der eigentümerverbindlichen Festlegung wurde eingeleitet oder ist beendet." Diese Gemeinden und Kantone haben also die Umsetzung an sich bereits realisiert.
Wenn wir jetzt die Spielregeln ändern, heisst das: All diejenigen, die es bereits gemacht haben, können bei null anfangen. Da muss ich Ihnen sagen: Das ist eine ausgesprochen unfeine Art, mit Kantonen umzuspringen. Immerhin war es eine relativ schwierige Umsetzung; das geht aus allen Stellungnahmen hervor. Es war also eine Herausforderung, diese Umsetzung an die Hand zu nehmen. Das hat man jetzt so weit getan, und jetzt ändern wir mitten im Spiel die Spielregeln - das ist einfach ein Unding. Es wäre für mich jetzt wirklich ein Paradigmenwechsel, wenn der Ständerat zwei absolut einige Direktorenkonferenzen nach einer Anhörung einfach so im Regen stehenlässt.
Der zweite Paradigmenwechsel, es ist von meinem Vorredner erwähnt worden: Diese Ausscheidung der Gewässerräume geht eigentlich auf den Gegenvorschlag zur Initiative zurück, die der Fischereiverband deponiert hatte. Es war ein ganz zentrales Element bei diesem Gegenvorschlag, eben diese Gewässerräume auszuscheiden.
Nach der Verabschiedung dieses Gegenvorschlages ging es Schlag auf Schlag. In der letzten Legislatur hat Frau Bundesrätin Leuthard ja einmal gesagt: keine Session ohne Wolfsdebatte. Man hätte ergänzen können: keine Session ohne Gewässerraumdebatte. Wir haben das Thema praktisch in jeder Session diskutiert. Der Ständerat hat sich jedes Mal sehr fair verhalten und gesagt: Nein, das Gegenprojekt zu dieser Initiative ist seinerzeit in diesem Saal entstanden. Der Ständerat hat sich immer hinter diese Lösung gestellt und entsprechende Vorstösse abgelehnt. Einmal wurde dann gesagt: Gut, wenn der Druck so gross ist, dann reichen wir eine Motion ein. Das war die Motion 15.3001 der UREK-S, "Schaffung von Handlungsspielraum in der Gewässerschutzverordnung".
Daraufhin wurde die Gewässerschutzverordnung - immer in Zusammenarbeit mit der BPUK, der LDK und den Bundesämtern - noch zweimal angepasst, und es wurden wiederum Flexibilisierungen vorgenommen. Man ist den Kantonen so weit entgegengekommen, dass man ihnen ein Maximum an Flexibilisierungen geboten hat, und jetzt lehnen es die Kantone selber ab, die Spielregeln anzupassen. Die Kantone müssten wieder von Neuem anfangen. Dass der Ermessensspielraum ausreichend ist, das glauben Sie mir wahrscheinlich nicht. Ich will nicht aus den Kommissionsprotokollen zitieren, aber es ist der Landwirtschaftsdirektor - und zwar nicht der Landwirtschaftsdirektor eines Stadtkantons, sondern der Landwirtschaftsdirektor des Kantons des Ständeratspräsidenten -, der sagt: Der Ermessensspielraum ist herausfordernd, aber er genügt - deshalb: bitte Hände weg!
Ich finde, ehrlich gesagt, wenn wir jetzt mitten im Spiel die Spielregeln änderten, dann wäre das gegenüber den Kantonen relativ unfair. Dann würden alle Eigentümer, die vielleicht unzufrieden sind, neue Hoffnung schöpfen. Das würde eine Lawine von Verfahren nach sich ziehen. Das würde die ganze Sache einmal mehr blockieren, weil sich jeder Vorteile verspricht, und das würde insbesondere das seinerzeitige Ehrenwort gegenüber den Initiantinnen und Initianten der Volksinitiative "Lebendiges Wasser" kompromittieren. Der Vertreter der LDK hat anlässlich der Kommissionssitzung gesagt: Wir fühlen uns diesem Ehrenwort weiterhin verpflichtet. Das sollte eigentlich auch für uns eine Verpflichtung sein.
Gut, ich will mich da nicht allzu sehr echauffieren. Ich kann Ihnen sagen, dass ich, wie auch immer entschieden wird, zufrieden sein kann. Wenn Sie gemäss Minderheit entscheiden, dann kann ich als ehemaliger Landwirtschaftsdirektor sagen: Politische Vernunft und politische Fairness haben immer noch einen hohen Stellenwert in diesem Rat! Das würde mich freuen. Wenn die Mehrheit obsiegt, dann kann ich Ihnen als Präsident des Fischereiverbandes sagen: herzlichen Dank für den Steilpass mit Blick auf die Abstimmung vom kommenden Juni! Das würde eine teure Plakatkampagne ersparen. Jede Schwächung des Gewässerschutzes ist im heutigen Moment eine Stärkung der Argumentation der Initiativbefürworter. Sie können das haben, wenn Sie das wollen. Ich kann mit beidem leben. Aber Sie sind gut beraten, wenn Sie die Verlässlichkeit des Ständerates hoch gewichten. Dann müssten Sie eigentlich mit der Minderheit stimmen. Wenn Sie hingegen sagen "Sei's drum; geben wir den Initianten einen Steilpass", dann können Sie mit der Mehrheit stimmen.
Ich werde mit der Minderheit stimmen, weil ich mich eher als ehemaligen Landwirtschaftsdirektor verstehe denn als Kämpfer für die Initiative. Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.