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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-06-01

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-06-01

Wortprotokoll

Ja, Ihre Reaktionen auf dieses Gesetzesprojekt sind schön. Es ist in der Tat entstanden, weil sich hier Leute zusammengetan haben, um kluge Ideen zu entwickeln, und weil sie bereit sind, Risiken einzugehen. Das Geschäft hat schon auch eine Vorgeschichte. Der Bundesrat hat seine Aufgabe auch darin gesehen, wirklich sicherzustellen, bevor er Ihnen hier eine solche Botschaft vorlegt, dass ein Projekt vorliegt, das - natürlich nicht unterirdisch - zum Fliegen kommen und tatsächlich realisiert werden kann. Es muss sich um ein realistisches Projekt handeln, wobei wir alle wissen, dass dazu noch ein paar Hürden zu nehmen sind. Sie haben aber heute die Möglichkeit, mit den Rahmenbedingungen, die Sie hier beschliessen, ein solches Projekt zu ermöglichen und seine Realisation allenfalls auch zu erleichtern.

Mit dem in der Botschaft beschriebenen Projekt betreten Sie als Gesetzgeber und betritt der Bund in mehrfacher Hinsicht Neuland. Ein unterirdisches Gütertransportsystem ist ja ein neuer Verkehrsträger für den Landverkehr. Da braucht es - das hat Herr Ständerat Français gesagt - schon ein gutes Zusammenspiel zwischen den bestehenden Strassen- und Schieneninfrastrukturen. Diese sind auch wichtig, zumal sie in der Schweiz hervorragend ausgebaut sind. Wir müssen dieses Zusammenspiel sehr gut im Auge behalten. Das ist unter anderem auch Inhalt dieser Vorlage.

Wichtig ist hier - das haben Sie erwähnt - die private Initiative, die hinter diesem neuen Verkehrsträger steht. Bei grossen Infrastrukturen, das sind wir uns gewohnt, kommt der Bundesrat eigentlich immer zuerst mit einem Kredit, den Sie beschliessen sollen, damit man zu arbeiten beginnen kann. Hier ist es jetzt für einmal so - und das ist eben auch Neuland, für Sie und für uns -, dass Private die Initiative ergriffen haben, sodass der Staat gefordert ist, die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen.

Was ist das Ziel der Vorlage? Es geht hier darum, bei diesem neuen Verkehrsträger sicherzustellen, dass das Projekt mit der bestehenden Strassen- und Schieneninfrastruktur gut abgestimmt ist. Das ist ein wesentliches Ziel dieses Gesetzes. Der Bundesrat sieht das wirtschaftliche Potenzial dieser neuen Form der Güterbeförderung. Der Projektträger von Cargo sous terrain hat aufgezeigt, dass seitens der Logistikbranche der Bedarf nach einem unterirdischen Gütertransportsystem besteht. Deshalb möchte jetzt der Bundesrat mit der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen den Bau dieses neuen Landverkehrsträgers in Form eines unterirdischen Gütertransportsystems nicht nur ermöglichen, sondern auch erleichtern. Es ist also kein Gesetz, bei dem Sie jetzt beschliessen, etwas zu bauen. Vielmehr ist es ein Gesetz, mit dem Sie ermöglichen, dass von privater Seite etwas gebaut wird.

Was regelt das Gesetz? Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen geregelt werden, auf der einen Seite für die Errichtung und auf der anderen Seite für den Betrieb von kantonsübergreifenden unterirdischen Gütertransportanlagen. Natürlich soll auch der Betrieb von Fahrzeugen geregelt werden. Vorgesehen ist ein schweizweit einheitliches Plangenehmigungsverfahren. Das braucht es für diese unterirdischen Gütertransportanlagen und auch für die an sie anschliessenden Anlagen, und zwar ein Verfahren nach Bundesrecht. Unterirdische Gütertransportanlagen sollen als eigenständiger Teil in den Sachplan Verkehr des Bundes aufgenommen werden, für einen flüssigen Prozess zur Planung und Genehmigung der ersten Teilstrecke. Ich habe jetzt noch gehört, dass diese auf der Linie der Spanisch-Brötli-Bahn liegt oder mindestens in dieser Gegend; das finde ich eigentlich sehr schön. Das Ziel ist eben, dass diese erste Teilstrecke jetzt möglichst bald in Angriff genommen werden kann und damit dann natürlich auch die Koordination zwischen den beteiligten Kantonen sichergestellt ist.

Sie haben es ebenfalls bereits erwähnt: Der Projektträger von Cargo sous terrain strebt keine finanzielle Unterstützung durch den Bund an. Es soll ein von der Wirtschaft getragenes und auch eigenwirtschaftliches Projekt sein. Das ist ebenfalls eine wichtige Grundlage, die in diesem Gesetz jetzt so aufgenommen wird.

Rechtlich basiert dieser Erlass auf Artikel 81 der Bundesverfassung zu den öffentlichen Werken und auf Artikel 87 der Bundesverfassung zu Eisenbahnen und weiteren Verkehrsträgern. Der Gesetzentwurf lehnt sich weitgehend an das Eisenbahngesetz an; das hat der Kommissionssprecher bereits gesagt. Es stammt aus dem Jahr 1957. Das heisst, die Abläufe und die Verantwortlichkeiten sind allen involvierten [PAGE 383] Stellen von Bund, Kantonen und Gemeinden bekannt und haben sich im Verkehrsbereich auch bewährt. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir hier auf Bewährtes zurückgreifen. Mit dem Erlass soll kein Sonderrecht, z. B. auch im Falle von Enteignungen, geschaffen werden. Damit kann sichergestellt werden, dass auch alle Verkehrsträger gleich behandelt werden. Wir werden dann bei den verschiedenen Differenzen noch darauf zu sprechen kommen. Dem Bundesrat ist das ein grosses Anliegen.

Der Bundesrat sieht auch kein unternehmensspezifisches Spezialgesetz für die Aktiengesellschaft Cargo sous terrain vor. Vielmehr gilt die Vorlage für jeden Projektträger, der gemäss diesem Gesetz einen unterirdischen Gütertransport anbieten möchte. Zudem müssen die Anlagen offene Systeme sein, die einen diskriminierungsfreien Zugang gewähren. Bei Streitigkeiten in Bezug auf Zugang, Zugangsvereinbarungen und auch Preisberechnung muss letztlich die Railcom über die Diskriminierungsfreiheit entscheiden können. Vorgesehen ist auch eine Anschlusspflicht der Hubs, damit private Hubs bei technischer Eignung für alle Interessierten in gleicher Weise zugänglich sind.

Den unterirdischen Gütertransportanlagen kann aufgrund ihrer Versorgungsfunktion eine nationale Bedeutung zukommen, denn über diese Anlagen sollen grosse Mengen an Gütern für gewisse Regionen transportiert werden. Weil die Möglichkeiten des Bundes für den Schutz dieser Infrastrukturen aufgrund der privaten Finanzierung beschränkt sind, soll über spezialgesetzliche Vorkehrungen sichergestellt werden, dass über die gesamte Lebensdauer der Anlage hinweg eine Schweizer Mehrheit an deren Eigentum besteht. Herr Ständerat Knecht hat das auch als ein besonderes Anliegen hervorgehoben. Zusammen mit dem diskriminierungsfreien Zugang kann jetzt ein Angebot gewährleistet werden, das wirklich im Interesse unseres Landes ist.

Zusammengefasst regelt diese Vorlage die Rahmenbedingungen für ein unterirdisches Gütertransportsystem als weiteren Verkehrsträger in der Schweiz. Dabei haben drei Faktoren eine besondere Relevanz: die private Finanzierung von Projekten; der Bund als Plangenehmigungs- und Aufsichtsbehörde; die Bedingung einer Schweizer Mehrheit bei Projekten in Verbindung mit einem offenen Zugang für Dritte.

Ich danke Ihnen, wenn Sie gemäss dem einstimmig gefällten Entscheid in Ihrer Kommission auf dieses Geschäft eintreten.