Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · 2021-03-10
Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-10
Wortprotokoll
Mit der Motion 20.4339 soll der Bundesrat beauftragt werden, ein Massnahmenpaket zu erarbeiten und Gesetzesänderungen zu unterbreiten, damit übermässige Lärmemissionen im Strassenverkehr einfacher und stärker sanktioniert werden können. Dabei geht es erstens um die bessere Sanktionierung hinsichtlich der Verwendung illegaler Bauteile oder Veränderungen am Fahrzeug, zweitens darum, dass Lenkerinnen und Lenker von Fahrzeugen, welche übermässigen Lärm verursachen, mit vernünftigem Aufwand zur Rechenschaft gezogen werden können, drittens um Massnahmen zur Intensivierung polizeilicher Kontrollen von Verkehrslärm und viertens um Instrumente, damit der Bund die Kantone im Vollzug besser unterstützen kann.
Diese Kommissionsmotion ging aus einer Diskussion zu zwei Vorstössen von Kollegin Gabriela Suter hervor: der parlamentarischen Initiative 20.443, "Mit Lärmblitzern gegen unnötigen Fahrzeuglärm vorgehen", und der parlamentarischen Initiative 20.444, "Endlich wirksam gegen lärmende Motorräder vorgehen". Zusätzlich lagen der Kommission zwei Petitionen vor: die Petition Winterhalder Christoph 20.2017, "Auto- und Motorradlärm reduzieren", und die Petition Vasella Lorenzo 20.2013, "Menschen statt Motoren schützen".
Grundsätzlich herrschte Einigkeit, dass übermässiger Lärm störend ist und sich auch gesundheitsschädigend auswirken kann. So wurde denn auch das Anliegen, Lärm begrenzen zu wollen, in der Kommission breit getragen. In der Kommission wurde in diesem Zusammenhang verschiedentlich auf das hängige Postulat Vogler 19.4254, "Übermässigen Motorenlärm endlich wirksam reduzieren", hingewiesen. Dieses fordert den Bundesrat auf, Möglichkeiten für neue rechtliche [PAGE 385] Grundlagen für eine einfache und stärkere Sanktionierung von übermässigen Lärmemissionen im Strassenverkehr zu prüfen. Da dieses Postulat aber bekämpft worden ist, konnte es noch nicht angenommen werden, weshalb auch kein entsprechender Bericht vorliegt.
Aus der Mitte der Kommission wurden schliesslich zwei Motionsvorschläge eingebracht. Während der eine sich nahe an das Postulat Vogler anlehnte und ein Massnahmenpaket zu möglichen Verboten und Sanktionen verlangte, wobei er sich vor allem auch auf technische Weiterentwicklungen wie z.[NB]B. Lärmblitzer bezog, fokussierte der andere auf den Vollzug, sprich den Umstand, dass die Kantone im Bereich der Bekämpfung und Ahndung übermässigen Motorenlärms Unterstützung erhalten sollen; dies insbesondere auch mit dem Hinweis, dass die bundesrechtlichen Vorschriften in den letzten Jahren verschiedentlich gelockert wurden.
Heute kann der Führerausweis nur noch entzogen werden, wenn eine Gefahr droht. Bei Lärmbelästigung fehlt demgemäss die rechtliche Grundlage für einen Führerausweisentzug. Im Jahr 2012 wurde nämlich Artikel 54 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes abgeändert. Bis dahin galt: "Hat sich ein Motorfahrzeugführer durch grobe Verletzung wichtiger Verkehrsregeln als besonders gefährlich erwiesen oder hat er mutwillig vermeidbaren Lärm verursacht, so kann ihm die Polizei auf der Stelle den Führerausweis abnehmen." In der neuen Fassung fehlt diese Befugnis.
Die Kommission liess sich sodann ein Lärmdisplay im realen Gebrauch demonstrieren und darüber informieren, dass die Weiterentwicklung von Lärmdisplays hin zu Lärmradars zwar im Gange, aber noch nicht abgeschlossen ist. Einig war man sich in der Kommission aber auch, dass es keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen den typengenehmigten Geräuschwerten eines Fahrzeugs und dem tatsächlichen Geräusch im realen Verkehr gibt. Vielmehr spielt, insbesondere bei Motorrädern, das Verhalten des Fahrers oder der Fahrerin eine entscheidende Rolle.
Bei aller Übereinstimmung zum grundsätzlichen Handlungsbedarf ergab die Diskussion jedoch keine einheitliche Meinung hinsichtlich des zielführenden Vorgehens. Die Mehrheit wollte dem Anliegen mit einer Motion Nachdruck verleihen. Eine Minderheit stellte sich auf den Standpunkt, es sei zuerst der Bericht zum Postulat Vogler 19.4254 und damit eine Auslegeordnung abzuwarten.
Schliesslich wurde über beide Motionsanträge separat abgestimmt. Beide wurden angenommen. Sie wurden in der Folge vereinigt. Parallel dazu wurden die beiden parlamentarischen Initiativen Suter 20.443 und 20.444 sowie die Petitionen Winterhalder Christoph 20.2017 und Vasella Lorenzo 20.2013 sistiert. Die vereinigte Motion wurde mit 15 zu 10 Stimmen angenommen.
Ich bitte Sie vor diesem Hintergrund und namens der Mehrheit Ihrer Kommission um Gutheissung der Motion.