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de Courten Thomas · Nationalrat · 2021-03-10

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-10

Wortprotokoll

Mit der Motion, die ich von Herrn Brand übernommen habe, möchte ich den Bundesrat beauftragen, eben auch im ambulanten Bereich umgehend die Bestimmungen zur Erhebung, Bearbeitung und Weitergabe der Diagnosen bzw. die Kodierung schweizweit anwendbarer Klassifikationen festzulegen.

Seit rund sieben Jahren läuft der Auftrag an das Eidgenössische Departement des Innern, für den ambulanten Bereich eine Klassifikation von Diagnosen und Prozeduren festzulegen. Solche Angaben kennt der stationäre Bereich seit Jahren, und sie bewähren sich auch in der Praxis. Nur wenn man weiss, welcher medizinische Sachverhalt wie behandelt wurde, kann das Ausmass von mehrfachen Bagatellkonsultationen, Überarztung und Ineffizienzen im Bereich der Krankenversicherung tatsächlich beurteilt werden.

Erleichtert würden dadurch nicht nur die Rechnungskontrolle - wo der Bund ja selbst stärkere Anstrengungen fordert - sowie die Wirtschaftlichkeitsprüfung, sondern auch die Entwicklung von Qualitätsindikatoren und Komplexpauschalen der integrierten Versorgung. Auch die epidemiologische Forschung ist darauf angewiesen, dass Grundlagen geschaffen werden, damit die Diagnosen und Behandlungen systematisch dokumentiert werden können.

Für die Kostenträger, also die Prämien- und Steuerzahler, ist es von Bedeutung, dass die seit Jahren in Aussicht gestellten Präzisierungen zu den ambulanten Rechnungen jetzt auch tatsächlich rasch umgesetzt werden. Mit der Verschiebung der stationären Behandlungen ins Ambulatorium wird es immer dringlicher, dass man auch im ambulanten Bereich erfährt, was wozu vergütet wird.

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