Regazzi Fabio · Nationalrat · 2021-03-11
Regazzi Fabio · Nationalrat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-11
Wortprotokoll
Im Namen der Mitte-Fraktion darf ich Ihnen unsere Erwägungen zu Artikel 12, also zu den Härtefallmassnahmen, erläutern. Es handelt sich hier um eine Abwägung, um eine schwierige Abwägung. Auf der einen Seite wissen wir, dass diese Massnahmen kosten. Sie führen zu einer grossen Belastung der Staatskasse; das ist keine Frage. Wie wir alle wissen, geht es um viel Geld. Aber auf der anderen Seite stehen noch höhere Kosten. Von diesen anderen Milliarden, und es sind Dutzende von Milliarden, wird viel weniger berichtet.
Wegen politischer Entscheidungen sind um die hunderttausend Unternehmen in existenzielle Gefahr gestürzt worden. Das ist nicht so, weil sie die unternehmerischen Risiken falsch kalkuliert hätten oder weil ihre Geschäftsmodelle falsch gewesen wären oder weil die Geschäftsführung versagt hätte. Nein, diese etwa hunderttausend Unternehmen sind wegen politischer Beschlüsse stark in ihrer Wirtschaftsfreiheit eingeschränkt worden, oder es wurde ihnen sogar verboten zu arbeiten. Wenn hunderttausend Unternehmen untergehen, reisst dies ein Loch in unsere Wertschöpfungsstruktur. Dieses Loch wird in den nächsten achtzehn Jahren nicht zu stopfen sein. Wenn nun seitens unserer WAK Anträge und seitens unseres Rates Beschlüsse kommen, die Milliarden von Franken kosten, dann deswegen, weil die Kosten des Nichtstuns viel höher wären. Unsere Beschlüsse bezwecken eine Minimierung der immensen volkswirtschaftlichen Kosten und des menschlichen Leids, welche sonst entstehen würden.
Ich komme nun zu den einzelnen Regelungen in Artikel 12:
Bei Absatz 1 folgen wir der WAK-N und schliessen uns damit dem Ständerat an.
Bei Absatz 1bis folgen wir der Mehrheit der WAK-N. Als Kompromiss gehen wir auf 70 Prozent, das heisst, es sollen Unternehmen als Härtefälle qualifiziert werden, die 30 Prozent oder noch mehr ihres Umsatzes verloren haben. Das ist für unsere Fraktion fair.
Bei Absatz 1ter folgen wir der Mehrheit der WAK-N und wollen Ausnahmen des Dividendenverbots schaffen. Die neue Formulierung ist präziser als die bisherige und kann das Anliegen des ursprünglichen Beschlusses unseres Rates umsetzen.
Bei Absatz 1quinquies Buchstabe d folgen wir der Mehrheit und wollen am Beschluss des Nationalrates festhalten, das heisst den Buchstaben streichen. Wir sind hier in einer Härtefalllogik. Firmen, die Härtefälle sind, haben alle ihre Möglichkeiten ausgeschöpft. Von ihnen eine Eigenbeteiligung zu verlangen, ist nicht Teil dieser Logik. [PAGE 416]
Bei Absatz 1sexies folgen wir der Kommission, was bedeutet, dass wir die Bundesratsversion übernehmen.
Bei Absatz 1septies haben wir Stimmfreigabe beschlossen, denn hier gibt es auf beiden Seiten gute Argumente.
In den Absätzen 3bis und 3ter folgen wir der Minderheit und halten an den Absätzen fest. Hier geht es darum, sicherzustellen, dass die Härtefallhilfen jene erreichen, die sie am meisten brauchen.
Bei Absatz 5bis geht es um die spezifische Härtefallhilfe für aufgrund behördlicher Anordnungen geschlossene Betriebe. Dieser Rat hat sich dafür ausgesprochen, den Betrieben, die ihre Wirtschaftsfreiheit verloren haben, eine Umsatzentschädigung zu geben. Die Mehrheit Ihrer WAK und wir, die Mitte-Fraktion, möchten an diesem Beschluss festhalten. Unsere Fraktion folgt also der Mehrheit der WAK, die hier einen Kompromiss beantragt. Den Unternehmen wird eine Umsatzentschädigung gegeben, und der Bundesrat entscheidet, welche Maximalbeiträge gelten sollen. Das ist der Antrag der Mehrheit der WAK, und wir folgen ihm.
Ich komme zum Schluss: Lassen Sie die über hunderttausend direkt betroffenen KMU und die damit zusammenhängenden Arbeits- und Ausbildungsplätze bitte nicht im Stich. Namens der Mitte-Fraktion ersuche ich Sie, diese volkswirtschaftliche Abwägung zu machen.