AB 281215
Tuena Mauro · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-05-04
Wortprotokoll
Wir befinden uns am Ende von Block 3. Wir haben es von Herrn Flach gehört: Hier in Block 3 geht es nicht mehr um so wichtige Dinge wie vorhin in Block 2, wo es tatsächlich um den Kern der Vorlage ging. Nichtsdestotrotz möchte ich hier auf die Minderheiten eingehen.
Bei Artikel 7a komme ich, bevor ich zur Minderheit Riniker spreche, zuerst zur Mehrheit: Frau Bundesrätin, Sie haben vorhin gesagt, dass dieser neue Artikel 7a hier eigentlich nichts verloren hat. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass man diesen hier so platzieren kann. Wir sind gespannt, wie das der Ständerat einschätzt. Da ist die Kommissionsmehrheit natürlich gleicher Meinung wie die Sprecherin der sozialdemokratischen Fraktion, Frau Min Li Marti. Eine Minderheit Riniker will Artikel 7a streichen, weil sie der gleichen Meinung ist wie die Frau Bundesrätin: dass das hier nichts zu suchen hat, dass das eigentlich bereits geregelt ist und etwas über das Ziel hinausschiesst.
Der grosse Punkt in Block 3 sind die Löschfristen. Hier haben wir drei Minderheiten: die Minderheit I (Riniker), die in Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe a die Löschfrist erhöhen will, die Minderheit II (Geissbühler), die bei allen Buchstaben in Artikel 16 Absatz 2 die Löschfristen gegenüber dem Bundesrat erhöhen will, und die Minderheit III (Marti Min Li), die eine Löschfrist in Buchstabe b verkürzen will. Sie sehen hier die Differenzen; die Frau Bundesrätin ist intensiv darauf eingegangen. Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, dass wir bei den Löschfristen - sie sind höher, als es hier vielleicht danach aussieht - beim Bundesrat bleiben.
Ich komme noch zum Militärstrafprozess. Das betrifft die Anträge der Minderheit Geissbühler. Hier wurde zu Recht gesagt, dass es nicht sein soll, dass es Unterschiede zwischen dem Militärstrafprozess und der zivilen Strafprozessordnung gibt, ausser wenn diese wichtig sind, weil sie militärische Dinge betreffen - was hier sicherlich nicht der Fall ist. Die Kommissionsmehrheit bittet Sie, die beiden Anträge der Minderheit Geissbühler abzulehnen.
Wir haben heute rund dreieinhalb Stunden über dieses Gesetz beraten. Wenn Sie jetzt mit Ihren Entscheiden beim Entwurf des Bundesrates bleiben - und danach sehen die Mehrheitsverhältnisse aus -, dann entspricht das in etwa der Fassung der Mehrheit. Die Mehrheit Ihrer Kommission empfiehlt Ihnen, dieses Gesetz in der Gesamtabstimmung anzunehmen. Eine Minderheit Schlatter empfiehlt Ihnen, dieses Gesetz abzulehnen. Die Mehrheit erachtet dieses Gesetz als ausgewogen formuliert und ist sich auch sicher, dass es eine allfällige Referendumsabstimmung überstehen würde.
[VS]