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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-05-31

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-05-31

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Die Vorlage geht zurück auf eine Motion Hess Hans aus dem Jahre 2011. Dass es so lange gedauert hat, hat damit zu tun, dass 2015 zwar eine Vernehmlassung eröffnet wurde, die Vorlage aber so umstritten war, dass sie nochmals überarbeitet werden musste. Es ist wie immer - Herr Ständerat Rieder hat es gesagt -: Man ist im Grundsatz einverstanden, aber in den einzelnen Punkten verliert sich dann diese Einigkeit.

Die Motion verlangte die Schaffung von rechtlichen Grundlagen, welche Missbräuche im Konkurswesen verhindern sollen. Die Medien berichten ja immer wieder über Missbräuche im Konkurswesen, über dubiose Firmen, die die liberale Schweizer Wirtschaftsordnung dazu missbrauchen, Konkurrentinnen und Konkurrenten zu unterbieten und Gläubiger zu schädigen. Hierbei wird ein Konkursverfahren bewusst in Kauf genommen, um Verpflichtungen nicht erfüllen zu müssen. Ein Teil der Ausfälle betrifft dann die Sozialversicherungen. Das gilt insbesondere für die Arbeitslosenkasse, die im Fall der Insolvenz einen Teil der offenen Löhne bezahlen muss.

Hintergrund ist, dass das Konkursrecht den Unternehmern nicht verbietet, unmittelbar nach dem Konkurs ihrer Gesellschaft ein neues Unternehmen zu gründen. Unter Umständen wird dann auch die bisherige Belegschaft durch die neue Gesellschaft übernommen. Teilweise werden auch Arbeitsgeräte und weitere Aktiven aus der Konkursmasse gekauft. Heikel wird es aber, wenn sich das Muster wiederholt, wenn sozusagen Planmässigkeit hinter diesem Vorgehen festzustellen ist und wenn auf diese Weise Gläubiger und Sozialversicherungen geschädigt werden.

Seit der Motion Hess Hans wurde im Parlament von verschiedenen Seiten eine ganze Reihe von Vorstössen eingereicht. Der Nationalrat hat vier dieser Motionen bereits gutgeheissen; wir werden sie im Anschluss an diese Gesetzesberatung gemeinsam behandeln. Die klaren Mehrheiten im Nationalrat haben gezeigt, dass ein breiter politischer Wille besteht, das geltende Recht zu verschärfen. Es ist auch das klare Ziel des Bundesrates, Missbräuchen einen Riegel vorzuschieben. Entsprechend ist der Bundesrat der Meinung, dass die Motionen, die ich erwähnt habe, weitgehend umgesetzt sind.

Dass bei der Bekämpfung von missbräuchlichen Konkursen Handlungsbedarf besteht, ist im Grundsatz also unbestritten. Was aber konkret zu tun ist, muss dann genauer angeschaut werden. Einerseits muss das Problem wirksam bekämpft werden, andererseits sind unerwünschte Nebeneffekte zu vermeiden; darauf werden wir in der Detailberatung noch zurückkommen. Die Massnahmen sollen das Unternehmertum nicht behindern. Schliesslich muss es auch weiterhin möglich sein, mit einer Geschäftsidee zu scheitern. Das unternehmerische Scheitern darf nicht kriminalisiert werden.

Was schlägt Ihnen der Bundesrat nun konkret vor? Mit verschiedenen Massnahmen im Strafrecht, im Obligationenrecht und im Konkursrecht soll die Gefahr von missbräuchlichen Konkursen verringert werden. Kern der Vorlage bildet die Durchsetzung des strafrechtlichen Tätigkeitsverbots, das wurde erwähnt. Wird im Rahmen eines Strafverfahrens aufgrund eines Konkurs- oder Betreibungsdelikts ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen, soll die betroffene Person neu auch tatsächlich aus dem Handelsregister gelöscht werden. Künftig will man jedes Tätigkeitsverbot im Strafregister-Informationssystem erfassen. Damit die Prüfung der Handelsregistereinträge gewährleistet werden kann, erhält das Handelsregister Zugang zu diesem Informationssystem.

Zusätzlich sollen präventive Massnahmen im Gesellschafts- und Konkursrecht die Gefahr von missbräuchlichen Konkursen reduzieren. Neu soll es z. B. möglich sein, im Handelsregister nicht nur nach Rechtseinheiten und Publikationen zu suchen, sondern auch nach natürlichen Personen, die im Handelsregister eingetragen sind. Dabei wird ersichtlich, welche Funktionen die gesuchte Person in welchen Unternehmen innehat oder eben innehatte. Das schafft Transparenz und vereinfacht die Informationsbeschaffung.

Im Weiteren soll die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Verbot des sogenannten Mantelhandels, also des Verkaufs der Anteile von faktisch liquidierten Unternehmen, kodifiziert werden. Zudem will der Bundesrat die Möglichkeit streichen, auf die Revisionspflicht rückwirkend zu verzichten.[NB]Schliesslich sollen öffentlich-rechtliche Gläubiger wie beispielsweise die Steuerverwaltung oder eben auch die [PAGE 353] Suva neu wählen können, ob eine Betreibung auf Pfändung oder auf Konkurs fortgesetzt wird.

Ihre Kommission für Rechtsfragen folgte dem Bundesrat, sie nutzte jedoch die Gelegenheit, den Katalog der vorgeschlagenen Massnahmen zu ergänzen. Diese Ergänzungen betreffen die Revisionspflicht und die Möglichkeit eines Konkursverfahrens für öffentlich-rechtliche Forderungen. Wir werden in der Detailberatung darauf zurückkommen.

Der Bundesrat legt Ihnen, zusammengefasst, ein Paket von Einzelmassnahmen vor. Dabei will er aber verhindern, dass die Wirtschaftsfreiheit und das Unternehmertum zu sehr eingeschränkt werden und dass der Wirtschaftsstandort Schweiz unnötig belastet wird. Wir möchten mit punktuellen Anpassungen die rechtlichen Rahmenbedingungen so ändern, dass sie eine maximale Wirkung im Kampf gegen missbräuchliche Konkurse haben.

In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen des Bundesrates, auf die Vorlage einzutreten.