Glättli Balthasar · Nationalrat · 2021-05-04
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2021-05-04
Wortprotokoll
Treten Sie nicht auf diese Vorlage ein. Ich begründe Ihnen das auf drei verschiedenen Ebenen.
Ich begründe dies erstens materiell, sachlich: Das offensichtliche Ziel dieser Vorlage ist es, Asylsuchende leichter abweisen oder sie nach einem negativen Entscheid leichter zurückführen zu können. Ursprünglich ging es um das zweite Ziel, die Rückführung, weil es nur um die Identitätsfeststellung ging. Jetzt geht es auch darum, Material zu beschaffen, das allenfalls sonst auch einen negativen Entscheid begründen könnte. Man kann das jetzt so oder so sehen, aber materiell haben wir einen Fakt: Es gibt Erfahrungswerte aus Deutschland, die zeigen, dass sich dieser angestrebte Nutzen nicht ergibt - ganz unabhängig davon, ob man das verhältnismässig findet, ob man das richtig findet oder sachgerecht. Die Erfahrungen aus Deutschland zeigen erstens, dass das Auslesen von Smartphones fehleranfällig ist. Bei einem Viertel scheiterte man schon aus technischen Gründen. Die Hälfte der Auswertungen war zweitens schlicht unbrauchbar. Zudem fanden sich drittens nur bei 1 oder 2 Prozent der brauchbaren Auswertungen überhaupt irgendwelche Widersprüche zu den Aussagen, die vorher schon im Verfahren gemacht worden waren. Es ist aber schlicht unbekannt, inwieweit diese rund 5 Promille an widersprüchlichen Aussagen dann tatsächlich so schwerwiegend gewesen sind, dass sie dazu geführt hätten, den Entscheid rückgängig zu machen, oder dass sie eine Identifizierung und somit eine Ausschaffung ermöglicht hätten, die vorher nicht möglich gewesen wäre. Die Erfolgsquote beträgt also nicht 5 Promille, sondern eine unbekannte Prozentzahl von diesen 5 Promille. Das ist der materielle Bonus, den man erzielt.
Diese Auswertung ist teuer, sie ist aufwendig, und sie ist untauglich für den angestrebten Zweck. Selbst der Bundesrat hat geschrieben, er gehe mit dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten darin einig, dass "die Wirksamkeit und Geeignetheit der vorgeschlagenen [PAGE 816] Massnahmen zum heutigen Zeitpunkt nicht abschliessend beurteilt werden" könne.
Der zweite Kritikpunkt ist eine rechtliche Würdigung: Mich erschreckt, dass die grosse Mehrheit einer Kommission - der Staatspolitischen Kommission, in der ich sehr gerne sitze -, die sich um die Rechtsstaatlichkeit und um das Funktionieren der Institutionen bemühen müsste, in der Diskussion immer wieder einen Vergleich mit dem machte, was bei schweren Verbrechen zulässig ist. Ich erinnere daran: Das Asylverfahren ist nicht ein Strafverfahren gegen die Menschen, die Schutz suchen. Es ist ein Verwaltungsverfahren, in dem bestimmt werden soll, ob eine bestimmte Person, die Schutz beantragt, diesen Schutz auch benötigt, und in dem gleichzeitig festgestellt werden sollte, ob die Schweiz in Erfüllung ihrer eigenen internationalen Verpflichtungen Asyl oder Schutz gewähren muss. Es ist ein Verwaltungsverfahren, kein Strafverfahren. Aber selbst bei einem Strafverfahren, selbst wenn jemand dringend des Mordes verdächtigt wird, braucht es eine richterliche Anordnung zur Auswertung ebensolcher Daten: Computer-, Handy- oder Clouddaten. Hier, in einem Verwaltungsverfahren, soll das einfach auf die Seite gestellt werden.
Dritter Kritikpunkt - man kann sagen, okay, es gibt ja noch einen Zweitrat, der kann das dann korrigieren -: Wir haben schludrig gearbeitet. Es ist unklar, welche Daten denn genau bearbeitet werden dürfen. Es gibt in Artikel Absatz 2 eine nicht abschliessende Liste dessen, was durchsucht werden darf, und da fehlt dann sogar etwas, das schon vorher in Artikel 8a erwähnt wird, nämlich die Cloud und Cloud-Dienste. Verbunden mit Artikel 8a Absatz 1bis - also der Bestimmung, die sagt, dass notfalls auch die Bearbeitung von Personendaten Dritter erlaubt ist - heisst das nichts anderes, als dass zum Beispiel der Mailverkehr eines Asylsuchenden mit einem Medienschaffenden oder einem Anwalt durchsucht oder in der Cloud gespeicherter Mailverkehr mit einem Anwalt durchsucht werden kann. Weil es nicht wie im Strafverfahren klare Regeln über die Zulässigkeit und über die Verwertbarkeit der Informationen gibt, sondern das dann quasi dem allwissenden Urteil des Staatssekretariats für Migration überantwortet wird, droht da sogar eine Verletzung des Anwaltsgeheimnisses.
Zusammenfassend gesagt ist für mich klar: Materiell liegt der mögliche Nutzen im Promillebereich; rechtlich sind die Eingriffe in die Privatsphäre absolut unverhältnismässig; und gesetzgeberisch hat die Kommission nicht sauber gearbeitet.
Wenn wir diese Zusatzbestimmungen jetzt aufnähmen - Zusatzbestimmungen, die bestritten werden vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, vom UNHCR, von Staatsrechtlern in Zahl -, dann, so vermute ich bei den meisten von Ihnen, in falscher Hoffnung, dass die Entscheide am Schluss anders gefällt würden. Fakt ist jedoch, dass bei diesen ganz wenigen Promille, wo es allenfalls Differenzen gibt, nicht unbedingt gesagt ist, dass der Entscheid auch anders ausfallen würde.
Wenn heute eine Person ein Interesse hat, Informationen beizubringen, die helfen, ihr Schutzsuchen zu unterstützen und zu begründen, dann wird sie das auch tun. Das freiwillige Pilotprojekt, welches das SEM gemacht hat, ist in dem Sinne gut, dass man dann die Fähigkeiten hat, solche Vorbringungen auch kompetent auszuwerten.
Aber auch wenn eine Person die Mitwirkung verweigert und zum Beispiel das Handy einfach zerstört, besteht nach wie vor die Pflicht der Schweiz, genau abzuklären, ob durch eine Rückschiebung nicht die Interessen der Flüchtlingskonvention verletzt würden. Auch an dieser Situation ändert diese Revision also nichts.
Je vous invite donc à ne pas entrer en matière. Cette révision de la loi sur l'asile est inutile. Cette révision est inadéquate et pas proportionnelle. Et cette révision est aussi politiquement trompeuse. Il aurait mieux valu que la commission investisse 10 pour cent de l'effort intellectuel qu'elle a investi dans les travaux sur ce projet dans le but de dissuader des personnes qui ont besoin de notre protection pour réfléchir à la façon de mieux protéger ceux qui en ont besoin et qui n'ont peut-être pas les moyens de venir en Suisse pour demander l'asile, qui sont à la frontière de l'Europe, qui sont sur des îles en Grèce. C'est là qu'on devrait investir de la créativité, c'est pour cela qu'il faudrait améliorer notre loi.
N'entrez pas en matière!