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Würth Benedikt · Ständerat · 2021-03-10

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-10

Wortprotokoll

Dieses Geschäft, es wurde mehrfach erwähnt, passt unter verschiedenen Aspekten zur ganzen Corona-Geschichte. Einen Aspekt möchte ich doch noch etwas beleuchten, nämlich das Verhältnis von Bund und Kantonen. Das ist hier in diesem Geschäft sehr wesentlich.

Wir haben gehört, die Bundeslösung - Herr Zanetti hat darauf hingewiesen - ist eigentlich vom Tisch. Mit einer Verfassungsgrundlage für eine obligatorische Erdbebenversicherung sind wir auf einem ausgetretenen Pfad. Dann hat man gesagt - einmal der Bundesrat, dann die UREK-S -, jetzt sollen es die Kantone versuchen. Es ist natürlich so, dass eine kantonale Lösung nur Sinn macht, wenn sie auch mit einem Konkordat verbunden ist. Nur eine kantonale Lösung im engeren Sinn macht mit Blick auf das Potenzial eines solchen Grossereignisses wenig Sinn.

Diese Konkordatslösung ist leider auch nicht zustande gekommen. Zweimal hat man es probiert, zweimal hat man Befragungen gemacht. Letztmals war es im Jahr 2017, ich war damals Präsident der KdK. Wir haben versucht, einen Schwellenwert zu definieren. Damals waren es 85 Prozent der Sachwerte. Dieser sollte erfüllt werden, um überhaupt in diesen Konkordatsprozess einzutreten. Auch das ist nicht gelungen. Es gab dreizehn Kantone, die damals für das Konkordat waren, und dreizehn Kantone, die skeptisch waren. Sie waren aus verschiedenen Gründen skeptisch. Zum Teil waren es Gründe, die jetzt Kollege Stark erwähnt hat. Aber es waren auch Gründe, die mehr institutioneller Natur sind. Sie haben gesagt, im Prinzip müsse die Eidgenossenschaft als Solidargenossenschaft dieses Problem lösen.

Dass das föderal angeordnet ist, ist eigentlich mehr verfassungshistorisch begründet. Dieses Problem ist, wenn man es zukunftsgerichtet lösen will, auf der Bundesebene sachlich richtig angeordnet. Denn ein Grossereignis im Erdbebenbereich betrifft - und das ist auch eine Lehre aus verschiedenen Ereignissen weltweit - nicht nur eine Region. Denken Sie an die ganze Problematik der Lieferketten. Wenn wir - ich nehme jetzt meinen Kanton - ein Erdbeben im St. Galler Rheintal, dem grossen Industriecluster, haben, dann hat das logischerweise Auswirkungen im Bereich der Lieferketten. Unternehmen im Thurgau oder in anderen Kantonen können dann vielleicht nicht mehr produzieren, weil ihnen der Zulieferer infolge eines Erdbebens ausgefallen ist. Das führt zu Betriebsausfällen. Wir dürfen bei dieser Thematik nicht nur an das Problem der Bauschäden denken, sondern es ist sehr viel komplexer. Auch das lehrt uns Corona.

Etwas ist sehr zentral, und das muss ich hier schon unterstreichen. Es reicht nicht, wenn man sagt: "Ja, wir haben dann ein Grossereignis, und wir stehen dann schon zusammen, und die Schweiz wird dann solidarisch sein." Das Problem ist das Tempo, wenn wir ein solches Ereignis haben. Rasch handeln ist dann angesagt, und rasch handeln können wir eigentlich auch in der Krise nur, wenn wir eine saubere gesetzliche Grundlage haben. Heute haben wir das im Grunde genommen eben nicht oder nur in fragmentierter Form. Bei Corona haben wir das Epidemiengesetz. Hier hingegen haben wir keine Lösung, und das ist eben das Problem. Darum ist es ein Trugschluss zu glauben, es gäbe dann im Ereignisfall quasi automatisch eine Solidaritätslösung.

Natürlich wird es aufgrund der Risikokarte so sein, dass gewisse Regionen, gewisse Kantone mit höherer Wahrscheinlichkeit Solidaritätsnehmer oder Solidaritätsgeber sind. Aber letztendlich, und das ist der Charme dieser Motion, ist es eben doch ein kluges Instrument, wenn man nicht über Jahre hinweg hingeht und Milliarden auftürmt, sondern wenn man sagt: Wir haben im Moment, wenn das Grossereignis da ist, dann diese Eventualverpflichtung. Mich dünkt das intelligent, mich dünkt das prüfenswert. Es gibt, wie erwähnt - Kollege Fässler hat darauf hingewiesen -, verschiedene Detailfragen, die zu klären sind. Aber heute entscheiden wir ja im Grunde genommen, ob wir einen Prozess auslösen oder ob wir ihn nicht auslösen. Diese Motion bietet nach all den ausgetretenen Pfaden die Chance, das Thema nochmals von einer anderen Seite, aus einer anderen Perspektive anzugehen. Das lohnt sich meines Erachtens.

Der Bundesrat sagt zwar, er sehe das Problem auch. Er sagt, er habe verschiedentlich etwas tun wollen. Er weist auf Vorbehalte hin, die im Raum stehen. Es ist klar, dieses Thema wird immer mit Vorbehalten behaftet sein; das ist völlig logisch. Aber das gehört zur Umsetzung. Da haben wir [PAGE 198] Konsultationen, da haben wir Vernehmlassungen, die dann durchgeführt werden. Danach werden wir schauen, ob es auf dem Boden dieser Motion eine Lösung gibt. Aber mir scheint, dass der Ansatz prüfenswert ist.

Schlussendlich noch dies: Wenn auf das Thema Versicherung hingewiesen wird, darauf, dass ein gewisser Anteil der Hauseigentümer eine Versicherung habe, dann kommt mir das ein bisschen wie das Thema Epidemie und Pandemie vor. Epidemienversicherungen gab es schon. Als ich noch bei der Olma war, war es klar: Eine Epidemie und eine Pandemie sind Grossrisiken. Gegen eine Epidemie konnten wir uns versichern, aber eine Pandemie war gar nicht versicherbar.

Darum ist es schon wichtig, dass wir dieses Problem nun aus einer nationalen Perspektive studieren und analysieren und dass wir Lösungen entwickeln. Mit dieser Motion bietet sich meines Erachtens die Chance dafür. Darum verdient es die Motion, angenommen zu werden.

Ich bitte Sie somit, der Mehrheit zu folgen.