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Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2021-05-04

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-05-04

Wortprotokoll

Die Mitte-Fraktion lässt auch bei diesem Block das anvisierte Ziel nicht aus den Augen. Wir wollen, dass die Verhältnismässigkeit und das Anwendungsspektrum der neuen Methoden strikte eingehalten werden. Wir wollen auch keinen Täterschutz, sondern die Aufklärung von Straftaten mit modernen Technologien ermöglichen und diese subsidiär zulassen.

Bevor ich auf die Minderheitsanträge eingehe, habe ich einige Bemerkungen zum 2. Abschnitt, nämlich zur Identifizierung ausserhalb des Strafverfahrens. Dort gibt es keine Minderheitsanträge. Die Neuerungen sind adäquat, zum Beispiel die Phänotypisierung einer toten Person, weil sie nicht mehr identifizierbar ist. Auch das wird subsidiär angewandt. Dann wird die Vernichtung der Proben im Labor präzisiert, und zwar mit einer fixen Frist von 15 Jahren; auch die Bestimmung zur Löschung der Proben im Labor bei einer Massenuntersuchung gemäss Artikel 256 StPO wird eingefügt. Die Mitte-Fraktion unterstützt das alles.

Nun komme ich zu den Minderheitsanträgen, zuerst zu jenem zu Artikel 7a. Meine Vorrednerin hat das bereits ausgeführt, es geht um eine Kann-Formulierung: Es kann ein DNA-Profil von Suizidenten erstellt werden, wenn es angezeigt ist. Die Erfahrung der Ermittlungsbehörden zeigt, dass es nach einer begangenen Tat in gewissen Fällen zu einer Selbsttötung kommt. Wenn nun die Möglichkeit besteht - zum Beispiel bei einer örtlich und zeitlich unabhängigen Straftat und darauf folgendem Suizid -, den Täter zu ermitteln, wollen wir diese Ermittlungstätigkeit zulassen. Das kann auch potenziell Verdächtige entlasten und den Opfern und deren Familien Gewissheit geben. Die Anwendung soll nicht bei jedem Suizid erfolgen, sondern nur, wenn ein Zusammenhang mit einer Straftat vorhanden ist.

Die Mitte-Fraktion unterstützt es, dass man den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit der DNA-Profil-Erstellung bei Suizid geben möchte. Wie schon ausgeführt, wurde das im Frühling bei der StPO-Revision nicht eingefügt. Deshalb bitten wir Sie, hier zuzustimmen.

Bei Artikel 16 Absatz 2 geht es um die Löschfristen. Diese gehen uns bei den Anträgen der Minderheiten I (Riniker) und II (Geissbühler) entschieden zu weit. Die heutigen Fristen beginnen nach Vollzug der Sanktion zu laufen. Neu beginnen die Fristen mit Rechtskraft des Urteils zu laufen. So ist mit der neuen Frist die Gesamtdauer der Aufbewahrung der Profile faktisch gleich. Eine Ausweitung der Fristen unterstützt die Mitte-Fraktion nicht. Das war unseres Erachtens auch nicht das Ziel der Gesetzesrevision. Das Ziel war die Vereinfachung der Löschung und somit auch die Verminderung des administrativen Aufwands.

Die Minderheit III (Marti Min Li) greift mit der Forderung nach Löschung des DNA-Profils zum Zeitpunkt des Urteils für die Mitte-Fraktion zu kurz. Nach dem Urteil erfolgt ja die Sanktion. Während dieser Zeit ist die Aufbewahrung des Profils sinnvoll, falls eine weitere Straftat auftaucht, bei der ein Vergleich mit dieser DNA vorgenommen werden kann. Deshalb bitten wir Sie, den Antrag der Minderheit III abzulehnen.

Zum Schluss noch zu den beiden Minderheitsanträgen Geissbühler zum Einleitungssatz bzw. zu Buchstabe a von Artikel 73u MStP: Die Mitte-Fraktion wird den Entwurf des Bundesrates unterstützen und die beiden Minderheitsanträge ablehnen. Eine grundsätzlich zwingende Anordnung des Gerichts - also eine Muss-Formulierung - zur Entnahme einer DNA-Probe bei einer verurteilten Person, die ein Verbrechen begangen hat, ist uns zu starr. Zudem wollen wir in der Strafprozessordnung und im Militärstrafprozess gleiche Regelungen.

Dasselbe gilt für den Einzelantrag Geissbühler zu Artikel 257 StPO. Dieser würde zwar die Synchronisation von Strafprozessordnung und Militärstrafprozess ermöglichen, aber wir unterstützen ihn inhaltlich nicht.

Wir von der Mitte-Fraktion begrüssen die Neuerungen in diesem Block, jedoch nicht die Einschränkungen und Ausweitungen, wie sie die Minderheitsanträge und der Einzelantrag beinhalten.