Graf Maya · Ständerat · 2021-03-18
Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2021-03-18
Wortprotokoll
Gerne stelle ich Ihnen heute im Namen der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates, gestützt auf Artikel 55 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung, den Bericht über die Tätigkeit der Geschäftsprüfungskommissionen und der Geschäftsprüfungsdelegation im Jahre 2020 vor und bitte Sie, diesen zu genehmigen.
Ja, es war auch für die Geschäftsprüfungskommissionen ein ausserordentliches und reich befrachtetes Jahr. Der Jahresbericht bietet daher auch einen reichhaltigen, informativen Überblick über die Tätigkeit der parlamentarischen Oberaufsicht der Geschäftsprüfungskommissionen und der Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte im Jahre 2020. Er enthält überdies Informationen zu den Arbeitsmethoden und -prozessen, zu den Problemen im Zusammenhang mit bestimmten Aufsichtsgeschäften und zu den erzielten Ergebnissen. Seit dem Jahresbericht 2016 liegt der inhaltliche Schwerpunkt dabei auf Geschäften, zu denen im Laufe des Jahres nicht bereits öffentlich kommuniziert wurde.
Die beiden GPK beschlossen an ihrer Sitzung vom 18. Mai 2020, eine Inspektion zur Aufarbeitung der Massnahmen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie einzuleiten. Aufgrund der Bedeutung dieses Themas widmet sich ein Teil des Berichtes dieser Inspektion. Die GPK-Präsidien haben sich nach Ausrufung der ausserordentlichen Lage am 16. März 2020 und dem daraus folgenden Abbruch unserer parlamentarischen Arbeit dafür eingesetzt, dass auch die ordentlichen Sitzungen der Geschäftsprüfungskommissionen mit grösstmöglichem Gesundheitsschutz so schnell wie möglich wieder aufgenommen werden konnten. So hat die GPK des Ständerates bereits an ihrer Sitzung vom 29. April 2020 nicht nur reguläre Oberaufsichtsgeschäfte behandelt, sondern zum Thema der Bewältigung der Corona-Krise auch eine Aussprache mit der Bundespräsidentin, Frau Sommaruga, sowie mit den Vorstehern des Eidgenössischen Departementes des Innern und des Eidgenössischen Departementes für Wirtschaft, Bildung und Forschung, den Bundesräten Berset und Parmelin, geführt. Im Mittelpunkt der Gespräche der GPK-S mit den Bundesratsmitgliedern standen der Zeitraum vor Ausbruch der Covid-19-Pandemie, zwischen November 2019 und Mitte März 2020, sowie gewisse Aspekte der damals aktuell geltenden Covid-19-Massnahmen.
Um das institutionelle Gleichgewicht zu wahren, ist es wichtig, dass die Oberaufsicht durch das Parlament auch und gerade in Krisenzeiten in angemessener Weise ausgeübt wird. Die GPK haben dabei als zuständiges Organ für die Beurteilung der Geschäftsführung des Bundesrates und der Bundesverwaltung eine zentrale Rolle inne. Auch wenn in Krisenzeiten in erster Linie der Bundesrat rasch handeln muss, ist es unabdingbar, dass die GPK gebührend über die ergriffenen Massnahmen informiert werden und diese mit den Verantwortlichen erörtern können, damit zu einem späteren Zeitpunkt aus Sicht der Oberaufsicht Bilanz gezogen werden kann.
Bereits im April des letzten Jahres beschloss daher Ihre GPK, die Covid-19-Pandemie und die ergriffenen Massnahmen zu deren Bewältigung bei der Behandlung des Geschäftsberichtes und den Anhörungen der Bundesratsmitglieder als Querschnittthema zu führen. Die ersten Erkenntnisse konnten dann bereits in die am 18. Mai formell durch die GPK beschlossene Inspektion für die Aufarbeitung der Bewältigung der Covid-19-Pandemie durch die Bundesbehörden einfliessen.
Das Überprüfen der Massnahmen der Bundesbehörden auf ihre Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit durch das Parlament ist in der aktuellen Krise, die nun schon mehr als ein Jahr andauert, von grosser Bedeutung. Um den besonderen Umständen der Dynamik und der Breite des Untersuchungsgegenstandes Rechnung zu tragen, haben die GPK entschieden, die Festsetzung der Untersuchungsschwerpunkte und die Durchführung der Inspektion an ihre Subkommissionen zu delegieren. Letztere nahmen teilweise schon vor der Sommerpause letzten Jahres erste Abklärungen vor und erstatteten den GPK Bericht.
Dieses Vorgehen ermöglicht die gleichzeitige Behandlung mehrerer Aspekte der Pandemiebewältigung und eine Priorisierung der Themen in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen der Subkommissionen. Diese können dadurch flexibel auf neu auftretende Themen und Entwicklungen eingehen und tun das auch. Bis heute arbeiten die Subkommissionen gemäss der Arbeitsplanung an 28 verschiedenen Themen. Eine ausführliche Übersicht der Zwischenresultate dieser Untersuchungen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie durch die Bundesbehörden finden Sie in unserem Geschäftsbericht in einem eigenen Kapitel. Ich kann Ihnen diese Standortbestimmung auf diesen gut vierzig Seiten gerade in der aktuell geführten Debatte zur Bewältigung der Covid-19-Krise sehr empfehlen.
Zum Beispiel wirft das Dossier Maskenbeschaffung noch immer hohe Wellen. Es ist für die Subkommission EDA/VBS der GPK des Nationalrates eines der zentralen Geschäfte auch dieses Jahres. Sie hat daher in diesem Jahr erneut verantwortliche Personen aus dem Generalsekretariat des VBS, der Armee und der Armeeapotheke angehört und vom VBS schriftliche Auskünfte verlangt. Daneben berücksichtigt diese Subkommission auch die Erkenntnisse aus den Abklärungen, die das VBS selber bereits vorgenommen hat und noch vornimmt. Die Arbeiten der GPK-N im Jahr 2020 im Rahmen der Covid-19-Inspektion und erste Erkenntnisse zur Rolle der Armeeapotheke und zur Maskenbeschaffung sind aber bereits in unserem Jahresbericht 2020 dargestellt.
Daneben ging die ordentliche Arbeit der Geschäftsprüfungskommission weiter. Die GPK leitete im vergangenen Jahr drei weitere Inspektionen ein. Bei der ersten handelt es sich um das Controlling von Offset-Geschäften, die zweite widmet sich dem Grundwasserschutz in der Schweiz, und die dritte behandelt sanierungsbedürftige oder nicht mehr benötigte Verwaltungsgebäude. Diese Inspektionen werden sich je auf eine Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) stützen. Auf der Basis der Evaluation der PVK wird die zuständige Subkommission ihre Beurteilungen aus der Perspektive der parlamentarischen Oberaufsicht vornehmen.
An den Sitzungen vom 25. August 2020 bzw. vom 4. September 2020 beschlossen die GPK-S bzw. die GPK-N, die Inspektion zu sanierungsbedürftigen oder nicht mehr benötigten Verwaltungsgebäuden zu sistieren.
Neben der erwähnten Inspektion zur Aufarbeitung von Covid-19-Massnahmen und den damit in Zusammenhang stehenden Abklärungen beschäftigten sich die GPK im Jahre 2020 mit diversen weiteren Themen, zu denen bisher keine Informationen veröffentlicht wurden und die nun Gegenstand des Berichtes sind. Dazu gehören insbesondere das elektronische Patientendossier, das Sponsoring im VBS, die Gewalt gegen Frauen in Bundesasylzentren, die Doppelstockzüge von Bombardier, die Pannen im Netz der Swisscom oder die neue Rüstungsstrategie.
Die GPK publizierten im vergangenen Jahr drei Untersuchungsberichte, eine Stellungnahme und eine oberaufsichtsrechtliche Feststellung. Im Berichtsjahr traten die GPK zu 18 Plenarsitzungen, 2 Sitzungen der Koordinationsgruppe und 74 Subkommissions- bzw. Arbeitsgruppensitzungen zusammen. Davon waren 8 Termine Dienststellenbesuchen gewidmet. Insgesamt führten die Subkommissionen 4 Sitzungen per Videokonferenz durch. Im Anschluss werden Herr Ständerat Chiesa, Präsident der Subkommission EDI/UVEK, [PAGE 313] und Herr Ständerat Fässler, Präsident der Subkommission EJPD/BK, Einblicke in die Tätigkeit ihrer Subkommissionen geben.
Die Geschäftsprüfungsdelegation führte im Berichtsjahr ihrerseits 22 Sitzungen durch. Herr Ständerat Bauer wird Ihnen anschliessend als Mitglied der GPDel ebenfalls einige wichtige Erkenntnisse aus dem Jahresbericht 2020 der GPDel präsentieren. Insgesamt fanden 116 Sitzungen der Geschäftsprüfungskommissionen statt.
Zum Schluss möchte ich den Mitarbeitenden des Kommissionssekretariates der GPK und der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle ganz herzlich für ihr grosses Engagement und ihre ausgezeichnete Arbeit danken. Ebenso möchte ich mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen der GPK und der GPDel für die gute Zusammenarbeit und für ihre vertrauenswürdige und engagierte Oberaufsichtstätigkeit bedanken. Gerade in Krisenzeiten, wie wir sie jetzt erleben, ist es unerlässlich, dass die unabhängige parlamentarische Oberaufsicht über die Tätigkeit der Regierung, ihrer Amtsstellen und der bundesnahen Unternehmen einwandfrei und zu jeder Zeit funktioniert.
Eine starke Oberaufsicht garantiert der Bevölkerung, dass sie in unsere demokratischen Institutionen Vertrauen haben kann. Gerade in der aktuellen Covid-19-Krise ist das elementar wichtig.
Die GPK haben den vorliegenden Bericht an der Plenarsitzung vom 26. Januar 2021 einstimmig gutgeheissen. Ich möchte Ihnen sehr gerne beantragen, dies heute ebenfalls zu tun.