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Schmid Martin · Ständerat · 2021-03-16

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-16

Wortprotokoll

Nachdem wir in der ersten Woche dieser Session schon mehrere Vorstösse zum Recycling und zur Kreislaufwirtschaft beraten und verabschiedet haben, kommen wir zu einer weiteren Motion aus unserer Schwesterkommission. Sie trägt den Titel "Mehr rezyklierten Kunststoff in Kunststoffverpackungen für Getränke und Reinigungsmittel".

Mit der Motion will der Nationalrat, der sie am 17. Dezember 2020 mit 104 zu 77 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen hat, den Bundesrat beauftragen, bis zum Jahr 2025 eine Steuer auf alle Einweg-Kunststoffverpackungen für Getränke oder Reinigungsmittel einzuführen, die weniger als 25 Prozent rezyklierten Kunststoff enthalten. Die Einnahmen aus dieser Steuer sollen für die Verbesserung des Recyclings von Kunststoff verwendet werden.

Zur Begründung bringt die Schwesterkommission vor, dass das Recycling von Kunststoff gefördert werden soll. Es gehe auch um die Preissituation. Wenn die Preise zu tief seien, dann sei logischerweise auch der Anreiz zu klein, Kunststoffe zu recyclen. Es gehe hier insbesondere um die Getränke- und Reinigungsmittelverpackungen. Zudem habe im März 2019 die Europäische Union beschlossen, alle Hersteller von Einweg-Getränkeverpackungen aus Kunststoff zu verpflichten, 25 Prozent rezyklierten Kunststoff zu verwenden. [PAGE 264]

In seiner Stellungnahme weist der Bundesrat auf verschiedenste Vorstösse hin, die zu diesem Thema schon eingegangen sind und die auch bearbeitet werden, gerade im Bereich der Kunststoffe und der Schonung der natürlichen Ressourcen. Wie ich schon erwähnt habe, haben wir mit der Motion Dobler "Förderung der Kreislaufwirtschaft. Die Schweiz soll mehr Plastik rezyklieren" eine zusätzliche Motion in diesem Bereich angenommen. Unsere Schwesterkommission ist daran, mit der parlamentarischen Initiative "Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken" das Thema zu bearbeiten. Der Bundesrat hat zudem intern das UVEK beauftragt, ihm unter Einbezug des WBF und des EFD bis spätestens Ende 2022 Vorschläge für spezifische Massnahmen zur Ressourcenschonung zu unterbreiten; dies unter anderem auch unter Berücksichtigung der Kunststoffstrategie der EU.

Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass mit der Annahme der vorliegenden Motion die Wahl des Instrumentes für die Verbesserung des Kunststoffrecyclings bei Verpackungen vorweggenommen und privatwirtschaftliche, freiwillige Massnahmen erschwert würden. Deshalb sollten die Arbeiten jetzt ergebnisoffen geführt werden. Die Motion ist deshalb aus Sicht des Bundesrates abzulehnen.

In der Kommission haben wir die verschiedenen Argumente abgewogen. Die Kommission beantragt mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen ebenfalls, die Motion abzulehnen.

Die Ausführungen des Bundesrates haben die Kommission überzeugt, dass eben gerade die Wahl der Instrumente noch offengelassen werden sollte und dass zuerst auch die Arbeiten der Schwesterkommission, welche im Rahmen der parlamentarischen Initiative 20.433 an einem Gesamtpaket zum Thema Recycling arbeitet, abgewartet werden sollten, bevor neue Regulierungen - insbesondere eine solche Steuer oder eine Lenkungsabgabe - anstehen. Es geht ja auch darum, freiwillige Lösungen zu fördern, dann auch die Detailhändler und Private in diese Anstrengungen einzubeziehen und vielleicht nicht nur die Kunststoffverpackungen für Getränke und Reinigungsmittel anzuschauen, sondern das Thema umfassend anzugehen.

Da die Kommission zwar das Ziel unterstützt, den Anteil an rezykliertem Material bei Kunststoffverpackungen zu erhöhen, aber nicht den vorgegebenen Weg, beantragen wir Ihnen eben mit 9 zu 2 Stimmen, die Motion abzulehnen und die Arbeiten, die da kommen werden, abzuwarten.