Lexipedia

Steiner Rudolf · Nationalrat · 2002-11-28

Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-11-28

Wortprotokoll

Im Namen der FDP-Fraktion bitte ich Sie, den Antrag Rechsteiner Paul abzulehnen, und zwar aus rechtlichen und grundsätzlichen, sachlich-politischen Gründen.

Rechtlich gesehen bin ich mit der Fraktion der Meinung, dass Artikel 187 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes keine Grundlage für eine Bevorschussung eines Sozialplanes für Mitarbeiter privatrechtlich organisierter Verarbeitungsbetriebe abgibt. Persönlich zweifle ich daran, dass diese Bestimmung im Landwirtschaftsgesetz als Grundlage für die Bevorschussung der Milchlieferungen dienen kann. Artikel 187 Absatz 2 LwG bezieht sich klar auf die Neuordnung des Milchmarktes und nicht auf Crashs in privaten Verarbeitungsbetrieben und deren Folgen auf Zulieferer; umso weniger kann diese Bestimmung für Verarbeitungsbetriebe und deren Mitarbeiter gelten.

Sachlich-politisch müssen wir uns zudem vor weiteren Präjudizien hüten. Wir haben bereits mit der Hilfe an Swissair gesündigt; jetzt kommt die Hilfe an Swiss Dairy Food, und neu sollen nun auch noch privatwirtschaftlich organisierte Verarbeitungsbetriebe unter diese Hilfe fallen. Das ist ein Schritt hin zu deutschen Verhältnissen, wo die Gesamtwirtschaft staatliche Hilfe in Anspruch nehmen kann, wenn sie - aus welchen Gründen auch immer - in Not gerät. Das wollen und können wir nicht. Es kann nicht das Ziel sein, dass jeder Not leidende Betrieb, aus welcher Branche und aus welchem Grund auch immer, auf staatliche Hilfe Anspruch hat. Diese staatliche Hilfe an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewähren wir im Rahmen unserer bewährten Institutionen, beispielsweise der Arbeitslosenversicherung.

Schliesslich weise ich auch darauf hin, dass die Bevorschussung der Milchlieferungen, wie sie der Bundesrat im Nachtrag II zum Voranschlag 2002 beantragt, unter anderem durch Kompensationen bei anderen landwirtschaftlichen Rubriken finanziert wird. Wenn Sie dem Antrag Rechsteiner Paul zustimmen, müssten also weitere 15 Millionen Franken anderweitig kompensiert werden; ich habe bis heute keine Hinweise darauf, wo dies stattfinden sollte, und kann mir nicht vorstellen, dass die Landwirtschaft bereit wäre, weitere Kürzungen bei anderen landwirtschaftlichen Rubriken hinzunehmen. Eine weitere Belastung des Depots aus der Liquidation der Schweizerischen Käseunion ist absolut sachfremd und steht in keinem Zusammenhang weder mit der Bevorschussung der Milchlieferungen noch mit der Finanzierung von Sozialplänen privatwirtschaftlich organisierter konkursiter Betriebe.

Ich bitte Sie also mit Nachdruck: Seien Sie vorsichtig, schaffen Sie kein weiteres Präjudiz und bedenken Sie, dass für eine solche Massnahme die rechtliche Grundlage fehlt.