Mäder Jörg · Nationalrat · 2021-05-05
Mäder Jörg · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2021-05-05
Wortprotokoll
Den Minderheitsantrag Nantermod, wonach bei Behördengängen institutionalisiert regelmässig die entsprechende Frage gestellt wird, lehnen wir ab. Es ist wichtig - ich habe das schon im ersten Block gesagt -, dass das Thema oft angesprochen wird. Es ist aber ebenso wichtig, dass das mit Fingerspitzengefühl und nicht aus einer Routinehandlung heraus geschieht. Ich glaube, Letzteres wäre in diesem ethisch heiklen Terrain eigentlich kontraproduktiv. Wie gesagt, der Bundesrat soll solche Kampagnen fahren. Auch die Gemeinden und Kantone sowie andere Behörden und Institutionen sollen dies tun. Aber eine gesetzliche Verpflichtung in dieser Art und Weise lehnen wir ab.
Das Anliegen des zweiten Minderheitsantrages Nantermod, der verlangt, den diesbezüglichen Willen auf dem Führerausweis, auf der Krankenkassenkarte usw. zu vermerken, sehen wir auch nicht. Das ist unter Umständen dann an Orten vermerkt, wo es thematisch nicht hingehört. Es kommen also Leute mit diesen Daten in Kontakt, die inhaltlich mit diesen gar nichts zu tun haben. Unter Umständen sind es solche der Krankenversicherung, und dies ist auch im Fall des Fahrausweises und anderer Karten so. Das ist nicht sinnvoll. Ist es dann auch wirklich sauber vermerkt? Ist es witterungsbeständig vermerkt? Was ist, wenn es plötzlich Widersprüche gibt, weil jemand vergessen hat, dass es auf dem Fahrausweis vermerkt ist und im Organspenderegister etwas anderes verzeichnet ist?
Unser Hauptfokus sollte ganz klar darauf gelegt werden, dass die Leute sich im Register eintragen. Dort tun sie das mit ihrem Namen. Wenn sich irgendeinmal ein Fahrausweis bei einem Unfallopfer befindet, kann man ja dann über diesen Namen auf das Register zugreifen. An den grossen Gewinn, auf diese Weise an mehr Namen oder an mehr Willensäusserungen zu kommen, glaube ich jetzt wirklich nicht. Auf all diesen Karten ist auch der Name vermerkt. Damit kann man die Personen sehr schnell und gut zurückverfolgen. Es handelt sich also um eine Verkomplizierung ohne echten Nutzen.
Ich komme zum dritten von ursprünglich sechs Minderheitsanträgen, zum Antrag Herzog Verena bezüglich der Ergänzung der Zuteilungskriterien. Es ist immerhin gut, dass Nationalrätin Herzog sagt, es sei ganz klar das vierte Kriterium. Es würde nur dann zum Zuge kommen, wenn alle drei Kriterien davor absolut gleichwertig wären und es dann zwei verschiedene Patienten hätte, nämlich den einen mit Spendebereitschaft und den anderen ohne eine solche. Ich glaube, dieser Fall ist nun wirklich sehr selten. Da jetzt spieltheoretisch zu sagen, es gebe einen Anreiz für die Leute, ihre Spendebereitschaft registrieren zu lassen, möchte ich generell definitiv nicht tun. Ich möchte das schon gar nicht mit diesem Gesetzesartikel vermischen. Dieser fokussiert auf die medizinischen Aspekte und auf nichts anderes.
Ich muss schon sagen: In der Eintretensdebatte und in den Voten zur Volksinitiative selber wurde, wie von mir bereits prophezeit, sehr oft die Moral und die Ethik bis zum Gehtnichtmehr aufgeblasen. Jetzt kommt hier so ein extrem materialistischer, spieltheoretischer Ansatz. Na ja, ich bin gespannt, wer dann wirklich beide Male hier diese meiner Meinung nach widersprüchliche Position hat. Ich habe, wie gesagt, wahrscheinlich einen etwas materialistischeren Ansatz zu meinem Körper als manch anderer hier im Saal. Aber möchte ich ihn gerade so als Jeton in einem Spiel, einem Roulette einsetzen? Nein danke! Denn das ist ein auf die Lebenden angewandter spieltheoretischer Ansatz. Bei mir bezieht sich der materialistische Ansatz zum Körper auf den Zeitpunkt, in dem die Personen tot sind.
In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, alle drei Minderheitsanträge abzulehnen. Insgesamt aber, das als Schlussbemerkung, ist es ein gutes Gesetz, es ist ein Fortschritt gegenüber dem bisherigen. Ich hoffe, dass es mit diesem Gesetz ein gutes Ende nimmt. Danke für Ihre Zustimmung.