Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-03-15
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-03-15
Wortprotokoll
Bei der erwähnten Interpellation 13.3295 ging es um Folgendes: Sollen qualifizierte Widerhandlungen nach Artikel 33 Absatz 3 des Waffengesetzes in den Katalog der Straftaten nach Artikel 269 der Strafprozessordnung aufgenommen werden? Eine Aufnahme dient zwei Zielen: Erstens kann zur Verfolgung einer solchen Straftat der Post- und Fernmeldeverkehr überwacht werden. Zweitens dürfen die Strafbehörden die Ergebnisse aus Überwachungen, die zur Verfolgung einer anderen Tat angeordnet wurden, als sogenannte Zufallsfunde verwenden. Der Bundesrat hatte damals eine Ergänzung des erwähnten Straftatenkatalogs in Aussicht gestellt. Am 1. März 2018 wurde ein neuer Buchstabe k in die Liste von Artikel 269 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingefügt. Seither kann eine Überwachung auch zur Verfolgung einer qualifizierten Widerhandlung gegen das Waffengesetz angeordnet werden. Folglich sind auch Zufallsfunde, die auf eine solche Straftat hindeuten, verwertbar.