Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2021-03-11
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-11
Wortprotokoll
Bei den Änderungen im Bankengesetz in den drei Bereichen Insolvenz, Einlagensicherung und Segregierung geht es darum, die Sanierungs- und Abwicklungsregimes im Krisenfall vor allem für systemrelevante Banken zu verbessern, um die Stabilität des Schweizer Finanzplatzes zu wahren.
Die SP-Fraktion befürwortet diese Änderungen im Grundsatz und wird auf die Vorlage eintreten. Wir begrüssen, dass die Bestimmungen zur Bankeninsolvenz aus der heutigen Finma-Verordnung neu auf Stufe des Bankengesetzes verankert werden und somit eine klare gesetzliche Grundlage erhalten. Dabei geht es vor allem um die Behandlung der Ansprüche von Eignerinnen und Eignern sowie Gläubigerinnen und Gläubigern im Rahmen einer Bankensanierung, etwa bei der Wandlung von Fremd- in Eigenkapital und bei der Forderungsreduktion. Ausserdem werden für den Fall einer Insolvenz oder eines Konkurses einer Mitgliedsbank gesetzliche Regelungen zur Stärkung der Stabilität des Pfandbriefsystems aufgenommen.
Was die Segregierung anbelangt, unterstützen wir eine klare Verpflichtung zur getrennten Verwahrung von Eigen- und Kundenbeständen durch getrennte Kontoführung. So kann sichergestellt werden, dass im Konkursfall die Einlagen und Depotwerte der Kundinnen und Kunden vollständig vom Eigenbestand der Bank abgesondert und herausgegeben werden können. Damit wird eine Lücke im Einlegerschutz geschlossen.
Zur Einlagensicherung habe ich mich vorhin bereits geäussert. Es sind diese 100[NB]000 Franken pro Konto, wobei es heute in konkreten Fällen zum Teil mehrere Monate in Anspruch nimmt, wenn es um die Auszahlung der gesicherten Einlagen in einem Krisenfall geht. Das ist aus Sicht des Einlegerschutzes nicht tragbar. Hier wird das System nun verbessert. Mit der vorliegenden Änderung des Bankengesetzes sollen die bankengesetzlichen Fristen einerseits zur Auszahlung der Gelder aus der Einlagensicherung an den Untersuchungsbeauftragten oder Konkursliquidator und andererseits zur Weiterleitung an die Einlegerinnen und Einleger mit sieben Arbeitstagen wesentlich verkürzt und dem internationalen Niveau angepasst werden. Das unterstützen wir, sind aber klar der Meinung, dass die Übergangsfrist, bis diese Anforderungen erfüllt sind, verkürzt werden muss. Ich habe vorhin die Minderheit dazu vertreten. Zur Höhe der Einlagensicherung habe ich soeben auch die Minderheit vertreten.
Den neuen Artikel betreffend die Sanierung von Kantonalbanken, den die WAK-N in das Gesetz aufgenommen hat, unterstützen wir. Damit wird der besonderen Situation von Banken mit Staatsgarantie Rechnung getragen.
Zum Schluss noch dies: Leider wurde bei dieser Revision verpasst, die grundsätzliche Frage zu prüfen, wie die Einlagensicherung ausgestaltet sein soll. Der Internationale Währungsfonds hat 2019 in seinem Bericht zum Schweizer Einlagensicherungssystem die Reform als insgesamt zu wenig weit gehend kritisiert und es als notwendig erachtet, dass die Einlagensicherung öffentlich-rechtlich ausgestaltet wird.
Unser System beruht auf der Selbstregulierung durch die Banken, die durch die Esisuisse wahrgenommen wird. Bezüglich Unabhängigkeit und Gouvernanz ist das nicht befriedigend - im 13-köpfigen Vorstand sind 8 Bankenvertreter -, auch wenn die Esisuisse in den letzten Jahren Verbesserungen gemacht und für den Fall eines Problems mit einer Bank einen unabhängigen Ausschuss geschaffen hat. Es bleibt beim unbefriedigenden Konstrukt, dass sich die Banken in für das Finanzsystem und für die Kundinnen und Kunden entscheidenden Bereichen selber regulieren. Umso wichtiger ist die Aufgabe der Finma als Aufsicht, die sich mit dieser Vorlage nun auf eine klare gesetzliche Grundlage abstützen kann; das begrüssen wir.