Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-05-04
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-05-04
Wortprotokoll
Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motionärs, dass bei der Anwendung der ausländerrechtlichen Zwangsmassnahmen das Kindswohl besonders zu berücksichtigen ist. Ich weise Sie insbesondere darauf hin, dass die Kantone bei Minderjährigen und Familien in der Regel auf die Anordnung von Administrativhaft verzichten und den Vollzug der Wegweisung ab der Unterkunft durchführen. Die Kantone ordnen Administrativhaft bei Minderjährigen lediglich als letztes Mittel an, und dies in wenigen Fällen.
Si j'ai bien compris, je peux vous donner encore les chiffres de l'année dernière: en 2020, c'étaient quatre personnes. En 2019, c'étaient sept personnes.
Gegenüber Minderjährigen unter 15 Jahren ist die Anordnung von Administrativhaft sowieso gänzlich ausgeschlossen. Die geringe Zahl von Haftanordnungen gegenüber Minderjährigen zeigt, dass die Kantone in diesen Fällen bereits [PAGE 831] heute Alternativen zur Haft den Vorzug geben. Sie wissen auch, welche Schwierigkeiten sie sonst hätten. Ich weiss das aus eigener Erfahrung noch aus meiner früheren Tätigkeit.
Das AIG sieht explizit nebst dem Vollzug der Wegweisung ab der Unterkunft weitere Alternativen zur Administrativhaft[NB]vor. So können zum Beispiel Personen verpflichtet werden, sich bei einer Behörde zu melden - das ist die Meldepflicht -, eine angemessene finanzielle Sicherheit zu leisten oder ihre Reisedokumente zu hinterlegen. Im Weiteren kann einer ausreisepflichtigen Person die Auflage gemacht werden, ein ihr zugewiesenes Gebiet nicht zu verlassen oder ein Gebiet nicht zu betreten - das ist die Eingrenzung und die Ausgrenzung.
In seiner Stellungnahme zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom Juni 2018 zur Administrativhaft im Asylbereich hat sich der Bundesrat ausführlich zur ausländerrechtlichen Inhaftierung von minderjährigen Personen geäussert. Dabei hat er auch zu der in der vorliegenden Motion aufgeworfenen Thematik der Alternativen zur Administrativhaft Stellung genommen. In Umsetzung der Empfehlungen der GPK-N hatte der vom EJPD und von der KKJPD eingesetzte paritätische Fachausschuss Rückkehr- und Wegweisungsvollzug eine Arbeitsgruppe beauftragt, Best Practices im Bereich der Alternativen zur Administrativhaft für Minderjährige und Familien zu prüfen. Diese Arbeiten wurden im letzten Jahr abgeschlossen und die Kantone über die Ergebnisse informiert.
Zudem hat der Ständerat in der letzten Wintersession das Postulat 20.4265 seiner Kommission für Rechtsfragen angenommen. Damit wurde der Bundesrat beauftragt, in einem Bericht den Bedarf und die Zweckmässigkeit der elektronischen Überwachung, also des Electronic Monitorings, im ausländerrechtlichen Bereich zu überprüfen. Dabei sollen auch die Erfahrungen anderer europäischer Staaten berücksichtigt und weitere Alternativen zur Administrativhaft geprüft werden.
In diesem Sinne halte ich zusammengefasst fest, dass das Anliegen des Motionärs erfüllt ist respektive im Rahmen laufender Arbeiten verfolgt wird und dass der Bundesrat im Moment keinen weiteren Handlungsbedarf sieht.