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Wicki Hans · Ständerat · 2021-06-01

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-01

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, dem Nationalrat zu folgen und diesen Zusatz zu streichen, da er in mehrfacher Hinsicht eine problematische Ausgangslage schaffen würde. Bereits die Definition, wonach Diplome und Zertifikate von der gesamten Branche anerkannt sein müssen, ist äusserst ungenau. Was nämlich mit "gesamte Branche" genau gemeint ist, steht hier nicht. Muss jetzt jedes einzelne Medium seine Zustimmung zu diesen Abschlüssen geben? Genügt eine kritische Stimme aus der Medienlandschaft, damit ein Gesuch vom Tisch ist? Der Interpretationsspielraum wird hier sehr weit gefasst - meines Erachtens eben zu weit.

Zudem suggeriert diese Definition, dass die Branche homogen sei. Gerade dies ist allerdings in unserer Medienlandschaft nicht der Fall - ja, zum Glück ist das nicht so. Auch wenn es naturgemäss Branchenorganisationen gibt, kann eine Willensbildung in dieser Frage nicht einfach vorausgesetzt werden, vor allem nicht eine absolut diskriminierungsfreie. Oft lassen sich nämlich Form und Inhalt nicht ohne Weiteres trennen.

Genau dies ist eine weitere grosse Schwachstelle dieser Regelung. Sie öffnet einem möglichen Missbrauch Tür und Tor. Mit diesem Zusatz der Branchenanerkennung bleibt nämlich latent auch die Gefahr verbunden, dass diese dazu benutzt werden könnte, um ein missliebiges Medienhaus intern abzustrafen. Vergessen wir nicht, es geht um die Verteilung von Fördergeldern. Zwischen den Institutionen existiert also ein gewisser Wettbewerb. Dabei besteht die Gefahr, dass dieser Passus genutzt werden könnte, um verlagseigene Schulen aus dem Rennen zu werfen. Im Sinne der Rechtsgleichheit und des Diskriminierungsverbots wäre dies absolut stossend.

Ebenfalls als problematisch ist die Wiedereinführung des Begriffs "unabhängig" zu beurteilen. Der Nationalrat hat den Begriff zu Recht gestrichen. Was genau bedeutet "unabhängig"? Hier besteht die Gefahr, dass verlagseigene Schulen gegenüber solchen mit einer anderen Trägerschaft benachteiligt werden. Dabei muss es doch um die Qualität dieser Aus- und Weiterbildung gehen, nicht um die Trägerschaft. Deshalb ist auch ein Festhalten am Beschluss des Ständerates, wie es die Minderheit Knecht beantragt, abzulehnen.

Das Einfügen solcher problematischer Zusätze ist umso weniger angebracht, als sie in dieser Form gar nicht notwendig wären. Bei der ersten Beratung hat unser Rat mit seiner Formulierung, wonach nur "dauerhaft praxisnahe Aus- und Weiterbildungen" unterstützt werden können, bereits eine Eingrenzung eingefügt. Damit ist im Gesetz eine sachliche Grundlage für die Bewertung der Gesuche geschaffen worden. Weitere Qualitätskriterien werden in der Verordnung folgen.

Dank der Kann-Bestimmung erhält das BAKOM genügend Spielraum, um die Qualität der jeweiligen Ausbildung in seinen Entscheiden zu berücksichtigen. Somit kann das gewünschte Ziel erreicht werden, ohne ein zusätzliches potenzielles Problemfeld einzufügen. Der Nationalrat ist auf unsere Anpassung in Artikel 76 eingegangen und hat ihn noch leicht abgeändert, indem er das Kriterium der Unabhängigkeit aus dem Artikel gestrichen hat. Sollten Sie meinem Antrag folgen können, hätte dies auch noch den positiven Nebeneffekt, dass wir eine weitere Differenz gegenüber dem Nationalrat bereinigen könnten.

Sie haben heute also die Wahl zwischen drei Anträgen: erstens dem Antrag der Mehrheit, die den ersten Teil so vorsieht, wie ich ihn vorsehe, aber mit dem Zusatz des Branchenzertifikates; zweitens dem Antrag der Minderheit Knecht, die die Unterstützung nur für die staatlichen Ausbildungsinstitutionen ermöglichen will; drittens meinem Antrag, der eine Unterstützung wünscht für alle, die Ausbildung betreiben. Die Zeit, in der Mitarbeitende mit einer Ausbildung starten und dann ein Leben lang im selben Unternehmen bleiben, ist vorbei, das wissen Sie alle. Heute ist ein Wechsel vom Radio zum TV, zu den Printmedien und wieder zurück eigentlich ganz normal und State of the Art.

Profitieren können mit meiner Lösung also nicht nur die Grossen, sondern eben vor allem die Kleinen, die keine Weiterbildung machen können. Sie überlassen die Weiterbildung den Grossen - wem auch immer, ob es nun staatliche Institutionen oder Unternehmen sind - und können profitieren, wenn Mitarbeiter dann bei einem späteren Wechsel in ihr Unternehmen kommen.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, dem Nationalrat zu folgen, den Zusatz der Kommission sowie Festhalten an der Fassung unseres Rates abzulehnen und damit eine weitere Differenz in diesem Gesetz zu eliminieren.

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