Aebi Andreas · Nationalrat · 2021-05-03
Aebi Andreas · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-05-03
Wortprotokoll
Art.[NB]54[NB]Abs.[NB]2bis [GZ]
Antrag der Kommission: BBl[GZ]
[VS]
Antrag Munz[GZ]
Für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung wird bis ins Jahr 2026 ein Beitrag von 2100 Franken pro Hektare und Jahr ausgerichtet. Werden die Zuckerrüben nach den Anforderungen der biologischen Landwirtschaft oder der integrierten Produktion angebaut, so wird bis ins Jahr 2026 ein Zusatzbeitrag von 200 Franken pro Hektare und Jahr ausgerichtet.
Schriftliche Begründung[GZ]
Die Befristung der Einzelkulturbeiträge (Sunset-Klausel) stellt sicher, dass der konventionelle Zuckerrübenanbau durch höhere Einzelkulturbeiträge in den nächsten fünf Jahren gesichert wird. Danach müssen die Beiträge neu verhandelt werden, unter Berücksichtigung der ökologischen Fortschritte. Die Zuckerrübenpflanzer der Schweiz haben sich zum Ziel gesetzt, den Anbau von Zuckerrüben nachhaltig auszurichten und möglichst pestizidfrei zu produzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es resistentes Saatgut sowie neue Anbaumethoden. Die Entwicklung von resistenten Sorten wird voraussichtlich noch vier Jahre in Anspruch nehmen. Mit der Motion 21.3016, "Förderung des ökologischen Anbaus von Zuckerrüben", wird der Bundesrat zudem beauftragt, den ökologischen Anbau mit geeigneten Massnahmen innerhalb des Direktzahlungssystems zu fördern sowie zusätzliche Mittel in die Forschung ökologischer Anbaumethoden zu investieren. Bis die Ergebnisse der Saatgutzüchtung sowie der Forschung greifen, braucht es gemäss Fachleuten rund vier Jahre. In dieser Übergangszeit ist der konventionelle Zuckerrübenanbau mit höheren Einzelkulturbeiträgen zu stützen. Damit wird der Abbau von Produktionskapazitäten verhindert, die nach der Umstellung auf[NB]einen[NB]ökologischen[NB]Zuckerrübenanbau wieder benötigt würden.
[VS]
Art.[NB]54 al. 2bis[GZ]
Proposition de la commission: FF[GZ]
[VS]
Proposition Munz[GZ]
Une contribution de 2100 francs par hectare et par an est versée jusqu'en 2026 pour la culture de betteraves à sucre destinées à la fabrication de sucre. Si les betteraves à sucre sont cultivées selon les exigences de la culture biologique ou de la production intégrée, un supplément de 200 francs par hectare et par an est octroyé jusqu'en 2026.