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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-06-01

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-06-01

Wortprotokoll

Wir haben bei dieser Diskussion zwischen zwei Aspekten zu unterscheiden: Es gibt einen rechtlichen Aspekt, der jetzt von einigen genannt und behandelt wurde, und es gibt einen materiellen Aspekt.

Zuerst zum rechtlichen Aspekt: Das Massnahmenpaket, das Ihnen der Bundesrat hier vorgelegt hat, beinhaltet drei Gesetze. Sie machen in zwei Gesetzen Revisionen, und es gibt jetzt das zusätzliche Gesetz zur Online-Medien-Förderung. Es geht aber in allen drei Gesetzen um ein Thema, nämlich um die Medienförderung - das ist das Thema dieses Medienförderungspakets, das ja so heisst. Medienförderung ist nichts Neues, im Gegenteil, sie besteht ja seit Längerem. Das Einzige, was wir hier in diesem Paket tun, ist, dass wir uns der Realität, wie das jetzt gerade Herr Ständerat Germann gesagt hat, annähern, indem eben heute im Zeitalter der Digitalisierung Medien nicht mehr ausschliesslich auf dem Papier, sondern auch auf dem Tablet, auf dem Computer, auf dem Handy gelesen werden - Sie alle machen das jeden Tag. Wir alle sprechen von Konvergenz, wir alle wissen, wie heute Medienschaffende arbeiten: Sie machen ein Interview, eine Filmaufnahme, sie schreiben den Artikel, der Artikel erscheint heute Abend schon online - das ist heute journalistischer Alltag. Das ist das, was heute gängige Praxis ist. Wenn Sie alle - was ich natürlich hoffe! - noch eine Zeitung oder mehrere Zeitungen abonniert haben, lesen Sie trotzdem alle Ihre Zeitungen oder andere Zeitungen auch auf dem Tablet. Das ist heute Realität.

Man kann hier nicht sagen, man müsse das ganz sauber trennen. Das kann man hier nicht. Der Inhalt ist ja der gleiche; der gleiche Artikel, den Sie heute Abend online lesen, steht morgen in der Zeitung, und der Aufwand, der betrieben worden ist, um die Recherche zu machen, ist der genau gleiche. Ob der Journalist die Geschichte nachher online präsentiert oder in der Zeitung abdrucken lässt - es ist der genau gleiche Aufwand.

Warum machen wir die Medienförderung? Weil wir wollen, dass dieser Aufwand betrieben werden kann. Weil das staatspolitisch und demokratiepolitisch von allergrösster Bedeutung ist. Das hat heute Morgen niemand in Zweifel gezogen; darüber bin ich echt froh. Wir alle wissen, dass eine Demokratie nur mit einer Vielfalt von Medien, mit Gegenpositionen funktioniert. Es ist aufwendig, das zu betreiben, zu recherchieren, Informationen zu sammeln, kompetente Leute zu haben. Wir haben heute Morgen über Ausbildung gesprochen: Darum geht es bei der Medienförderung, und deshalb haben wir diese Vorlage gemacht. Da es um den gleichen Inhalt geht - im einen Fall ist der Inhalt mit Druckerschwärze auf einem Blatt Papier gedruckt, und im anderen Fall ist der genau gleiche Inhalt auf dem Tablet, wenn Sie es zum Lesen anschalten -, ist die Einheit der Materie gegeben. Deshalb hat auch das Bundesamt für Justiz, das dies selbstverständlich geprüft hat, gesagt, diese Vorlage könnten wir so bringen, die Einheit der Materie sei gewährleistet, es gehe hier um einen einzigen Inhalt. Es geht in den drei Gesetzen, die Ihnen vorliegen und die Sie diskutiert haben, um einen Inhalt.

Über die Aussagen, man hätte das nicht diskutieren können, bin ich jetzt, das muss ich Ihnen sagen, schon ziemlich erstaunt. Was da mit den Weinflaschen gelaufen ist, weiss ich ehrlich gesagt nicht. Ich habe selbstverständlich die Debatte in Ihrer Kommission mitverfolgt, wie auch die intensive Debatte im Nationalrat, der den Antrag seiner Kommission für eine Teilung der Vorlage abgelehnt und sie an die Kommission zurückgewiesen hat. Also hier zu sagen, man hätte das nicht diskutiert, ist jetzt schon etwas untertrieben, um es einmal höflich zu sagen. Die Frage wurde also diskutiert, und damit ist auch die Frage einer Teilung der Vorlage abgehandelt. Sie hätten diese Vorlage aufspalten können. Wenn Ihnen das demokratiepolitisch das Höchste gewesen wäre, hätten Sie genau diese Aufspaltung, die der Nationalrat diskutiert hat, machen können. Sie hätten sagen können, Sie behandeln die drei Vorlagen separat. Oder Sie hätten sagen können: Die eine will ich nicht, die andere will ich.

Jetzt wechsle ich zum materiellen Aspekt. Stellen Sie sich vor, der Bundesrat hätte Ihnen vor einem Jahr eine Vorlage unterbreitet, die er folgendermassen erklärt hätte: Wir führen die indirekte Presseförderung weiter, wir bauen sie für die grossen Verlagshäuser, die hohe Auflagen haben, aus, allenfalls nehmen wir noch die Zeitungszustellung am Sonntag und am frühen Morgen dazu - die ist ja nur für die grossen Verlage relevant, für die kleinen nicht -, das kostet ein paar Dutzend Millionen Franken mehr, während die Anbieter von Online-Informationen selber schauen müssen. Das hätte der Bundesrat im Wissen darum gesagt, dass sich die jungen Menschen heute mehrheitlich online informieren.

Also ich glaube, Sie hätten dem Bundesrat einen Vorwurf gemacht und gesagt: Wo lebt der Bundesrat eigentlich? Hat der Bundesrat gemerkt, dass sich die jungen Menschen heute einfach nicht mehr alle mit der Zeitung informieren, dass sie sich aber trotzdem informieren und dass sie darauf ein Anrecht haben? Und wenn der Bundesrat der Meinung ist, es brauche eine Medienförderung, dann soll sich der Bundesrat bitte überlegen, wie die Welt heute aussieht. Das hätten Sie dem Bundesrat vorgeworfen - und ich finde, zu Recht.

Jetzt haben wir die Ausgangslage, und das ist jetzt vielleicht etwas unangenehm, dass Sie die indirekte Förderung noch um 70 Millionen Franken aufgestockt haben. Tatsache ist jetzt, dass Sie den Print - die Zeitungen - mit 120 Millionen Franken fördern wollen. Das war Ihr Entscheid. Sie haben 70 Millionen Franken mehr ausgegeben, als der Bundesrat [PAGE 378] Ihnen vorgeschlagen hat, und bei den Online-Medien sind Sie bei dem geblieben, was der Bundesrat vorgeschlagen hat, nämlich bei 30 Millionen Franken. Heute haben Sie 120 Millionen Franken für den Print vorgesehen; beim Print sind es dann vor allem die grossen Verlagshäuser, die profitieren, und im Online-Bereich sind es mehrheitlich kleinere Verlagshäuser, die profitieren, weil diese für die Digitalisierung mehr Aufwand haben und weniger Mittel für diese Kosten aufbringen können. Aber wenn die kleinen Zeitungen dann einfach gar nicht mehr gelesen werden, dann verschwinden sie. Deshalb hat der Bundesrat Ihnen ursprünglich 50 Millionen Franken für Printmedien und 30 Millionen Franken für Online-Medien vorgeschlagen. Da kann man sagen: Okay, das steht noch in einem Verhältnis.

Jetzt sind Sie noch etwas weiter gegangen: 120 Millionen Franken ausschliesslich für Printmedien und 30 Millionen für Online-Medien. Und jetzt diskutieren Sie noch und sagen: Nein, die Online-Förderung nehmen wir jetzt noch ganz weg! Ich stelle mir die Situation am Sonntagmorgen beim Frühstück vor. Sie lesen die Zeitung, und Ihre Tochter liest die gleiche Zeitung auf dem Tablet. Sie sagen: "Für meine Zeitung gibt es die indirekte Presseförderung, und ich habe jetzt dafür gesorgt, dass die Sonntagszustellung auch noch subventioniert wird." Und zur Tochter, die die gleiche Zeitung auf dem Tablet liest, sagen Sie: "Nein, da machen wir keine Medienförderung, das ist etwas, was wir nicht für förderungswürdig halten." Ich weiss einfach nicht, wie Sie das gegenüber Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn begründen können.

Ich bitte Sie, bei Ihrem ursprünglichen Entscheid zu bleiben. Auch der Nationalrat ist jetzt hier, nach intensivsten Diskussionen, der Vorlage des Bundesrates gefolgt. Ihre Meinung ist selbstverständlich jederzeit zugelassen. Aber überlegen Sie sich auch gut, welches Signal Sie geben, wenn Sie jetzt sagen: Der Print interessiert uns, den fördern wir mit 120 Millionen Franken, wir unterstützen grosse Verlagshäuser; aber die Kleineren, die in dieser Transformation jetzt auch eine Unterstützung benötigen würden, lassen wir beiseite.

Ich bitte Sie, diesen Einzelantrag abzulehnen.