Glarner Andreas · Nationalrat · 2021-03-09
Glarner Andreas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-09
Wortprotokoll
Die Initianten schlagen eine einmalige Wahl für eine fast lebenslängliche Amtsdauer vor. Die Wahl soll dann noch durch das Los erfolgen. Die Amtsdauer der Richterinnen und Richter des Bundesgerichtes würde dann spätestens fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters enden. Natürlich wäre das Verfahren dann apolitisch. Doch das Abberufungsverfahren würde gleichzeitig in die Kompetenz der Bundesversammlung fallen und wäre im weiteren Sinne dann wieder ein politischer Akt.
Unser aktuelles Wahlsystem hat sich grundsätzlich bewährt. Heute wählt die Bundesversammlung die Richterinnen und Richter des Bundesgerichtes. Eine Nichtwiederwahl ist zwar theoretisch möglich, die Bundesversammlung hat jedoch noch keiner Bundesrichterin, keinem Bundesrichter die Wiederwahl aufgrund eines politisch missliebigen Urteils verweigert, obwohl es hierzu wohl schon öfters Gründe gegeben hätte. Das aktuelle Wahlsystem ermöglicht zudem die Berücksichtigung von weiteren Aspekten wie Geschlecht, Sprache oder regionale Herkunft.
Der normale Lauf der Dinge und die Lebenserfahrung zeigen aber, dass sich Menschen im Lauf der Zeit verändern können. Hier muss eine Korrektur respektive eine Abwahl möglich sein. Es gibt aber keine sachlichen Hinweise, wonach Bundesrichterinnen und Bundesrichter nicht unabhängig entscheiden würden. Ob sie immer richtig oder nach unserem Gusto entscheiden, das ist eine andere Sache. Die Unabhängigkeit der Bundesrichter resultiert aber doch gerade daraus, dass das schweizerische Parteiensystem aus lauter Minderheiten besteht und keine einzelne politische Kraft die Wiederwahl eines Richters bestimmen kann.
In der Volksinitiative gibt es noch offene Fragen, die am Ende wahrscheinlich vom Gesetzgeber beantwortet werden müssten: Trifft es z. B. zu, dass die Fachkommission keine zusätzlichen Kompetenzen hätte, um genauer zu prüfen, wer sich bewirbt? Oder hätte sie dieselben Möglichkeiten wie heute die Gerichtskommission?
Es wird argumentiert, dass die Erhebung von Mandatsbeiträgen eigentlich ein Korruptionstatbestand sei; dies ist jedoch weit gefehlt. Es ist ja nicht so, dass die Parteien die Richter bezahlen, sondern genau umgekehrt: Die Richter bezahlen die Partei. Die Zahlungen sind allesamt transparent und auf freiwilliger Basis geschuldet. Ein Bundesrichter verdient über 360[NB]000 Franken im Jahr, unabhängig von seiner Leistung, der Erfahrung, der Fähigkeit und der Betriebszugehörigkeit. Da machen die paar tausend Franken Mandatsbeiträge nun also nicht die Welt aus.
Die Vorstellung der Initianten, dass eine Fachkommission Richterpersonen besser aussucht als ein Gremium des [PAGE 325] Parlamentes, ist falsch, denn ein Gericht muss doch auch ein Spiegel der Gesellschaft sein, und die Gerichte sollen und dürfen bis zu einem gewissen Grad das politische Spektrum spiegeln. Insofern kann ein Gericht mit grösserer demokratischer Legitimation entscheiden, wenn seine Vertreter durch das Parlament oder vom Volk gewählt werden. Gerade wegen der Tendenz zur Judizialisierung politischer Fragen ist dies wichtig.
Einmal ganz abgesehen davon, dass unser Land und seine Bürgerinnen und Bürger zurzeit ganz andere Sorgen und Probleme haben: Diese Initiative ist unnötig, empfehlen Sie sie also bitte zur Ablehnung!