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Rutz Gregor · Nationalrat · 2021-03-15

Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-15

Wortprotokoll

Die Befürchtungen von Kollege Romano in Ehren, wir glauben aber doch, dass auch die Mitte-Fraktion besser daran täte, dieser Vorlage zuzustimmen. Der Paradigmenwechsel ist längst erfolgt. Wie viele Länder um uns herum haben wir das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt, und dies mit gutem Grund, denn wir haben gemerkt, dass der Zugang zu Informationen in einer Demokratie etwas sehr Essenzielles ist. Für die Meinungsbildung ist es entscheidend, dass sich der Bürger offen informieren kann, dass der Staat mit offenen Karten spielt und nicht der Öffentlichkeit wichtige Informationen vorenthält.

Wir sehen natürlich auch die Gefahr, dass man mit querulatorischen Interventionen der Verwaltung hier viel Arbeit bereiten könnte und dass das Problem unter dem Strich dann auch wieder unbefriedigend gelöst wäre. Wie die Mehrheit der Kommission sind wir der Auffassung, dass diesen Querulanten eben schon dadurch ein Riegel vorgeschoben wird, dass eine Gebühr von höchstens 2000 Franken erhoben werden darf, wenn eine besonders aufwendige Bearbeitung in Aussicht steht. Für 2000 Franken wird niemand einfach aus Spass Sachen einfordern und mit der Verwaltung einen Jux machen wollen.

Wir meinen, diese Grenze ist gut. Es ist wichtig, dass sie festgelegt wird. Es wäre unseres Erachtens falsch, wenn man dem Bundesrat hier wieder eine Carte blanche gäbe. Wir glauben, Kollegin Graf-Litscher hat mit ihrer Initiative und ihrer Begründung völlig recht. Es könnte eben schon sein, dass man mit hohen Gebühren den Zugang zu den Informationen faktisch verwehren würde, wenn einem ein Gesuch nicht passt. Das wäre natürlich nicht der Sinn der Übung. Das müsste verhindert werden.

Bei Artikel 17 unterstützen wir die Minderheit II (Addor), die noch eine gewisse Nuance hineinbringt, indem sie sagt, dass eine Gebühr in der Höhe von maximal 2000 Franken zwar erhoben werden kann, dass ein Zugangsgesuch aber kostenlos sein soll, wenn es wirklich im öffentlichen Interesse liegt, dies auch dann, wenn es für die Verwaltung einen gewissen Aufwand bedeutet, die entsprechenden Sachen abzuklären.

Wir müssen schon sehen: Wir zahlen viel Steuern. Ein substanzieller Teil davon geht auch in die Verwaltung und in die Entschädigung ihrer Arbeit. Es ist prima vista schon etwas erstaunlich, wenn man dann, falls man einmal ein Anliegen gegenüber der Verwaltung hat, zuerst Gebühren zahlen muss, damit überhaupt etwas passiert.

Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, einzutreten, die Vorlage zu unterstützen und bei Artikel 17 die Minderheit II (Addor) zu unterstützen.

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