preparatory:AB 281338
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2021-05-04
Wortprotokoll
Wir bitten Sie, zur Wahrung des Gleichgewichts des Rechtsstaates alle vier Minderheitsanträge abzulehnen.
Ich komme zur ersten Minderheit Barrile, zu Artikel 8a Absatz 1bis: Es ist selbstverständlich, dass zur Erreichung des Ziels, nämlich der Feststellung der Identität, bezüglich Reiseweg, Nationalität und persönliche Identität unter Umständen auch Drittpersonen einbezogen werden dürfen, unter denselben Bedingungen, die auch für den Asylsuchenden selbst gelten. Das ist unseres Erachtens selbstverständlich. Auch diese Drittpersonen werden vom selben rechtsstaatlichen Schutz umfasst.
Ich komme zur zweiten Minderheit Barrile, zu Artikel 8a Absatz 5. Hier geht es nicht darum, das Verfahren mit dieser Jahresfrist zu verlängern, sondern um das Gegenteil. Die Erfahrung, dass diese Verfahren eben sehr häufig länger dauern - über sechs bzw. acht, neun Monate hinaus oder eben ein Jahr -, führt uns zum Entscheid, dass die Daten während eines Jahres aufbewahrt werden sollen, dann aber automatisch gelöscht werden müssen. Es heisst ferner auch "spätestens". Wenn ein Verfahren früher abgeschlossen worden ist, dann werden diese Daten eben auch früher gelöscht.
Wir bitten Sie aber auch, den Minderheitsantrag Rutz Gregor zu Artikel 8a Absatz 2bis abzulehnen. Die rechtsstaatlichen Voraussetzungen rechtfertigen es unseres Erachtens, dass für jeden Einzelfall die Notwendigkeit und die Verhältnismässigkeit des Verfahrens analysiert wird. Das braucht eine tiefgründige, aber nicht eine umfangreiche Analyse. Ich gehe davon aus, dass sich aufgrund der bis zu diesem Zeitpunkt gemachten Erfahrungen mit dem betroffenen Asylsuchenden die Frage sehr schnell beantworten lässt, ob diese zusätzliche Abklärung nach Artikel 8 Absatz 1 Litera g notwendig und verhältnismässig sei oder nicht.
Wir bitten Sie auch, den zweiten Minderheitsantrag Rutz Gregor zu Artikel 8a Absatz 3bis abzulehnen. Es ist selbstverständlich und auch hier rechtsstaatlich notwendig, dass die asylsuchende Person in das Verfahren einbezogen wird, wie es unser Entwurf beschreibt.
Somit bitte ich Sie, alle vier Minderheitsanträge abzulehnen, selbstverständlich auch den Antrag Marra zu Artikel 8a Absatz 1 und Artikel 47 Absatz 3. Ohne diese beiden Bestimmungen müssen wir die ganze Revision gar nicht erst machen.