AB 281198
Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-05-04
Wortprotokoll
Die DNA-Erhebung ist ein vergleichsweise milder Grundrechtseingriff, er bringt aber sehr viel, um Taten aufklären zu können. Sie ist das Fahndungsmittel schlechthin. Mit meinem Minderheitsantrag und meinem Einzelantrag möchte ich, dass wir dem Grundrecht jeder Bürgerin und jedes Bürgers Nachachtung verschaffen, in unserem Land in Sicherheit leben zu können. Deshalb müssen Straftaten möglichst rasch aufgeklärt und Verbrecher hinter Gitter gebracht werden.
Mit meinem Minderheitsantrag II zu Artikel 16 Absatz 2 will ich längere Löschfristen erreichen. Es macht wenig Sinn, wenn die DNA-Profile, kaum sind die Täter aus dem Gefängnis entlassen, schon wieder gelöscht werden müssen. Wir wissen, dass ein grosser Teil der Straftäter Wiederholungstaten begeht. Wenn wir die DNA-Profile zu rasch wieder löschen, kann ein Täter unter Umständen wieder jahrelang delinquieren, ohne dass er erwischt wird. Diese heutige Regelung ist reiner Täterschutz, nicht im Sinne der Bevölkerung und ein Hohn gegenüber den Opfern. Bei einer zu schnellen Löschung der DNA-Profile fehlt der Strafverfolgungsbehörde das wichtigste Fahndungsmittel.
Wenn man bedenkt, dass es sehr selten vorkommt, dass eine Person bei der Ersttat erwischt wird, und dass Straftäter oft jahrelang delinquieren, bevor sie gefasst werden und ihnen eine DNA-Probe entnommen werden kann, ist es umso wichtiger, diese möglichst lang zu speichern, denn die Datenerhebung ist mit Kosten und Zeitaufwand verbunden. Diese Daten kommen nur bei einer Wiederholungstat wieder zum Vorschein, nicht aber, wenn die Person unbescholten bleibt. Der Datenschutz ist somit gewährleistet. Für den Schutz der Opfer und der Gesellschaft ist es wichtig, dass Wiederholungstäter möglichst schnell gefunden werden.
Die Speicherung der DNA-Profile hat auch eine präventive Wirkung: Weil die Täter dadurch schnell wieder gefasst würden, überlegen sie sich vielleicht, ob sie nochmals delinquieren. Diese präventive Wirkung ist nicht zu unterschätzen.
Bei meinem Minderheitsantrag zu Artikel 73u MStP und beim Einzelantrag zu Artikel 257 StPO geht es darum, dass das Gericht bei den in den Buchstaben a, b und c erwähnten Fällen zwingend ein DNA-Profil erstellen lassen muss. Es geht um verurteilte Personen, welche vorsätzlich ein Verbrechen verübt haben. Verbrechen sind die schlimmsten Straftaten überhaupt. Es ist wichtig, dass das DNA-Profil bei schweren Straftaten einheitlich erhoben wird.
Wir haben es bei den Anhörungen gehört, und ich habe es in meiner Berufspraxis als Polizistin schon oft erlebt, dass sogar von Personen, die eine schwere Straftat begingen und bis zu fünf Jahre und länger im Gefängnis waren, kein DNA-Profil erstellt wurde. In der Praxis kommt das leider zu oft vor. Die Richter machen es unterschiedlich: Die einen lassen DNA-Profile bei kleinen Delikten erheben, die anderen nicht einmal bei Verbrechen. Das muss sich ändern, denn es gibt keinen Grund, warum bei verurteilten Verbrechern nicht einheitlich die DNA erhoben wird.
Wir wissen, dass gerade schwere Straftaten sehr oft von Wiederholungstätern verübt werden. Es ist fast schon gemeingefährlich, wenn man diese ohne die Erstellung eines DNA-Profils aus dem Gefängnis entlässt. Damit wird in Kauf genommen, dass es zu neuen Opfern kommt. Das können wir Gesetzgebenden nicht verantworten. Bei so schweren Straftaten braucht es eine einheitliche Praxis, um die Gesellschaft vor Wiederholungstätern und neuen Straftaten zu schützen. Diese Möglichkeiten zur Aufklärung von Straftaten sind dringend nötig. Es gibt für mich kein Argument, warum die DNA nicht zwingend erhoben werden muss. Ich beantrage deshalb, die Kann- in eine Muss-Formulierung umzuwandeln.
Mit meinem Minderheitsantrag zu Artikel 73u Buchstabe a MStP und mit dem Einzelantrag zu Artikel 257 Buchstabe a StPO möchte ich, dass bei Personen, die wegen eines vorsätzlich begangenen Verbrechens verurteilt worden sind, die DNA erhoben wird. Der Zusatz "zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr" soll gestrichen werden. Ein vorsätzlich begangenes Verbrechen muss genügen, damit die DNA erhoben wird. Das ist sehr wichtig, um die Sicherheit in diesem Land besser garantieren zu können. Wir müssen der Polizei die Mittel geben, damit sie ihren Auftrag erfüllen kann, nämlich Verbrechen aufzuklären.
Ich bitte Sie, zum Schutz unserer Bevölkerung meinen Minderheitsanträgen und dem Einzelantrag zuzustimmen. Die SVP-Fraktion unterstützt in diesem Block die Minderheiten. Einzig bei Artikel 7a folgen wir der Mehrheit.