Lexipedia

Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2021-05-05

Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-05-05

Wortprotokoll

Hier in Block 2 beraten wir in Artikel 10a doch eine entscheidende Neuerung im Gesetz, und zwar die Einführung des Organ- und Gewebespenderegisters. Weil es hier auch eine [PAGE 871] Differenz zwischen der bundesrätlichen und der Kommissionsversion gibt, möchte ich zwei, drei Worte sagen.

Aus der Botschaft des Bundesrates geht klar hervor, dass er die Führung eines sogenannten Organ- und Gewebespenderegisters an Dritte übertragen möchte. Dazu hat er vorgesehen, die Aufgabe nach Subventionsgesetz auszuschreiben und dem besten Anbieter zu übertragen. Nun haben wir mit Swisstransplant bereits heute eine sogenannte nationale Zuteilungsstelle, deren Aufgaben in Artikel 19 des Transplantationsgesetzes festgehalten sind. Swisstransplant führt das aktuelle Register. Der Mehrheit der Kommission war somit auch klar, dass Swisstransplant für die Führung dieses Registers prädestiniert ist. Es ist klar, dass hier jetzt aufgrund der gesetzlichen Grundlagen Anpassungen notwendig sind. Dieses Register muss die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Aber wir haben mit den Änderungen in Artikel 10a - und auch in Artikel 54 weiter hinten - sichergestellt, dass diese Zuteilung an die nationale Zuteilungsstelle erfolgt; so viel vielleicht zu diesen Änderungen zum Register.

Dann noch zu den Minderheitsanträgen Nantermod: Kollege Nantermod möchte in Artikel 10a Absatz 6 die Möglichkeit einführen, dass wir bei der Erledigung von administrativen Aufgaben wie der Erneuerung der ID regelmässig darauf hingewiesen werden, dass wir unseren Willen zur Organspende festhalten sollen. Der Mehrheit der Kommission war diese Erweiterung der Kontaktpunkte zu heikel. Damit würden Personen, die nicht unbedingt Fachpersonen im Gebiet der Organspende sind, plötzlich damit konfrontiert, solche auch heikle persönliche Fragen zu stellen. Wir müssen sehen, dass das vielleicht nicht der richtige Ort ist, um das Thema der Organtransplantation aufzunehmen und die Menschen damit zu konfrontieren.

Der Antrag Nantermod wurde mit 11 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Die Umsetzungsprobleme habe ich angesprochen. Es ist auch nicht wünschbar, dass dann plötzlich ein Widerspruch entsteht, weil die Willenserklärung nicht auf allen Trägern zum gleichen Resultat führt. Das erschwert und verkompliziert dann in dieser schwierigen Zeit der Willensabklärung die ganze Abklärungsarbeit im Spital.

Auch der Antrag zu Artikel 10a Absatz 7, wonach die Willensäusserung physisch festgehalten werden soll, wurde abgelehnt, und zwar mit 11 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen.

Dann möchte ich mich zuletzt noch zum Minderheitsantrag Herzog Verena zu Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe d äussern. Dort geht es um die Kriterien für die Zuteilung der Spenderorgane. Mit ihrem Antrag möchte die Minderheit Herzog Verena dort einen Punkt ergänzen. Bisher sind für die Zuteilung der Organe folgende Kriterien entscheidend: die medizinische Dringlichkeit, der medizinische Nutzen und die Zeit auf der Warteliste für eine Organspende. Um die Bevölkerung zur Organspende zu motivieren, möchte die Minderheit Herzog Verena als weiteren Punkt in Buchstabe d "die festgehaltene Bereitschaft zur Organspende" aufnehmen. Das ist ein politisches Kriterium und, anders als diejenigen, die ich aufgeführt habe, kein medizinisches. Diese Vermischung von medizinischen und politischen Kriterien in dieser bereits heiklen Angelegenheit erachtet die Mehrheit Ihrer Kommission als ethisch nicht vertretbar. Der entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 18 zu 5 Stimmen abgelehnt.

Noch ein paar abschliessende Worte vor der Gesamtabstimmung: Ich bin überzeugt, dass wir jetzt mit dem bereinigten Gegenvorschlag eine ethisch vertretbare, praktikable Lösung haben, die auch dazu führen wird, dass die heute unbefriedigende Situation bei der Organspende verbessert wird und Fortschritte erzielt werden. Ich bin auch überzeugt, dass sie den Weg für einen Rückzug der Volksinitiative ebnet.

Ich möchte an dieser Stelle meinen herzlichen Dank an die Verwaltung und an das Kommissionssekretariat für die gute Arbeit und die Unterstützung in diesem Geschäft richten.

In der Gesamtabstimmung hat Ihre Kommission den Gegenvorschlag mit 17 zu 5 Stimmen angenommen. Noch einmal zur Erinnerung: Die Zustimmung zur Volksinitiative erfolgte mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen.