Ettlin Erich · Ständerat · 2021-03-18
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-18
Wortprotokoll
Der Ständerat ist dem Nationalrat bezüglich der individuellen Ausbildungsbeiträge bei Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzentwurfes entgegengekommen. Wir haben dies in der zweiten Woche der Session so beschlossen. Die Kantone werden demnach verpflichtet, Personen mit Wohnsitz im Kanton Ausbildungsbeiträge zur Sicherung ihres Lebensunterhalts zu gewähren, damit sie die Ausbildung in Pflege HF und FH absolvieren können bzw. damit sie dazu motiviert werden. Das ist der Beschluss, den wir in der Einigungskonferenz dann auch eingebracht haben. Das bedeutet für den Bund Ausgaben von etwa 469 Millionen Franken in den nächsten acht Jahren. Die Kantone müssen mindestens die gleiche Summe tragen.
Gleichzeitig wurde im Vorfeld der Beratung im Ständerat und in der Einigungskonferenz bei Artikel 25a der Befürchtung der Mengenausweitung Rechnung getragen. Diese Befürchtung entstand durch die eingefügte Kompetenz für Pflegefachpersonen, Pflegeleistungen direkt über die OKP abrechnen zu können. In der Einigungskonferenz wurde der Kompromiss, der Ihnen in unserer letzten Behandlung des Geschäfts vorgelegt wurde, nun akzeptiert. Gemäss Artikel 25a Absatz 3 bezeichnet der Bundesrat die Pflegeleistungen, die auf Anordnung oder im Auftrag eines Arztes oder einer Ärztin erbracht werden, und Pflegeleistungen, welche ohne Anordnung oder Auftrag eines Arztes oder einer Ärztin erbracht werden können.
Der neue Absatz 3a von Artikel 25a sieht vor, dass die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer gesamtschweizerisch geltende Verträge abschliessen, um die mengenmässige Entwicklung der Pflegeleistungen, die ohne ärztliche Anordnung erbracht werden, zu überwachen und bei ungerechtfertigtem Mengenwachstum Massnahmen zu ergreifen. Damit wird der Befürchtung, dass die neue Regelung ein Mengenwachstum nach sich zieht, Rechnung getragen, und es werden Kontrollmechanismen eingeführt.
Mit den Verträgen wird nur die Menge geregelt, nicht aber die Qualität. Dies ist auch nicht nötig, da die am 21. Juni 2019 vom Parlament verabschiedete KVG-Reform "Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit" vorsieht, dass die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer gesamtschweizerisch geltende Verträge über die Qualitätsentwicklung abschliessen. Das gilt auch für Pflegefachpersonen als Leistungserbringer.
Wie bereits dargelegt, wurde dieser Kompromissantrag breit abgestützt erarbeitet und hat deshalb auch in der Einigungskonferenz mit 32 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen klare Unterstützung erhalten. Gestern hat nun der Nationalrat mit 175 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Antrag der Einigungskonferenz sehr klar zugestimmt.
Noch eine Anmerkung zum in der Einigungskonferenz akzeptierten und Ihnen nun vorliegenden Gesetzestext:
Das Sekretariat der Redaktionskommission hat festgestellt, dass in Artikel 25a Absatz 3 steht: "ohne Anordnung oder Auftrag eines Arztes oder einer Ärztin"; in Artikel 25a Absatz 3a steht jedoch nur noch "ohne ärztliche Anordnung". Das heisst, der Begriff "Auftrag" fehlt. Inhaltlich und materiell ist damit das Gleiche gemeint. Es gab keine Diskussionen dazu und auch keine andere Interpretation. Damit dies jedoch auch geklärt wird, wird eine Anpassung in Artikel 25a Absatz 3a vorgenommen, indem auch dort "ohne ärztliche Anordnung oder Auftrag" übernommen wird. Ich gehe davon aus, dass diese Anpassung über die Redaktionskommission erfolgen wird. Dieser Aspekt war gestern im Nationalrat zwar noch kein Thema, wurde aber gestern Abend plötzlich zu einem, weshalb ich es jetzt hier einbringe. Wenn Sie das ebenfalls akzeptieren, denke ich, dass die Redaktionskommission den Schlusstext so überarbeiten kann.
Bis morgen werden wir einen Rückzug der Initiative nicht zugesagt erhalten, trotzdem werden die Initiantinnen nach der Schlussabstimmung darüber beraten. So oder so - mit der Vorlage legen wir einen griffigen und auch für die Initiantinnen vorteilhaften indirekten Gegenvorschlag vor, denn [PAGE 306] die wesentlichen Forderungen der Initiative sind erfüllt und sollten von den Initiantinnen in ihrem Entscheid berücksichtigt werden. Enthalten sind: Ausbildungsbeiträge an Institutionen; Beiträge an den Lebensunterhalt von Personen, die eine Ausbildung an der HF und FH absolvieren; Anpassung der Berufsbezeichnungen in verschiedenen Gesetzen, neu heisst es "Pflegefachpersonen"; erweiterte Kompetenz für Pflegefachpersonen; Ermöglichung der selbstständigen Tätigkeit ohne ärztliche Anordnung. Das sind alles gewichtige Anpassungen, die im indirekten Gegenvorschlag angeboten werden.
Sofern Sie dem Resultat der Einigungskonferenz ebenfalls zustimmen, verabschieden wir eine Aus- und Weiterbildungsoffensive für Pflegefachpersonen, durch die den Pflegefachpersonen erweiterte Kompetenzen in der Ausübung ihres Berufes gewährt werden.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen.