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preparatory:AB 280098

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2021-03-18

Wortprotokoll

Die Strafprozessordnung ist vor zehn Jahren in Kraft getreten. Mit der Schaffung des neuen Gesetzes wurde das Strafprozessrecht von 26 Kantonen mit unterschiedlichen Praxen vereinheitlicht. Dass ein Gesetz nach all der Zeit und vielen Gerichtsurteilen überprüft wird und dass allenfalls Gesetzesanpassungen vorgenommen werden müssen, ist selbsterklärend. Die damit verbundenen Kosten müssen wir in Kauf nehmen - ein Rechtsstaat kostet eben.

Ein Rechtsstaat bedeutet aber auch, die Bürgerinnen und Bürger vor übermässigen Eingriffen des Staates zu schützen. Alt Bundesrichter Giusep Nay schrieb dazu: "Das Rechtsstaatsprinzip schützt darüber hinaus die demokratisch geschaffene Rechtsordnung, insbesondere auch die Spielregeln, nach denen Staatsgewalt allein legitim ausgeübt werden kann."

Die grüne Fraktion war von der bundesrätlichen Revisionsvorlage nicht überzeugt. Obwohl die Argumente für ein Nichteintreten überwogen, entschieden wir, uns in der Kommission zu enthalten, um die Beratungen nicht zu blockieren. Ebenso beschlossen wir, unsere kritischen Punkte in der Detailberatung einzubringen. Auch wenn wir Verständnis dafür haben, dass die Strafverfolgungsbehörden mehr Mittel haben wollen, ist es für uns Grüne wichtig, eine ausgewogene Vorlage zu verabschieden. Aus unserer Sicht ging die bundesrätliche Vorlage jedoch klar zulasten der beschuldigten Personen. Wir haben gehört, dass die Lobbyarbeit der Staatsanwälte relativ gross war.

Die StPO ist wichtig. Sie muss stabil und präzise sein und darf nicht den Eindruck erwecken, dass die Staatsanwaltschaft mehr Mittel als die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung hat. Wir alle wissen, dass die Staatsanwaltschaft strukturell eine starke Stellung im Verfahren hat. Wenn wir aber Medienberichten entnehmen, dass die [PAGE 580] Urteile der Zwangsmassnahmengerichte zum grössten Teil dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgen, wird dieses Gleichgewicht und die Glaubwürdigkeit der Institutionen gestört. Das muss infrage gestellt werden.

Wir beanstanden folgende Mängel in der bundesrätlichen Vorlage:

1.[NB]Die Vorlage sieht keine notwendige Verteidigung vor, wenn die Staatsanwaltschaft persönlich vor dem Zwangsmassnahmengericht auftritt.

2.[NB]Die Einschränkung der Teilnahmerechte ist für uns nicht akzeptabel. Es darf nicht sein, dass wir das Prinzip der Unschuldsvermutung aushöhlen.

3.[NB]Nicht nachvollziehbar und unverhältnismässig ist das Beschwerderecht der Staatsanwaltschaft gegen haftbeendende Entscheide. Die neuen Bestimmungen wären unseres Erachtens klar EMRK-widrig. Deshalb freuen wir uns, dass das Beschwerderecht jetzt nach dieser Runde nicht mehr in der Vorlage ist. Dazu werden wir später etwas sagen.

4.[NB]Wir lehnen den neuen Haftgrund der qualifizierten Fortsetzungsgefahr ab.

5.[NB]Wir finden, dass die Formulierung von Artikel 255 betreffend die DNA-Profile zu weit geht.

6.[NB]Schliesslich wurde in der Vorlage die Annahme des Postulates Mazzone 18.4063 betreffend die restaurative Justiz nicht berücksichtigt.

Die Grünen freuen sich, dass nun nach der ersten Runde die erwähnten kritischen Punkte grösstenteils aus der Vorlage eliminiert wurden. Wenn Sie den entsprechenden Mehrheitsanträgen zustimmen, können Sie einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Vorlage leisten. Besonders erfreut uns, dass die restaurative Justiz in die Vorlage aufgenommen wurde. Viele Kantone verfügen bereits über entsprechende Möglichkeiten. Deshalb wäre es verfehlt, diese Regelung nicht ins Bundesgesetz aufzunehmen.

Ich ersuche Sie namens der grünen Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und die Rückweisungsanträge abzulehnen.

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