Graf Maya · Nationalrat · 2002-12-02
Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2002-12-02
Wortprotokoll
Dieser Minderheitsantrag zu Artikel 2 Absatz 2 fordert Sie auf, bei Ihrem Entscheid vom 13. Dezember 2001 zu bleiben; der Nationalrat stimmte damals Artikel 2 Absatz 2 diskussionslos zu.
Neu ist in diesem vorliegenden Minderheitsantrag nur, dass auf die Formulierung "invalide Versicherte" verzichtet und stattdessen die Personengruppe klarer umschrieben wird, auf die sich diese Bestimmung bezieht, nämlich auf Personen, "welche eine Rente oder eine Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung beziehen". Dabei ist festzuhalten, dass mit dieser Formulierung der Personenkreis umfassender ist, denn wer eine Hilflosenentschädigung bezieht, muss ja nicht unbedingt auch eine IV-Rente beziehen. Diese Personen stehen häufig noch im Erwerbsleben und sollten auch darin bleiben; sie bzw. ihre Arbeitgeberinnen sollten von diesem Artikel profitieren können.
Warum beantragen wir Festhalten an diesem Artikel? Eingliederung in die Arbeitswelt als wichtigste Integration muss überall gefördert werden. Anreize für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Menschen mit Behinderungen einzustellen und auch zu behalten, wenn Invalidität eintritt, müssen an verschiedensten Stellen und Orten immer wieder geschaffen werden. Einen dieser Anreize finden Sie hier. Ich gebe es zu: An dieser Stelle ist es ein kleiner Anreiz; die Wirkung wird nicht allzu gross sein. Aber es ist wichtig, dass wir heute mit Anreizmodellen beginnen - auch im Kleinen - und Erfahrungen damit sammeln. Die Integration in die Arbeitswelt und vor allem das Vermeiden des Herausfallens aus dem Arbeitsprozess sollte ein zentrales Anliegen der Invalidenversicherung sein und bleiben.
Ich beantrage Ihnen deshalb im Namen der Minderheit, ihrem Antrag zu Artikel 2 Absatz 2 zuzustimmen und somit die Meinung des Rates zu bestätigen.
Gestatten Sie mir noch kurz, dass ich bei dieser Gelegenheit Folgendes festhalte: Wir sind nun in der Differenzbereinigung. Es gibt keine grossen Differenzen mehr; wir werden schnell damit fertig sein. Ich möchte Ihnen aber ganz kurz sagen, dass wir Grünen mit dieser 4. IV-Revision, wie sie jetzt aus der Differenzbereinigung kommt, unzufrieden sind. Einerseits ist sie der heutigen Realität nicht angepasst; andererseits wurde darauf verzichtet, zukunftsweisende neue Modelle zu entwickeln. Ich sage Ihnen kurz, warum.
Bedenklich und auch bedauerlich finden wir es, dass auf die explizit von den betroffenen Personen gewünschte Änderung des Begriffes "Hilflosenentschädigung" in "Assistenzentschädigungen" verzichtet wurde, weil befürchtet wird, das werde dadurch plötzlich zu einer exportierbaren Leistung in die EU. Sie werden dazu sicher noch die Kommissionssprecher hören.
Ein Zweites ist die Ergänzungsleistungslösung, die mit dieser IV-Revision nun gewählt wurde. Dabei ist zu bedenken, dass der Anspruch auf Ergänzungsleistung (EL) immer auch mit Bedürftigkeit einhergeht, und es ist schade, dass Bedürftigkeit eben auch mit Hilflosigkeit gleichgesetzt wird. Überdies sind die Kinder bei der EL-Lösung nicht mit einbezogen, und die EL wird im neuen Finanzausgleich auch kantonalisiert werden. Es ist also unsicher, was dort geschieht.
"Das Modell der Zukunft ist auf der Strecke geblieben", war ein Artikel in der Zeitung betitelt, als die 4. IV-Revision aus dem Ständerat kam. Das heisst, das so genannte Modell Langenberger wurde beerdigt. Wir bedauern dies sehr. Dieses Zukunftsmodell wollte anstelle der EL-Lösung ein individuelles Assistenzbudget mit bestehendem Sockelbetrag verwirklichen. Die Grünen bezeichnen dies als verpasste Chance, das Selbstbestimmungsrecht der Menschen mit Behinderungen auch und gerade in der Wahlfreiheit der Wohnformen umzusetzen. Wir bedauern diesen Schritt, und wir bedauern, dass nicht mehr Mut in diese 4. IV-Revision eingeflossen ist.