Sauter Regine · Nationalrat · 2021-05-05
Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2021-05-05
Wortprotokoll
Die Thematik, die wir heute behandeln, ist nicht neu. Das Parlament hat sich bereits mehrfach mit der Frage befasst, wie die Zahl der Organspenden in der Schweiz erhöht werden kann. Die Thematik hat aber leider auch nicht an Aktualität eingebüsst. Die Schweiz ist nämlich eines der Länder mit den tiefsten Organspenderaten in Europa. Die Wartelisten mit Personen, die dringend auf ein lebensrettendes Organ angewiesen sind, sind lang. Immer wieder sterben Menschen, weil innert nützlicher Frist kein passendes Spenderorgan gefunden werden konnte. Letztes Jahr ging die Zahl der Organspenden sogar zurück. Es zeichnet sich ab, dass sich dieser Trend im laufenden Jahr fortsetzt, was offenbar eine Auswirkung der Corona-Situation ist.
Befremdlich ist diese Ausgangslage aber auch deshalb, weil aus Befragungen bekannt ist, dass die Schweizer Bevölkerung gegenüber der Organspende sehr positiv eingestellt ist: Zwischen 80 und 90 Prozent der Befragten sprechen sich für die Organspende aus. Allerdings besteht das Problem, dass von diesen Personen keine Willensäusserung dokumentiert ist. Es ist im konkreten Fall nicht bekannt, wie sich ein Verstorbener zu Lebzeiten zur Frage einer Organtransplantation gestellt hat. Zu vielen Menschen ist nicht bewusst, dass sie heute von sich aus tätig werden müssen, wenn sie als Organspender gelten wollen. Stattdessen müssen Angehörige am Bett in der Intensivstation stellvertretend einen Entscheid fällen - in einer Situation also, in der die meisten von einer solchen Entscheidung verständlicherweise überfordert sind. Handlungsbedarf ist also gegeben, wenn man der Meinung ist, dass es auch in unserem Land möglich sein muss und kann, durch eine höhere Spendebereitschaft Leben zu retten.
An diesen Punkt knüpft die Initiative an, über die wir heute befinden. Die von ihr geforderte sogenannte Widerspruchslösung schafft die nötige Klarheit. Sie geht davon aus, dass eine Person einer Organspende zustimmt, wenn sie sich nicht explizit dagegen ausspricht. Dies entspricht denn auch der Haltung der Mehrheit der Schweizer Bevölkerung.
Länder, die eine Widerspruchslösung kennen, weisen bedeutend höhere Spenderzahlen aus. Der Vorteil dieses Systems ist aber auch noch ein anderer: Es entlastet die Angehörigen. Heute lehnt nämlich die Mehrheit der Angehörigen eines Verstorbenen eine Organspende ab, wohl weil sie sich nicht sicher sind, was der Wille des Verstorbenen war, und weil sie eine so weitreichende Entscheidung nicht an seiner Stelle treffen wollen. Die Widerspruchslösung kehrt nun die Verantwortung um, indem sie von jedem einzelnen Bürger und jeder einzelnen Bürgerin anstelle der Angehörigen getragen werden muss. Diese Argumente überzeugen, weshalb eine Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion die Initiative zur Annahme empfiehlt.
Richtigerweise hat der Bundesrat jedoch einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative unterbreitet. Wenn wir nicht den Umweg über eine Verfassungsänderung machen müssen, ist allen gedient. Die Umsetzung mit einer erweiterten Widerspruchslösung, wie sie der indirekte Gegenvorschlag vorsieht, scheint zielführend und auch mehrheitsfähiger zu sein als die Initiative. Er klärt nämlich insbesondere auch die Rolle der Angehörigen, wobei diese in die Entscheidung mit einbezogen werden. Wir werden entsprechend auf den Entwurf eintreten und jeweils der Kommissionsmehrheit folgen, ausser bei jenen Bestimmungen, zu welchen wir Minderheitseinträge eingereicht haben.
Es ist keine Frage, die Thematik, über die wir heute hier diskutieren, ist nicht eine, über die entlang von Parteilinien entschieden wird bzw. entschieden werden kann. Sie hat an allererster Stelle mit sehr persönlichen Wertvorstellungen zu tun, mit religiösen, ethischen, weltanschaulichen Überzeugungen. Gerade aber weil das so ist, ist es entscheidend und auch zumutbar, dass sich jedermann damit auseinandersetzt. Die Frage, was nach dem eigenen Tod passiert, ist zugegebenermassen eine, die man sich nicht unbedingt gerne stellt. Man kommt aber nicht darum herum, wenn einem dies nicht gleichgültig ist.
Der Themenkreis ist ja auch recht weit gezogen. Er umfasst beispielsweise das Testament, die Patientenverfügung, den Vorsorgeauftrag und weitere Punkte. Die Frage, ob man im Todesfall seine Organe spenden will und damit möglicherweise ein anderes Leben retten kann, gehört zu diesem Themenkreis. Sich diese Überlegungen zu machen und die persönliche Entscheidung auch zu dokumentieren, wenn man nicht Spender sein möchte, ist für erwachsene Menschen zumutbar. Sowohl die Initiative als auch der Gegenvorschlag gehen von dieser Voraussetzung aus. Wie gesagt, wir unterstützen diese Vorlagen deshalb.
Wir bitten Sie in diesem Sinne, die Initiative zur Annahme zu empfehlen und auf das Gesetz einzutreten.