Grossen Jürg · Nationalrat · 2021-03-11
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2021-03-11
Wortprotokoll
Die grünliberale Fraktion folgt in diesem Block grundsätzlich der Mehrheit. Wir machen damit grosse Schritte auf den Ständerat zu. Ich bitte Sie deshalb, dasselbe zu tun. Es geht bei Artikel 12 bekanntlich um die Härtefallunterstützung und damit auch um die daraus resultierenden Kosten. Ich möchte dazu noch etwas Grundsätzliches sagen: Die Kosten werden vor allem durch die Eingriffe, die Massnahmen und die Lockdowns ausgelöst, welche aufgrund der epidemiologischen Lage umgesetzt werden. Wer die Pandemie nicht ernst nimmt und die wissenschaftlichen Hinweise ignoriert, hat die neuen Wellen massgeblich mitzuverantworten und damit auch die damit verbundenen Massnahmen und die daraus resultierenden Kosten.
Es ist schon nicht richtig und auch nicht redlich, wenn diejenigen, die die wissenschaftlichen Hinweise nicht ernst nehmen, hier hinstehen und behaupten, man gebe zu viel Geld aus, um die ohne eigenes Verschulden betroffenen Menschen und Unternehmen angemessen zu unterstützen. Wer alles ignoriert und auch heute trotz steigender Fallzahlen immer wieder mit viel Getöse Druck für Öffnungsschritte macht - die wir alle gerne hätten, da sind wir uns einig, aber die einzig und alleine auf der Basis der epidemiologischen Entwicklung beschlossen werden können -, trägt die Verantwortung für die Situation und für die Kosten.
Die von der Verwaltung nach Treu und Glauben genannten Schätzungen der Kosten, die wir vorgelegt erhalten haben und vom Bundesrat auch so genannt wurden, sind sicher sehr grober Natur, dessen müssen wir uns bewusst sein. Es ist leider nach wie vor unklar, wie lange die Einschränkungen für die Wirtschaft noch dauern. Wir haben alle den Wunsch nach Öffnungen. Aber wir wissen nicht, wie lange das noch geht. Es ist deshalb auch nicht redlich zu sagen: "Sie geben mit diesen Beschlüssen soundso viel Geld aus." Wir wissen es einfach nicht, wir setzen hier den Rahmen, wir schaffen die Möglichkeit für Unterstützungen, welche nur zum Zug kommen, wenn die Einschränkungen, Schliessungen und starken Umsatzeinbussen auch Tatsache werden.
Änderungen der Regeln werden mit dieser Gesetzesanpassung nun sowieso gemacht. Das ist mir wichtig zu sagen. Und bei den allermeisten Härtefällen wird bei den Gesuchen so oder so noch nicht der Schlussstrich gezogen, weil es eben noch nicht fertig ist. Demzufolge wird durch die Anpassung keine grosse zusätzliche Bürokratie entstehen, und es werden auch keine grossen Verzögerungen ausgelöst.
Zu den einzelnen Artikeln:
Bei Artikel 12 Absatz 1bis empfehlen wir, wie gesagt, der Mehrheit zu folgen. Die 30 Prozent Umsatzrückgang und die Berücksichtigung der Vermögens- und Kapitalsituation sind ein Kompromiss.
Bei Artikel 12 Absatz 1ter Buchstaben c und d möchten wir Ihnen auch empfehlen, dass Sie dem Kompromiss der Mehrheit folgen. Da geht es um die Ausschüttungen von Dividenden und Kapitaleinlagen.
Bei Artikel 12 Absatz 1quinquies Buchstabe d ist es grundsätzlich eine schwierige Situation. Mit uns zusammen will die Mehrheit, dass von Eigentümern keine Eigenleistungen erbracht werden müssen. Das ist grundsätzlich richtig, weil es - wir haben es vorhin mehrfach gehört - schwierig ist, diese Eigenleistungen zu erbringen, wenn man gar kein Kapital hat. Ich verstehe das Anliegen. Aber wir haben kein Vertrauen, dass das, so wie es hier formuliert ist, sinnvoll umgesetzt werden könnte.
Bei Artikel 12 Absätze 1septies, 1octies und 1novies unterstützen wir die Minderheit Badran Jacqueline und damit die Möglichkeit, die Modalitäten für die Rückzahlungen nochmals anzuschauen. Wenn wir dem Antrag der Minderheit zustimmen, gibt es eine Differenz zum Ständerat. Das Problem ist: Auf der einen Seite wollten wir eigentlich auch nicht, dass Steuergelder direkt in Gewinne fliessen. Das ist völlig klar. Auf der anderen Seite ist es aber auch so, dass es schwierig ist abzugrenzen. Man kann die Gewinne leicht umgehen. So entstehen mit dieser Regelung einfach nur Probleme, und deshalb möchten wir diese Differenz.
Bei Artikel 12 Absätze 3bis und 3ter unterstützen wir die Mehrheit.
Bei Artikel 12 Absatz 5bis unterstützen wir ebenfalls den Antrag der Mehrheit, welcher einen Kompromiss darstellt.