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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2021-03-18

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-18

Wortprotokoll

Ich äussere mich noch bezüglich der Minderheiten und der diesbezüglichen Kommissionsentscheide.

Betreffend die Minderheit Marti Samira geht es darum, ob die Frage der Lohnobergrenze auch im Bundespersonalgesetz geregelt werden sollte oder ob es genügt, wie die Kommissionsmehrheit es vorsieht, dass dies in den Spezialgesetzen geschieht, die die einzelnen Unternehmen des Bundes betreffen. Die Kommission entschied mit 11 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, dass eine Regelung im Bundespersonalgesetz nicht nötig ist, und lehnte den Antrag Marti Samira ab.

Bei Artikel 6a Absatz 3bis will die Minderheit Masshardt nicht nur die ausgewogene Vertretung der Sprachgemeinschaften, sondern auch eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter eingefügt haben. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass in dieser Vorlage das geltende Recht nur so weit angepasst werden soll, als es dem Kernanliegen der parlamentarischen Initiative Rechnung trägt, nämlich mit der Begrenzung der Löhne. Sie lehnte deshalb den Antrag mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Ich komme zur Minderheit Fluri bei Artikel 19 Absatz 4. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass die Bestimmung, wie sie sie eingefügt hat, das Anliegen der parlamentarischen Initiative Minder 18.428 aufnimmt, wonach Mitglieder von Geschäftsleitungen sowie das vergleichbare höher entschädigte Personal keine Abgangsentschädigung erhalten sollen. Der parlamentarischen Initiative haben die SPK der beiden Räte Folge gegeben, weshalb die Kommissionsmehrheit hier diese Bestimmung eingefügt hat. Die Minderheit Fluri will diese Bestimmung gemäss der Stellungnahme des Bundesrates streichen. Der Bundesrat ist, wie Sie gehört haben, der Meinung, dass die Bestimmung selbst im Fall von Umstrukturierungen keine Abgangsentschädigung mehr ermöglicht. Er lehnt sie deshalb ab.

Die Kommissionsmehrheit will das aber drinbehalten. Mit 18 zu 7 Stimmen lehnte sie den Antrag auf Streichung ab.

Zu Ziffer 9, zum Telekommunikationsunternehmungsgesetz auf Seite 24 der Fahne: Dort gibt es eine Minderheit Fluri, die die Swisscom von der Regelung ausnehmen will, weil die Swisscom ein börsenkotiertes Unternehmen ist. Auch gemäss der Stellungnahme des Bundesrates soll die Swisscom von dieser Regelung ausgenommen werden.

Wenn Sie den Antrag der Minderheit Marti Samira beim Bundespersonalgesetz annehmen, führt das natürlich hier zu einem Widerspruch. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass man eben diesen Antrag der Minderheit Marti Samira, die das im Bundespersonalgesetz geregelt haben will, ablehnen sollte, dass man es also im Spezialgesetz einfügen sollte.

Sie haben die Gründe gehört, warum die Minderheit der Auffassung ist, die Swisscom solle nicht von diesem Gesetz erfasst werden, und warum die Mehrheit trotzdem die Auffassung vertritt, dass die Swisscom ein bundesnahes Unternehmen sei und deshalb unter diese Regelung fallen sollte. Mit 17 zu 8 Stimmen hat die Kommission entschieden, den hier von der Minderheit Fluri vertretenen Antrag abzulehnen.