Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2021-03-15
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-15
Wortprotokoll
Ich trage die Beschlüsse der Kommission mit, ausser bei Artikel 34bis, dort werde ich die Minderheit III (Hegglin Peter) unterstützen.
Wir haben jetzt schon einiges über das Referenzalter von 65 Jahren für Frauen und Männer gehört. Klar ist, dass das Rentenalter der Frauen nicht auf einen Schlag, von heute auf morgen, auf 65 Jahre angehoben werden kann. Angemessene Übergangszeiten und eine schrittweise Erhöhung des Referenzalters sind deshalb richtig, und diese sind auch so in der Vorlage vorgesehen. Einen Schwerpunkt dieser AHV-Vorlage müssen deshalb die Ausgleichsmassnahmen darstellen; sie werden wohl der Schlüssel zum Erfolg dieser Revision sein. Es braucht angemessene Übergangslösungen, damit die ersten Jahrgänge der betroffenen Frauen genügend Zeit haben, um sich an die neue Situation anzupassen.
Auch die Vernehmlassung zu dieser Frage zeigte übrigens klar, dass eine grosse Mehrheit der Teilnehmenden ein Referenzalter bei 65 Jahren befürwortet und dieser Schritt ein wichtiges, ja das zentrale Element dieser Vorlage ist.
Wenn die Anpassung des Rentenalters für uns Frauen kritisiert wird, dann werden zu Recht Bedenken und Kritik vor allem wegen der leider immer noch bestehenden unerklärbaren Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen geäussert. Diese Lohnungleichheit ärgert mich, und ich bedaure es, dass hier einfach viel zu wenig getan wird und dass auch das wenige, das passiert, viel zu lange dauert. Wenn wir eine Mehrheit der Frauen für diese Reform gewinnen wollen - und das müssen wir -, ist noch einiges zu tun. Mit "wir" meine ich nicht nur uns als Parlament, nein, vor allem auch die Wirtschaft und die ganze Gesellschaft sind in der Pflicht. Es gilt, die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie schneller und effizienter voranzutreiben. Männer und Frauen müssen mehr Möglichkeiten für Teilzeitarbeit haben und die Familien- und Erwerbsarbeit nach ihrem eigenen Modell organisieren können.
Wir Frauen müssen aber auch bereit sein, unsere finanzielle Unabhängigkeit zu verbessern und damit auch unsere Vorsorge für das Alter besser aufzustellen. Die Revision des BVG, also der zweiten Säule, wird hier eine wichtige Rolle einnehmen. Dann müssen auch Kantone und Gemeinden beim Angebot der Kinderbetreuungsplätze mehr tun. Hier haben wir ja seit Jahren das wohlbekannte Anstossmodell des Bundes, welches bereits einiges an Wirkung gezeigt hat. Wenn wir Frauen mehr Verantwortung im Beruf und mehr Sitze in Leitungsgremien wollen, dann müssen wir aber vielleicht auch unsere Teilzeitpensen anpassen und uns vermehrt für diese Aufgaben bewerben. Ausser Zweifel steht, dass die Frauen dies können. Sie müssen es einfach auch noch vermehrt wollen.
Gleichstellung heisst für uns Frauen aber auch, dass auch ein Militärdienst, ein Bürgerdienst oder wie auch immer Sie es nennen wollen, ein Thema sein muss. Gleichstellung heisst aber eben auch ein gleiches Referenzalter bei der AHV, zumal die Lebenserwartung der Frauen merklich höher ist. Die Reform der zweiten Säule, des BVG, ist hier ebenso dringend wie die vorliegende Reform. Die SGK des Nationalrates hat ja die Beratungen dazu bereits aufgenommen. Denn bei der Pensionskasse sind die Frauen wirklich benachteiligt; das ist für mich klar.
Es muss uns gelingen, die Eintrittsschwelle zu ändern, indem alle Teilzeitpensen zusammengerechnet werden. Damit wird vielen Frauen ermöglicht, eine gute zweite Säule aufzubauen. Die Senkung des Koordinationsabzugs, ein tieferes Startalter und die Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6 Prozent sind hier aus meiner Sicht ebenfalls zentral. Doch heute geht es eben unter anderem um dieses Referenzalter, das aus den obgenannten Gründen richtigerweise für Frauen und Männer bei 65 Jahren festzulegen ist.
Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen und diese Reform zu unterstützen.