Gredig Corina · Nationalrat · 2021-03-15
Gredig Corina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2021-03-15
Wortprotokoll
Nicht die Einwohnerinnen und Einwohner, sondern die ausführenden Behörden und ihr Wirken gehören in einem Rechtsstaat ins Glashaus. Das stärkt die Nachvollziehbarkeit und damit auch das Vertrauen in unsere Behörden und Institutionen. Mit dem Öffentlichkeitsgesetz hat jede Person das Recht, amtliche Dokumente einzusehen und von den Behörden Auskünfte über den Inhalt amtlicher Dokumente zu erhalten. Damit das Gesetz seine volle Wirkung entfalten kann, darf der Zugang nicht durch abschreckend hohe Gebühren behindert werden. In der Vergangenheit stand der Vorwurf im Raum, dass einige Ämter die Gebühren so hoch ansetzten, dass sie eigentliche Zugangshindernisse darstellten.
Mit der vorliegenden Gesetzesänderung soll dies in Zukunft verhindert werden. Der Zugang zu amtlichen Dokumenten wird im Grundsatz kostenlos. Das Gebührenprinzip wird also umgekehrt, und eine Gebühr wird nur noch in Ausnahmefällen verrechnet. Einige wenige Gesuche werden auch in Zukunft einen sehr hohen Aufwand und damit schlussendlich auch hohe Kosten für die Steuerzahlenden verursachen. Wir Grünliberalen sind der Ansicht, dass ein Amt dafür in Zukunft im Ausnahmefall maximal 2000 Franken berechnen können soll. Es muss aber die Gesuchstellerin vor der Bearbeitung des Gesuchs über die Kostenfolgen informieren. So kann sie sich immer noch überlegen, ob sie das Gesuch trotzdem einreichen oder die Anfrage noch etwas anpassen möchte.
Wir werden der Mehrheit der Kommission folgen, demzufolge auf die Vorlage eintreten und bei Artikel 17 Absatz 2 dem Entwurf der Kommission zustimmen. [PAGE 470]