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Hofmann Urs · Nationalrat · 2002-11-27

Hofmann Urs · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-11-27

Wortprotokoll

Wir haben in den vorangehenden Voten gehört: Das Parlament hat dem Bund eine zwingende Zuständigkeit in verschiedenen Bereichen der Strafverfolgung zugewiesen. Die ursprünglichen bundesrätlichen Anträge für das Budget basierten auf den vom Departement formulierten Bedürfnissen für den Aufbau der Bundespolizei und der Bundesanwaltschaft, so wie es für die Behandlung der anfallenden Fälle für notwendig erachtet wurde. Die Chefin des Departementes hat in den Kommissionsberatungen darauf hingewiesen, dass diese Budgetierung auf 34 angenommenen komplexen Fällen beruhte, [PAGE 1794] dass aber im Jahr 2002 bis heute bereits 74 Verfahren eröffnet wurden. Sie hat deshalb klar darauf hingewiesen, dass die vom Bundesrat als Sparmassnahme beschlossene Reduktion dieser Budgetposten nicht unproblematisch sei und zu Schwierigkeiten bei der speditiven Behandlung der Fälle und bei der Eröffnung neuer Verfahren führen könne. Sie hat auch darauf hingewiesen, dass bei weiteren Einsparungen in diesem Bereich die Frage gestellt werden muss, ob die zwingende Bundeszuständigkeit auf Dauer aufrechterhalten werden könne.

Die Kommission hat es mit 15 zu 8 Stimmen trotz dieser Aussagen der Departementschefin als zumutbar erachtet, den Anträgen des Bundesrates zu entsprechen und diese Einsparung von 10 Millionen Franken vorzunehmen. Aber - das muss hier klar festgehalten werden - diese Frage wird uns künftig noch weiter beschäftigen, weil es auf Dauer nicht möglich sein wird, die anfallenden Fälle mit einem reduzierten Bestand behandeln zu können. Es geht also um eine Streckung des Aufbaus der Organisation und nicht um eine definitive Einsparung, wenn nicht auch auf gesetzgeberischer Ebene etwas geändert werden soll.

Noch eine kurze Bemerkung zum Bereich der Untersuchungsrichter und des Bundesstrafgerichtes: Herr Hess Peter hat darauf hingewiesen, dass in diesem Bereich noch nicht so viel Arbeit angefallen ist, wie dies geplant war, und dass auch die Untersuchungsrichter noch nicht voll ausgelastet seien. Dies hat mit diesen Budgetpositionen nichts zu tun. Die Untersuchungsrichter sind im Budget im Bereich des Bundesgerichtes untergebracht. Dort wurden Reduktionen vorgenommen, jedoch mit der klaren Aussage, dass im Bedarfsfall über Nachtragskredite Aufstockungen nötig sein würden. Man hat in diesem Bereich nicht bereits vorsorglich den ganzen Apparat zusätzlich aufbauen wollen.

Wir haben in der Kommission auch klar darauf hingewiesen, dass im Bereich des Bundesstrafgerichtes nur diejenigen Richter anzustellen seien und nur diejenige Infrastruktur bereitzustellen sei, die effektiv für die anfallenden Fälle notwendig ist, und dass nicht auf Vorrat eine Struktur aufgebaut wird, die möglicherweise erst in Jahren oder überhaupt nicht gebraucht wird. Auch in diesem Bereich hat das Bundesgericht darauf hingewiesen, dass im Jahr 2002 anstelle der angenommenen 200 bis 300 Beschwerdeverfahren nur etwa 10 bis 15 Beschwerden eingegangen sind. Es ist also damit zu rechnen, dass auch im Bereich des Bundesstrafgerichtes eine wesentliche Verzögerung des Aufbaus eintreten wird, was dort mit Kosteneinsparungen in den nächsten Jahren verbunden sein wird.

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