Funiciello Tamara · Nationalrat · 2021-03-18
Funiciello Tamara · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-18
Wortprotokoll
Ich werde, wie gesagt, sowohl für die SP-Fraktion zu Block 3 sprechen als auch die Minderheit[NB]I (Hurni) bei Artikel 221 Absatz 1bis vertreten.
Grundsätzlich gilt es festzuhalten, dass sich die SP-Fraktion gegen alle Verschärfungen im Bereich der freiheitsentziehenden Massnahmen stellt. Wir zeigen uns insbesondere gegenüber der präventiven Untersuchungshaft kritisch. Die Untersuchungshaft gilt gemeinhin als die härteste Haftform, was eigentlich absurd ist, denn für alle noch nicht von einem Gericht verurteilten Inhaftierten gilt die Unschuldsvermutung. Auch nicht von der Hand weisen lässt sich: Die harten Bedingungen begünstigen Suizide. Zwischen 2003 und 2018 begingen in der Schweiz 74 Menschen in Untersuchungshaft Suizid, im Strafvollzug gerade einmal deren 37.
Tatsächlich verfolgt die Schweiz im europäischen Vergleich eine harte Linie. Gemäss Europarat hatte sie 2019 europaweit den zweithöchsten Prozentsatz an Untersuchungshäftlingen. Deshalb müssen wir mit diesem strafrechtlichen Instrument sehr vorsichtig umgehen.
Aus diesen Gründen unterstützen wir den Minderheitsantrag[NB]I, gemäss Bundesrat, zu Artikel 221 Absatz 1bis. Sie will die ausnahmsweise Zulässigkeit von Untersuchungs- und Sicherheitshaft nur bei dringendem Verdacht auf eine schwere Straftat sowie bei ernsthafter und unmittelbarer Gefahr erneuter Tatbegehungen.
Bei einer allfälligen Ablehnung des Minderheitsantrages I bitten wir Sie, die Minderheit II bei ebendiesem Absatz zu unterstützen. Sie fordert einen gänzlichen Verzicht auf die ausnahmsweise Zulässigkeit von Untersuchungs- und Sicherheitshaft bei dringendem Verdacht auf eine schwere Straftat und bei Gefahr erneuter Tatbegehung. Wir sind der Meinung, [PAGE 609] dass die Instrumente ausreichen, die wir heute zur Verfügung haben.
Des Weiteren werden wir die Minderheitsanträge Nidegger ablehnen.
Nun komme ich noch zu einem Antrag, der uns besonders am Herzen liegt, zum Antrag der Minderheit Arslan bei Artikel 215. Hier geht es darum, Polizistinnen und Polizisten dazu zu verpflichten, bei einer Personenkontrolle eine Quittung auszustellen, damit man, wenn man öfters kontrolliert wird, dies auch melden kann. Für uns alle hier drin ist das nicht relevant. Ich meine, seien Sie ehrlich: Wie oft wurden Sie schon auf offener Strasse einer Personenkontrolle unterzogen, einfach so, ohne ersichtlichen Grund? Wem unter Ihnen ist das sogar wiederholt passiert? Wem fast öffentlich? Wahrscheinlich niemandem. Aber solch unangenehme, erniedrigende, manchmal beängstigende Erfahrungen sind Realität für viele Menschen - für Menschen, meist junge Männer, die als ethnisch fremd wahrgenommen werden oder denen eine fremde Herkunft oder Religionszugehörigkeit zugeschrieben wird. Sie werden häufig kontrolliert oder auch durchsucht, ohne dass ein objektiver Grund vorliegt.
Menschen, die als westeuropäisch eingeordnet werden, machen diese Erfahrung nicht oder kaum. "Racial Profiling" ist der Name für dieses Phänomen. Es bezeichnet ein rassistisches Diskriminieren in der polizeilichen Praxis. Diese häufigen Polizeikontrollen sind für die Betroffenen erniedrigend, sie verringern das Sicherheitsgefühl der Kontrollierten und führen zu Frustrationen.
Wir lösen das Problem nicht, indem wir die Polizei dazu verpflichten, eine Quittung auszustellen, aber wir schaffen damit ein Bewusstsein für diese Problematik. Bevor Sie nun kommen und sagen, dass wir diese Praxis nicht einführen müssten, weil es diese Problematik ja schliesslich nicht gebe: Das können Sie erst mit Sicherheit sagen, wenn wir den Nachweis haben, und diesen Nachweis haben wir erst dann, wenn wir ein Quittungssystem haben.