Bircher Martina · Nationalrat · 2021-03-15
Bircher Martina · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-15
Wortprotokoll
Paris, Berlin, immer wieder London und seit jüngster Zeit auch Wien und die Schweiz: letztes Jahr eine Messerattacke vor einem Kebab-Stand in Morges und 2019 in Basel, als der IS Öltanks explodieren lassen wollte und die Schweiz einfach nur Glück hatte, weil diese Tanks vorher zurückgebaut worden waren. Und immer wieder [PAGE 461] Winterthur, z. B. ein Imam aus Somalia, der öffentlich dazu aufrief, Andersgläubige zu töten. Die Frage ist nicht, ob, sondern wann die Schweiz von einem grossen Terroranschlag mit vielen Todesopfern heimgesucht wird.
Dass eine Gefahr von Asylsuchenden ausgeht, zeigt auch ein Blick nach Deutschland: In einem Einkaufszentrum in Hamburg verübte 2017 ein 26-jähriger abgelehnter Asylbewerber eine Messerattacke, ein Mann starb; 2016 fuhr Anis Amri, ein abgewiesener Asylbewerber, mit einem Lastwagen in den Berliner Weihnachtsmarkt, dabei riss er zwölf Personen in den Tod und verletzte über fünfzig Personen; in Ansbach zündete ein 27-jähriger syrischer Flüchtling eine Rucksackbombe und verletzte fünfzehn Personen; in Würzburg griff ein minderjähriger Flüchtling in einem Regionalzug Passagiere mit einer Axt an und verletzte einige von ihnen.
Asylsuchende kommen über x sichere Drittstaaten in die Schweiz. Zwei von drei haben keine Papiere, keine Ausweise, wir wissen nichts über ihre Identität oder Herkunft. Trotzdem können sie hierbleiben, sich frei in der Schweiz bewegen, während die Behörden das Gesuch prüfen. Was sie in dieser Zeit machen, bleibt im Dunkeln.
Der Bundesrat hat in seinen Stellungnahmen zu diversen Vorstössen immer wieder betont, dass tatsächlich ein terroristisches Risiko von Personen ausgeht, die über die Asylschiene in die Schweiz einreisen. Daher wurde in den letzten Jahren eine regelrechte Maschinerie aufgebaut, bestehend aus Leuten, welche die Identität von Asylbewerbern klären und ihr Gefährdungspotenzial einschätzen sollen. So hat das Staatssekretariat für Migration x Spezialisten eingestellt. Es gibt spezifische Interviews zu Länderkenntnissen, oder es wird sogar eine linguistische Herkunftsanalyse durch externe Sprachexperten erstellt. Das kostet viel Geld, löst aber das Problem während des Asylverfahrens nicht. Denn während des Verfahrens können sich diese Personen frei in der Schweiz bewegen. So kommt es in Asylzentren immer wieder vor, dass Personen tage-, ja sogar wochenlang nicht in der Unterkunft sind. Was sie in dieser Zeit machen, weiss niemand und scheint auch niemanden zu interessieren.
Daher müssen Migranten und Asylbewerber bis zur vollständigen Abklärung ihres Gefährdungspotenzials und ihrer Identität in geschlossenen Zentren untergebracht oder mit geeigneten Mitteln permanent überwacht werden, wenn eventuell eine Gefährdung vorhanden ist. Es kann doch nicht sein, dass Personen aus Regionen, wo die IS-Terrormiliz vorherrscht, in die Schweiz einreisen, keine Dokumente auf sich tragen, ihre Identität nicht preisgeben oder nicht preisgeben wollen, an der Schweizer Grenze lediglich das Wort "Asyl" sagen müssen und sich dann bis zum Entscheid über ihr Gesuch legal und frei in der Schweiz bewegen können. Damit stellen Sie die Bewegungsfreiheit von möglichen Gefährdern über den Schutz der eigenen Bevölkerung!
Daher bitte ich Sie, unsere Vorstösse anzunehmen.