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AB 278802

Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · Freiburg · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-10

Wortprotokoll

Im letzten September lehnte das Schweizer Stimmvolk das revidierte Jagdgesetz nur knapp ab. Dieses Ergebnis gilt es zu akzeptieren. Der Handlungsbedarf besteht weiterhin. Die Konflikte im Zusammenleben mit dem Wolf sind insbesondere in den Berggebieten gross. Es braucht dringend wirksame Lösungsansätze. Diese Lösungsansätze müssen aufgrund der Dringlichkeit auf die Thematik des Wolfes beschränkt werden. In diesem Geiste reichte Ihre Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie einstimmig die[NB]vorliegende[NB]Kommissionsmotion ein, um die Rahmenbedingungen auf Ebene der Verordnung zum Jagdgesetz anzupassen.

Die Wintermonate haben gezeigt, dass wir es in der Schweiz mit einer rasch wachsenden Wolfspopulation zu tun haben. Verschiedentlich wurden Wölfe im Flachland gesichtet. In der bündnerischen Surselva rissen Wölfe sogar erstmals Rindvieh. Diese Konflikte erstaunen nicht. Denn die Schweizer Wolfspopulation wächst exponentiell. Alleine zwischen Ende 2019 und Herbst 2020 vermehrte sich der Bestand von 80 auf 100 Wölfe. Das ist viel in einer sehr kurzen Zeit. Entsprechend steigen auch die Risse von Nutztieren. Für das Jahr 2020 zählt das BAFU 900 Risse, im Jahr 2019 waren es weniger als 500, im Jahr 2018 waren es 600.

Betroffen ist besonders die Landwirtschaft. Doch auch der Tourismus wird infolge des Herdenschutzes zunehmend Einschränkungen hinnehmen müssen. Sie haben vermutlich auch alle mitbekommen, dass es am vergangenen Samstag in Obersaxen, Graubünden, auf der Skipiste zu einer Begegnung zwischen einer Skifahrerin und einer Wölfin oder einem Wolf gekommen ist. Das Konfliktpotenzial wird in Zukunft weiter steigen.

Mit der vorliegenden Kommissionsmotion bietet Ihre UREK Hand zu einer raschen Lösung. Der Vorstoss beauftragt den Bundesrat, den Handlungsspielraum im geltenden Jagdgesetz auszunutzen und die Rahmenbedingungen für die Koexistenz von Menschen, Wölfen und Nutztieren auf Verordnungsstufe anzupassen.

Im Zentrum des Auftrags stehen drei Massnahmen:

1.[NB]Tiere, die grossen Schaden anrichten oder sich auffällig verhalten, sollen schneller entnommen werden können. Heute müssen mindestens 25 Tiere innerhalb eines Monats gerissen werden, bevor Massnahmen ergriffen werden können. Diese Schwelle müssen wir senken. Zudem braucht es Richtlinien für eine Ausweitung auf Risse an Grossvieh. So können wir Nutztiere viel besser schützen.

2.[NB]Der Bundesrat soll den Herdenschutz verstärken. Dazu zählen eine Ausweitung des Hirtenwesens, die Ausbildung von Herdenschutzhunden sowie technisches Material wie Zäune.

3.[NB]Die Verordnung ist so anzupassen, dass eine Gefährdung von Menschen durch den Wolf zu jedem Zeitpunkt ausgeschlossen werden kann.

Wie ich eingangs sagte, beschloss unsere UREK einstimmig, die Motion anzunehmen.

Gestern verabschiedete unsere Schwesterkommission einen gleichlautenden Vorstoss. Es besteht daher die Erwartung, dass eine angepasste Verordnung zum Jagdgesetz schon im Alpsommer 2021 umgesetzt werden kann. So könnten wir eine zeitnahe Lösung für die betroffenen Kreise bieten. Gleichzeitig respektiert dieses Vorgehen den Volksentscheid, denn die Massnahmen können im Rahmen des geltenden Jagdgesetzes umgesetzt werden. Alle Kompetenzen liegen beim Bund.

Heute liegt Ihnen überraschend ein Antrag vor, die Motion abzulehnen. Dieser Antrag lag der Kommission nicht vor. Die Kommission beantragt Ihnen vielmehr einstimmig, die Motion anzunehmen.

Ich kann Sie zudem auch darüber informieren, dass die Umweltverbände, Landwirtschaftsorganisationen und Jagd Schweiz den Dialog bereits aufgenommen haben und daran sind, zu evaluieren, ob es einen gemeinsamen Nenner für eine Revision des Jagdgesetzes gibt. Die Gesprächsbereitschaft wurde von allen Parteien klar bestätigt. Weitere Gespräche sind aber nötig, bevor eine tragfähige Lösung vorgelegt werden kann. Heute geht es lediglich um die Anpassungen auf Verordnungsstufe.

Daher bitte ich Sie im Namen der gesamten UREK, diese Motion anzunehmen.