Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2021-03-11
Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-11
Wortprotokoll
Mit dieser Vorlage zur Änderung des Finanzhaushaltgesetzes wird eine Vereinfachung und Optimierung der Haushaltsteuerung angestrebt. Anlass zur Änderung des Finanzhaushaltgesetzes gab die Motion Hegglin Peter 16.4018. Mit deren Annahme wurde der Bundesrat beauftragt, "die Rechnungslegung so anzupassen, dass ein Bild des Finanzhaushalts erscheint, welches möglichst weitgehend der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entspricht". Dabei sollte auch geprüft werden, ob sich Vorteile ergeben, wenn der Bundeshaushalt über die Erfolgsrechnung gesteuert wird. Die Motion war namentlich aufgrund von Vorbehalten der Eidgenössischen Finanzkontrolle bezüglich Rückstellungen für Rückforderungen der Verrechnungssteuer eingereicht worden.
Ihre Finanzkommission hat die Vorlage zum Finanzhaushaltgesetz an ihrer Sitzung vom 25. Februar 2021 als Kommission des Zweitrates behandelt. Der Ständerat prüfte als Erstrat die Vorlage des Bundesrates detailliert und widmete sich dabei der Frage, ob bei der Darstellung des Finanzhaushalts zur Erfolgsrechnung gewechselt werden soll. Die ständerätliche Finanzkommission entschied nach der Anhörung von Experten und der Einholung von Berichten, dem Modell von Professor Nils Soguel vom Idheap zu folgen. Sie liess zur Ablösung der Finanzierungsrechnung durch die Erfolgsrechnung eine Variante des EFD bzw. der Eidgenössischen Finanzverwaltung ausarbeiten. Sie übernahm deren Vorschläge; ihnen folgte anschliessend auch der Ständerat.
Die vom Bundesrat ausgearbeitete Vorlage erfuhr daher einzelne Änderungen, die Sie der Fahne entnehmen können. Dies betrifft beispielsweise den für uns relevanten Nachweis der Einhaltung der Schuldenbremse in Artikel 6; wir werden darauf noch detaillierter eingehen.
Somit liegt uns nun ein Entwurf des Finanzhaushaltgesetzes vor, in welchem die Finanzierungsrechnung gestrichen wird. Die Rechnungslegung erfolgt aufgrund der Erfolgsrechnung. Die Kommunikation der Bundesrechnung gleicht sich damit derjenigen der Kantone an. Für viele, die sich das von Gemeinde und Kanton her gewohnt sind, wird die Darstellung der Rechnung einfacher und verständlicher und in Bezug auf die Abgrenzung klarer. Hervorzuheben ist, dass die Schuldenbremse durch die neue Darstellung nicht verändert wird.
Die Vorlage enthält weitere Anpassungen im Finanzhaushaltgesetz: Die Regeln für Nachtragskredite und Budgetüberschreitungen werden vereinfacht und leicht gelockert, mit dem Ziel, dass die Verwaltungseinheiten genauer budgetieren. Zudem werden die Grundsätze der Rechnungslegung aktualisiert und Redundanzen zum internationalen Rechnungslegungsstandard Ipsas beseitigt.
In der Kommission wurde beantragt, Anhörungen durchzuführen, namentlich im Hinblick auf die Frage der Verfassungsmässigkeit des nun vorliegenden Entwurfes. Die Mehrheit Ihrer Kommission stellte sich auf den Standpunkt, dass ein Entscheid ohne weitere Anhörungen gestützt auf die uns vorliegenden Unterlagen und Protokolle des Ständerates gefällt werden könne. Zudem hat der Ständerat die Frage der Verfassungsmässigkeit bereits umfassend geprüft.
Es liegt ein Nichteintretensantrag einer Minderheit Schwander vor. Ihre Kommission ist mit 17 zu 7 Stimmen auf den vorliegenden Entwurf eingetreten und hat mehrheitlich den Beschlüssen des Ständerates zugestimmt.
Das Eintreten wurde wie folgt begründet: Die Vorlage entspricht der von beiden Räten angenommenen Motion Hegglin Peter 16.4018. Eine Steuerung des Finanzhaushalts über die Finanzierungsrechnung wird als nicht notwendig angesehen. Es handelt sich im Weiteren um vorwiegend technische Änderungen, welche die Arbeit der Verwaltung vereinfachen. Schliesslich enthält der Entwurf den Vorteil der besseren Vergleichbarkeit mit den Rechnungen der Kantone und der Gemeinden, eine bessere Verständlichkeit und Lesbarkeit.
Namens der Kommissionsmehrheit ersuche ich Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.