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AB 280958

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2021-05-03

Wortprotokoll

Die Grünliberalen haben in diesem Geschäft stets ihre Vorbehalte zum Ausdruck gebracht. Der heutige Zuckerrübenanbau, vor allem der konventionelle Zuckerrübenanbau, ist in der Schweiz ökologisch nicht unbedenklich. Wir haben damals auch der parlamentarischen Initiative grossmehrheitlich keine Folge gegeben. Auch haben wir die Vorlage im Rahmen der Vernehmlassung abgelehnt. Wir werden deshalb auch nicht auf die Vorlage eintreten.

Der konventionelle, intensiv betriebene Anbau von Zuckerrüben in der Schweiz ist nicht nur wirtschaftlich ineffizient, sondern auch ökologisch problematisch. Der Pestizideinsatz ist in der konventionellen Zuckerproduktion sehr hoch. Ebenfalls hoch sind die Bodenschädigungen, namentlich durch Erosion und Verdichtung der Böden. Wir sind deshalb der Ansicht, dass die Mittel in die Biosortenprüfung fliessen sollen, wenn die Zuckerproduktion in der Schweiz gefördert werden soll. Die Zuckerrübenforschung am Fibl soll gestärkt werden. Wir sind bereit, den ökologischen Zuckerrübenanbau zu fördern.

Denkbar wäre aus unserer Sicht auch eine Pestizidsteuer. Auch der importierte Zucker ist nicht a priori schlecht, wenn er biologisch angebaut ist und fair gehandelt wird. Trotz der Transportkosten weist er eine Ökobilanz auf, welche besser ist als diejenige von konventionell produziertem Zucker in der Schweiz. Es ist aus unserer Sicht klar, dass die Förderung von ökologisch produziertem Zucker Massnahmen im Bereich des internationalen Handels erfordert.

Eine starke Verankerung eines Mindestgrenzschutzes im Landwirtschaftsgesetz, wie es nun diese Vorlage vorsieht, ist [PAGE 736] jedoch aus unserer Sicht nicht der richtige Weg. Ein gesetzlich festgelegter Zollsatz ist unflexibel. Zudem verschlechtert der Mindestgrenzschutz für Zucker die Wettbewerbsfähigkeit der in der Schweiz produzierenden Lebensmittelindustrie auf den Absatzmärkten in der EU und in der Schweiz gegenüber Mitbewerbern aus der EU. Das ist ein Teufelskreis, den wir nicht bereit sind mitzutragen.

Die Industrie ist auf Exporte angewiesen, denn der Zuckerabsatz ist heute in der Schweiz sehr klein. Er könnte auch aus unserer Sicht noch etwas kleiner sein, aber das ist hier nicht das Thema. Wir machen jetzt nicht Gesundheitspolitik. Aber wir könnten uns vorstellen, dass wir die Importe im Rahmen von sogenannten Border Tax Adjustments, das heisst von Grenzausgleichsmassnahmen, entsprechend steuern. Damit könnten wir beispielsweise einen Anreiz setzen, den Import von konventionellem Zucker zu senken und den Import von biologischem und fair gehandeltem Zucker zu fördern. Bei allem Verständnis für die Sicherung der Arbeitsplätze und der Wertschöpfung in der Schweiz wollen wir auch bei den Nahrungsmitteln, wie in sämtlichen anderen Wirtschaftsbereichen auch, wenn immer möglich einer nachhaltigen Produktion den Vorrang geben.

Falls wir hier auf die Vorlage eintreten, unterstützen wir deshalb den Antrag der Mehrheit der Kommission, welche mit differenzierten Einzelkulturbeiträgen die biologische, fungizid- und insektizidfreie Produktion fördern will. Das geht zumindest in die richtige Richtung. Eine Förderung über das Direktzahlungssystem wäre jedoch sinnvoller.

Trotz der zahlreichen Vorbehalte, die ich gegenüber dieser Vorlage genannt habe, wollen wir uns einer Lösung, welche zumindest in die richtige Richtung geht, nicht vollständig verschliessen. Deswegen werden wir in Artikel 54 Absatz 2bis der Mehrheit zustimmen und der Vorlage in der Gesamtabstimmung zustimmen, falls diese Mehrheit obsiegt.

Bei den Einzelanträgen stimmen wir - ganz im Sinne meiner Ausführungen zum Grenzschutz von vorhin - dem Antrag Wasserfallen Christian zu. Den Antrag Munz hingegen lehnen wir ab. Wenn wir schon Einzelbeiträge im Gesetz festlegen, dann sollen sie im Hinblick auf eine nachhaltige Produktion ökologisch ausdifferenziert sein.

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