Girod Bastien · Nationalrat · 2021-05-31
Girod Bastien · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2021-05-31
Wortprotokoll
Ich spreche zur Motion, die unsere Kollegin Adèle Thorens Goumaz eingereicht hat. Sie wurde aus vielen Parteien unterstützt und von vielen Ratsmitgliedern unterschrieben. Es geht um das Anliegen bzw. den Auftrag an den Bundesrat, Gesetze und Verordnungen, die die treuhänderische Pflicht der Schweizer Finanzakteure regeln, so anzupassen, dass die Berücksichtigung der Klimarisiken explizit zur treuhänderischen Pflicht gehört.
Es sind im Wesentlichen drei Argumente, die zu diesem Anliegen führen: Einerseits geht es um die Verantwortung gegenüber dem Kunden, andererseits geht es um Rechtssicherheit, die zu schaffen ist, und in einem dritten Punkt geht es um die Schliessung einer Lücke, die sich in Bezug auf die EU und die Regelung des EU-Marktes auftut.
Zur Verantwortung gegenüber den Kundinnen und Kunden: Die aktuell ungenügende Berücksichtigung von Klimarisiken führt dazu, dass in vielen Fällen das finanzielle Risiko aufgrund des Klimawandels in Anlageentscheidungen nicht adäquat berücksichtigt wird, was zu finanziellen Verlusten führen kann. Mit der aktuellen Situation ist es auch so, dass der Kunde, die Kundin aufgrund fehlender Information keine ausreichende Entscheidungsgrundlage und entsprechend auch keine autonome Entscheidungsgewalt über das eigene Vermögen hat. Eine fehlende Berücksichtigung von Klimarisiken gefährdet also direkt Kundinnen- und Kundengelder. Nur mit einer expliziten Berücksichtigung von Klimarisiken können Finanzdienstleister ihre Verantwortung hinsichtlich eines sorgfältigen Umgangs mit Kundengeldern auch wirklich wahrnehmen.
Nun zur Rechtssicherheit oder besser gesagt zur aktuellen Rechtsunsicherheit: Gemäss einem Rechtsgutachten ist es so, dass Klimarisiken im Schweizer Gesetz implizit abgedeckt sind. Entsprechend müssten Finanzdienstleister Klimarisiken bereits heute berücksichtigen. Trotzdem verstehen viele Finanzdienstleister Klimarisiken noch immer nicht als finanzielle Risiken. Das schafft Rechtsungleichheit und schadet der Transparenz auf dem Markt. Die Klärung, die hier verlangt wird, hilft deshalb auch Finanzdienstleistern, zukünftig Haftungsrisiken zu reduzieren, welche aufgrund der mangelnden Berücksichtigung von Klimarisiken entstehen können.
Zur Schliessung der Lücke zur EU-Praxis: Es ist so, dass die Schweiz bei der Interpretation der treuhänderischen Pflichten im internationalen Kontext hinterherhinkt. Mit der Ergänzung um Klimarisiken wird eine Lücke, die sich zur internationalen und zur EU-Praxis auftut, ein Stück weit geschlossen. Bereits heute müssen sich Schweizer Dienstleister, welche im europäischen Raum agieren, an die EU-Regulierung halten. Die Schweiz tut deshalb gut daran, sich proaktiv mit solchen Neuerungen aus der EU auseinanderzusetzen und Klärungen vorzunehmen.
Der Bundesrat hat in seiner Antwort keine grundlegenden Einwände gegen diese Klärung. Er verweist auf verschiedene Gutachten, die noch zu machen sind, und auf ausstehende Abklärungen. Die Antwort ist schon mehr als ein Jahr her. Ich würde sagen, mittlerweile haben die Entwicklungen sowohl im Markt als auch bei der EU-Regulierung bestätigt, dass das Anliegen wichtig ist und dass es an der Zeit wäre, bezüglich der Klärung der Aufnahme von Klimarisiken in die treuhänderische Pflicht vorwärtszumachen.
Vielen Dank für die Unterstützung dieser Motion!