Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · 2021-05-05
Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-05-05
Wortprotokoll
Eine erhöhte Verfügbarkeit von Spenderorganen ist im öffentlichen Interesse und wichtig. Die grundsätzliche Bereitschaft zur Organspende in der Gesellschaft scheint gemäss Umfragen vorhanden zu sein. Da sie jedoch unzureichend dokumentiert ist - das heisst, dass zu wenige Personen einen Spenderausweis haben - und zudem ein gravierendes Informationsdefizit über die Organspende nach dem Tod herrscht, scheint Handlungsbedarf gegeben zu sein.
Die vorliegende Initiative kann aber nicht die Lösung sein. Davon auszugehen, dass jeder, der sich nicht äussert, mit einer Organspende einverstanden ist, ist aus meiner Sicht höchst fragwürdig und unethisch. Das Schweigen kann doch nicht einfach als Zustimmung gewertet werden. Stellen Sie sich einmal vor, wenn das bei Volksabstimmungen gemacht würde! [PAGE 844]
Die Organentnahme bei Personen, die zu Lebzeiten nicht widersprochen haben, ist ein massiver Eingriff in deren körperliche Integrität. In Artikel 10 Absatz 2 der Bundesverfassung steht: "Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit." Aus meiner Sicht und aus Sicht der EVP-Ratsmitglieder schränkt die Widerspruchslösung dieses Recht ein.
Die Organspende ist etwas ganz Persönliches und ein zutiefst intimer Eingriff. Darum ist es äusserst wichtig, dass sich jede und jeder sowohl faktisch wie auch emotionell damit auseinandersetzen kann.
Sowohl die Initiative als auch die erweiterte Widerspruchslösung, wie sie von der Mehrheit der Kommission vertreten wird, sind der falsche Weg, um die Anzahl der Spenderinnen und Spender zu erhöhen. Gemäss wissenschaftlichen Erkenntnissen konnte international bislang nicht belegt werden, dass die Widerspruchsregelung zu einer höheren Rate postmortaler Organspenden führt als eine Zustimmungsregelung. Wie die Nationale Ethikkommission plädiert auch die EVP für ein Erklärungsmodell. Schade, hat dies der Bundesrat nicht aufgenommen. Im Erklärungsmodell sollen alle Personen eine Willenserklärung abgeben, sei es, indem sie einer Organspende zustimmen, sei es, indem sie ihr widersprechen oder sagen, dass sie sich nicht dazu äussern wollen. Es gibt Vertrauen, dass alle ihren Willen wirklich kundtun konnten, und es gibt auch Sicherheit, dass dieser Wille respektiert wird. Eine Erklärungsregelung trägt dem Selbstbestimmungsrecht am besten Rechnung. Es kommt seltener zu unklaren Fällen. Dadurch werden auch die Angehörigen entlastet.
Stellen Sie sich Folgendes vor: Ihnen wird durch das Gesundheitspersonal mitgeteilt, dass Ihre Schwester im Sterben liegt. In dieser prekären Situation wird Ihnen zusätzlich mitgeteilt, dass die Entnahme der Organe Ihrer Schwester Leben retten könnte. Von der Schwester ist kein Wille diesbezüglich bekannt. Aber es wird gesetzlich angenommen, dass sie ihre Organe spenden möchte. Sie könnten zwar dieser Organentnahme widersprechen, dürften aber nicht gemäss Ihrer eigenen Einschätzung entscheiden, sondern müssten sich nach dem mutmasslichen Willen der Schwester richten. Ihre Antwort soll aber bitte schnell kommen, denn die vorbereitenden Massnahmen wurden schon eingeleitet. Wie an diesem Beispiel sichtbar wird, wird der Druck auf die Angehörigen mit der neuen Regelung massiv erhöht, und dies gerade in einem emotional belastenden Moment und unter erheblichem Zeitdruck. Solche Situationen sollen möglichst vermieden werden.
Eine Erklärungsregelung könnte Klarheit schaffen. Die Kommissionsmehrheit unterstützt jedoch im indirekten Gegenvorschlag die Ermittlung des Willens der verstorbenen Person nicht, womit gleichzeitig der Druck auf die Angehörigen massiv erhöht wird.
Ich bitte Sie, die Empfehlung der Kommission zu überdenken und denjenigen Minderheitsanträgen zuzustimmen, die das Erklärungsmodell einführen wollen.
Die EVP wird die Volksinitiative ablehnen. Wir werden beim indirekten Gegenvorschlag die Anträge der Minderheit Amaudruz unterstützen, die das Erklärungsmodell einführen will.