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Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2021-03-11

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-11

Wortprotokoll

Zu Artikel 12 Absatz 1bis: Da geht es um die Höhe des Umsatzrückgangs. Eine Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion folgt hier der Minderheit Aeschi Thomas. Es ist aber tatsächlich so, wie es Kollege Regazzi formuliert hat: Es ist eine Frage der Abwägung. Es ist eine schwierige und keine einfache Frage. Die Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion möchte am geltenden Recht festhalten. Die Kantone haben seit dem 1. Dezember aufgrund der betreffenden Verordnung bereits sehr viele Gesuche geprüft, und es laufen Auszahlungen. Wenn die Rahmenbedingungen nun geändert werden, dann werden die Kantone desavouiert, kann man sagen. Zum Teil müsste neu mit Überprüfungen begonnen werden. Man möchte nicht, dass in die bereits vereinbarten und von kantonalen Parlamenten beschlossenen Regelungen hineingefunkt wird. Es besteht ein grosses Risiko, dass diese Änderungen die Auszahlung um Wochen, wenn nicht um Monate verzögern. Das will man nicht. Ausserdem ist das Ausmass der geschätzten finanziellen Auswirkungen für den Bund zu hoch.

Bei Artikel 12 Absatz 1ter folgt die FDP-Liberale Fraktion der Minderheit Schneeberger; ich habe das bereits begründet.

Bei Artikel 12 Absatz 1quinquies, bei den Eigenleistungen, folgt die FDP-Liberale Fraktion mehrheitlich der Minderheit. Wir sind da geteilter Meinung. Für die Mehrheit der Fraktion ist die Absicht des Bundesrates nachvollziehbar, wonach Firmen mit einem Umsatz von über 5 Millionen Franken eine Eigenleistung erbringen sollen. Der Bundesrat ist jedoch klar aufgefordert, in der Verordnung vorzusehen, dass zum Beispiel Eigenleistungen, die die Unternehmen in der Vergangenheit erbracht haben, entsprechend angerechnet werden. Die Vermögens- und Kapitalsituation soll dabei berücksichtigt werden, und es sollen keine überzogenen Forderungen gestellt werden. Die Minderheit der Fraktion möchte gänzlich auf die Einforderung von Eigenleistungen verzichten. Die Hürden für ein entsprechendes Härtefallgesuch seien genügend hoch. Die Reserven seien meistens aufgebraucht, und es seien sicher auch bereits beträchtliche eigene [PAGE 417] Einschüsse durch die Unternehmer getätigt worden. Weitere Eigenleistungen seien deshalb nicht zu verkraften.

In Artikel 12 Absatz 1septies geht es um die Rückzahlung der A-Fonds-perdu-Beiträge. Auch hier sind wir geteilter Meinung. Eine Mehrheit der FDP-Fraktion wird hier der Lösung des Ständerates folgen. Sie erachtet es als zumutbar, im Fall der Erzielung eines Jahresgewinnes im Geschäftsjahr des Bezugs der Härtefallleistung diese bis im Umfang des erhaltenen Beitrags der Härtefallleistung zurückzubezahlen. Die Minderheit ist der Meinung, dass gerade in einer Krise die Erarbeitung von Unternehmensgewinnen wichtig und per se etwas Positives ist, das es zu fördern gilt. Die Gewinne helfen, gewachsene und gesunde Strukturen der Unternehmen zu erhalten und weitere Entwicklungsprojekte und Innovation zu betreiben. Der Mehrheitsantrag höhlt den Ausdruck "A-Fonds-perdu-Beiträge" de facto völlig aus.

Auch zu Artikel 12 Absätze 3bis und 3ter betreffend die Grenze für die A-Fonds-perdu-Beiträge habe ich einen Minderheitsantrag. Ich habe ihn begründet. Er wurde, wie gesagt, deshalb formuliert, weil die Befürchtung besteht, dass eine Bevorteilung einzelner Unternehmen bestehen könnte. Dies würden die Absätze 3bis und 3ter regeln. Diese stehen, wie gesagt, in Zusammenhang mit dem Minderheitsantrag Badran Jacqueline zu Artikel 12 Absatz 1septies. Sollte der Minderheitsantrag Badran Jacqueline nicht obsiegen, würde ich meine beiden Minderheitsanträge zurückziehen.