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Grossen Jürg · Nationalrat · 2021-03-17

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2021-03-17

Wortprotokoll

Wir sind auf der Zielgeraden. Es bleiben aber immer noch zahlreiche Differenzen. Ich nehme es vorweg: Die grünliberale Fraktion folgt überall der Mehrheit.

In Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe e geht es um die eigene Impfstoffproduktion. Wir haben eben die Ausführungen von Herrn Walti dazu gehört. Es ist aus unserer Sicht eher eine Trockenübung zur Profilierung einzelner Parteien, die sich mit Ankündigungspolitik etwas weit aus dem Fenster gelehnt haben. Artikel 51 des Epidemiengesetzes würde das eigentlich ermöglichen und wäre ausreichend. Für die Grünliberalen ist es wichtig zu sagen, dass wir grundsätzlich dagegen sind, zusätzliche staatseigene oder staatsnahe Firmen zu etablieren - zumindest in Zeiten, in denen alles normal ist. Jetzt haben wir zwar keine normale Zeit, aber der Grundsatz gilt trotzdem.

Die Abhängigkeit von Grundstoffen bleibt natürlich, und für uns ist auch klar, dass die Resilienz unseres Landes besprochen und verbessert werden muss. Das A und O dafür sind aber stabile Handelsbeziehungen, weil wir einfach auf das Ausland angewiesen sind, nicht alles selber herstellen können und in der Schweiz schon gar nicht die Grundstoffe dafür haben. Dennoch stimmen wir dieser Ergänzung zu, weil der Bundesrat und die Verwaltung das nicht als schädlich und problematisch, sondern als hilfreich anschauen. Deswegen können wir uns nicht dagegenstemmen.

Zu Artikel 6a, Impf- und Testnachweis: Es macht aus unserer Sicht Sinn, eine Art Impfpass zu etablieren, der nicht nur die Informationen fürs Impfen enthält, sondern auch die Testergebnisse entsprechend berücksichtigt. Dieser Artikel wurde vom Ständerat in der letzten Runde so eingefügt. Er ist zwar sinnvoll, allerdings ging mir alles etwas schnell, weshalb ich mir nach vertieftem Studium erlaubt habe, dazu noch einen Einzelantrag einzureichen. Wie formuliert, beantrage ich, dass der Nachweis auch die Möglichkeit einer Genesung beinhalten soll, d. h. einer Immunität aufgrund der durchgemachten Covid-19-Erkrankung. Das sollte auch in diesen Pass integriert werden können. Ich bitte Sie an dieser Stelle, diesen Einzelantrag zu unterstützen.

In Artikel 9 geht es um die Mieten. Bei den Buchstaben d und e unterstützt die grünliberale Fraktion die Ausdehnung der Zahlungsfristen, hingegen wollen wir die Ungültigkeitserklärung von Kündigungen in Buchstabe f zusammen mit der Mehrheit streichen.

In Artikel 11a geht es um den Schutzschirm für die Kulturbranche. Der Ständerat hat sich da bewegt und beantragt eine andere Formulierung. Unsere Kommission hat nur nachgebessert. Der Artikel soll für Anlässe von regionaler statt für Anlässe von nationaler Bedeutung gelten, und die Gültigkeitsperiode soll etwas realistischer definiert werden, nämlich für Anlässe, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022 durchgeführt werden. Zudem soll der Bund auch Unterstützung leisten können, wenn Anlässe nur eingeschränkt durchgeführt werden können.

Bei Artikel 12 Absatz 1bis geht es um den Umsatzausfall, um diese 40-Prozent-Klausel. Die Ausnahmelösung mit der Grenze von 25 Prozent - diese wird nur in Ausnahmefällen greifen - erachten wir als sehr sinnvoll. Gerade für margenschwache Unternehmen kann diese Möglichkeit lebensrettend sein. Diese Lösung ist ein sinnvoller Kompromiss. Nachdem sich der Ständerat bis jetzt nicht bewegt hat, hoffen wir, dass er in der Einigungskonferenz einlenken wird.

Bei Artikel 12 Absätze 1quinquies und 1septies geht es um die Unterstützung von Firmen mit mehr als 5 Millionen Franken Umsatz. Bei diesen übernimmt der Bund ja 100 Prozent der Unterstützungsleistung. Die Differenz liegt bei den Kriterien für die von den Eignerinnen und Eignern der Unternehmen zu erbringenden Eigenleistungen. Wir folgen der Mehrheit und damit den im Mehrheitsantrag enthaltenen Kriterien. Sie lauten: ein massgeblicher Jahresumsatz von 150 Millionen Franken und mehr, die Berücksichtigung von Artikel 12 Absatz 1bis und die Anrechnung bisher erbrachter Eigenleistungen. In Absatz 1septies ist auch noch geregelt, dass das erhaltene Geld im Falle einer Geschäftsaufgabe zurückzuzahlen ist. Die Mehrheit hat hier also ein gutes Konzept vorgelegt.

Bei Artikel 12 Absatz 3bis beantragen wir Ihnen, der Mehrheit zu folgen und die Bestimmung zu streichen, so wie der Ständerat. Die Formulierung "in keinem Fall" und der ausschliessliche Bezug auf die "ungedeckten Fixkosten" sind in diesem Artikel zu absolut.

Bei Artikel 12b gibt es ein neues Konzept, eine angepasste Formulierung für die Sportclubs, welche wir unterstützen.

Bei Artikel 15 Absatz 1 hat sich der Ständerat bewegt. Unsere Kommission hat eingelenkt und ist bereit, neu ab 30 Prozent anstatt ab 20 Prozent Umsatzeinbusse den Zugang zu Erwerbsausfallentschädigungen für selbstständige Personen und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung zu ermöglichen. Die Differenz wird damit bereinigt.

Ich komme noch zu den Fristen und zur Gültigkeitsdauer: Die grünliberale Fraktion spricht sich bei Ziffer II grundsätzlich für längere Fristen und Gültigkeitsdauern aus und folgt damit der Mehrheit.

Das bringt mich zur Schlussbeurteilung dieser Gesetzesrevision. Sie ist nicht schlecht, aber auch nicht gut gelungen. Zu stark dominiert die Haltung, dass wir mit diesem Gesetz diese ausserordentliche Situation, diese grösste Pandemie seit Jahrzehnten, diese globale Krise in unserem Land mit kurzfristigen Massnahmen, die wir im Parlament noch so schnell eingefügt haben, erledigen können. Ich sage bewusst "erledigen", denn dies war die Idee dieses Gesetzes, seit Beginn. Noch immer dominiert dieses kurzfristige oder kurzsichtige Denken. Wir würden alles sehr gerne sehr schnell erledigen, das ist klar. Aber das geht leider nicht, das sollten wir doch nun gelernt haben. Es ist wohl eher auf pures Glück und nicht auf Weitsicht zurückzuführen, wenn wir dieses Gesetz nicht schon im Juni wieder revidieren und allerlei Gesetzesartikel anpassen müssen. Die Grünliberalen vermissen die Weitsicht und die Nachhaltigkeit im politischen Umgang mit dieser Covid-19-Pandemie.

Zu wenig Weitsicht ist in diese Gesetzesrevision eingeflossen. Zu viele Probleme werden nicht nachhaltig gelöst. Die Lösung wird vielmehr vertagt und aufgeschoben. Den von den teilweise sehr einschneidenden Massnahmen betroffenen Menschen, Unternehmen und Organisationen wird zu vieles versprochen. Es wird viel versprochen, was dann in der Realität nicht zufriedenstellend eingehalten werden kann. Das bringt viele Leute verständlicherweise gegen die Politik auf und spaltet die Gesellschaft. Es reduziert auch die Akzeptanz der Massnahmen, und es bremst und erschwert die Bewältigung dieser Pandemie. Die grünliberale Fraktion bedauert das und wird sich weiter für angemessene Massnahmen und für existenzsichernde Unterstützungen für die Betroffenen einsetzen.