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Brenzikofer Florence · Nationalrat · 2021-03-19

Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2021-03-19

Wortprotokoll

Die vorliegende parlamentarische Initiative möchte, dass jedes Untermietverhältnis dem Vermieter oder der Vermieterin mit detaillierten Angaben schriftlich gemeldet werden muss. Zudem könnte die Vermieterin oder der Vermieter die Zustimmung verweigern und bereits bei kleinsten Verfehlungen innerhalb einer Halbmonatsfrist künden. Diese Aufweichung des Kündigungsschutzes für Mieter und Untermieterinnen lehnt die Kommissionsminderheit ab.

In der Praxis geht es um wenige Fälle, bei welchen Missbrauch bei Untermieten getrieben wird. In der Realität wird die Untermiete hauptsächlich für eher kurze Zeiträume genutzt. Meistens sind es junge Erwerbstätige und Studierende, die einen Studienaufenthalt oder ein Praktikum im Ausland absolvieren.

Das viel grössere Problem der Beeinträchtigung des Mietmarkts wegen kommerzieller Vermietungsplattformen wie Airbnb lässt sich damit jedoch nicht lösen. Denn bei Airbnb handelt es sich nicht um ein klassisches Untermietverhältnis, es ist vielmehr mit einem zeitweisen Überlassen der Wohnung vergleichbar.

Die vorgeschlagene Änderung ist kompliziert und formalistisch und kann dazu führen, dass Mieterinnen und Untermieter die Wohnung schlussendlich verlieren. Auch die Begrenzung der Untermiete auf zwei Jahre ist problematisch. So sind Wissenschaftler, Professorinnen, Angestellte von internationalen Firmen oder Delegierte des Roten Kreuzes oft länger als zwei Jahre im Einsatz und möchten ihre Wohnung nach der Rückkehr wieder beziehen können. Bereits heute gibt es zudem ausreichende gesetzliche Grundlagen, um den seltenen Missbrauch bei Untermieten zu sanktionieren. So gibt es beispielsweise Grenzen beim Untermietzins. Das Missbrauchspotenzial ist gering. Das Bundesgericht toleriert nur einen 10-prozentigen Aufschlag auf der Normalmiete.

Bereits heute lässt sich grober Missbrauch bei Untermieten mit einer Kündigung sanktionieren. Vor allem von bürgerlicher Seite ist in unterschiedlichsten Bereichen jeweils der Grundsatz zu hören, dass wegen vereinzelter Missstände nicht gleich ganze Gesetze erlassen oder verschärft werden sollten. Mit dieser Gesetzesänderung würde jedoch das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Es gibt keinen zwingenden Handlungsbedarf. Mit einer solchen Gesetzesänderung würden Tausende von Mieterinnen und Mietern für das Verfehlen einiger weniger bestraft werden.

Auch von den Verbänden gibt es Widerstand. Sowohl der Schweizerische Gewerbeverband als auch der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz sprechen sich dagegen aus, in diesem Bereich gesetzliche Massnahmen zu ergreifen.

Im Jahr 2019 wurde die Frist dieses Geschäfts bereits einmal verlängert. Es braucht deshalb keine erneute Verlängerung.

Ich fasse zusammen: Der Gesetzesartikel will ein Problem lösen, das in der Praxis kaum existiert. Ich bitte Sie im Namen einer starken Kommissionsminderheit, diese parlamentarische Initiative abzuschreiben.