Schwander Pirmin · Nationalrat · 2021-03-18
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-18
Wortprotokoll
Bei Artikel 215 Absatz 5 folgen wir der Mehrheit.
Bei Artikel 221 liegen Minderheiten vor. Hier geht es um die Voraussetzungen der Untersuchungs- und Sicherheitshaft. Das ist neben der Einschränkung der Teilnahmerechte, die wir jetzt mehrheitlich verworfen haben, ein weiterer zentraler Punkt der Revision. Dass die Voraussetzungen der Untersuchungs- und Sicherheitshaft präzisiert und verschärft werden, ist für uns von der SVP-Fraktion sehr wichtig. Der Schutz der Bevölkerung vor Wiederholungstätern ist sehr wichtig. Der bundesrätliche Entwurf trägt dieser Zielsetzung Rechnung. Wir unterstützen das. Wir folgen der Mehrheit, die das noch schärfer sieht, oder dann dem Bundesrat.
Bezüglich der Beschwerdemöglichkeiten für die Staatsanwaltschaft - ein weiterer zentraler Punkt - ist für uns sehr wichtig, dass die Staatsanwaltschaft, wie der Beschuldigte eben auch, gegen Entscheide des Zwangsmassnahmengerichtes Beschwerde erheben kann. Es kann nicht sein, dass eine zu Unrecht erfolgte Nichtanordnung von Haft von der Staatsanwaltschaft nicht angefochten werden kann. Es gehört bei den Staatsanwaltschaften zum Untersuchungsgrundsatz, dass auch sie eine zu Unrecht erfolgte Nichtanordnung anfechten können.
Wir bitten Sie, in diesem Punkt der Minderheit Nidegger zu folgen.