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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2002-12-02

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-12-02

Wortprotokoll

Das heutige Hauseigentums-Besteuerungssystem ist theoretisch und vordergründig eigentlich das gerechteste: Es wird ein Einkommen besteuert, zwar ein fiktives, aber, wenn Sie so wollen, ein Naturaleinkommen. Die Gewinnungskosten für dieses Einkommen, nämlich die Schuldzinsen und auch die Kosten für den Unterhalt, kann man abziehen. Das ist ein kohärentes System, das in sich logisch ist und das eigentlich funktionieren müsste.

Wenn wir das näher analysieren, ist es aber interessant, feststellen zu müssen, dass es zu Verzerrungen führt und in der Praxis alles andere als gerecht ist. Warum? Wenn wir den Systemwechsel machen, so wie er eigentlich zu 100 Prozent gemacht werden müsste - dass es nämlich keinen Eigenmietwert und konsequenterweise auch keine Abzüge mehr gibt, weil es auch keine Gewinnungskosten mehr gibt -, dann bekommt der Fiskus beim Bund ungefähr 150 Millionen Franken mehr. Das bedeutet nichts anderes, als dass das gesamte Wohneigentum in der Schweiz nicht nur nicht besteuert ist, sondern im Gegenteil bei den normalen Steuern sogar einen Abzug von 150 Millionen Franken ermöglicht. Das heisst also: Es wird über die ganzen 100 Prozent aller Hauseigentümer mehr an Unterhaltskosten und an Schuldzinsen abgezogen, als Eigenmietwert aufgerechnet wird. Wenn wir uns auf den Bund beschränken, ist das Hauseigentum also subventioniert und nicht besteuert.

Jetzt ist es aber interessant, anzuschauen, wer denn eigentlich eine negative Liegenschaftsrechnung hat und wer nicht. Von einer negativen Liegenschaftsrechnung spricht man, wenn jemand mehr abzieht, als er Eigenmietwert hat, von einer positiven Liegenschaftsrechnung, wenn die Differenz positiv ist, wenn also der Eigenmietwert minus die Abzüge mehr als null beträgt. Wir kommen nun zu einem ganz interessanten Ergebnis: 42 Prozent aller Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer haben eine negative Liegenschaftsrechnung, 58 Prozent - zu denen ich leider gehöre und vielleicht auch viele von Ihnen - haben eine positive Liegenschaftsrechnung. Weil aber über die ganzen 100 Prozent mehr abgezogen als Eigenmietwert aufgerechnet wird, bedeutet das, dass 42 Prozent der Hauseigentümer mehr abziehen, als die ganzen 100 Prozent der Eigentümer Eigenmietwert haben.

Jetzt denkt man: Das ist ja völlig klar, es handelt sich dabei um die jungen Leute - für die viele von Ihnen zu Recht so eintreten -, die Hauseigentum wollen, kleine Einkommen haben, sich verschulden müssen und das dann abziehen. April, April, es ist genau umgekehrt! Von den Hauseigentümern mit einem Einkommen von unter 50 000 Franken haben nur 34 Prozent einen negativen Eigenmietwert, von denjenigen mit einem Einkommen von über 150 000 Franken hingegen haben 52 Prozent einen negativen Eigenmietwert.

Das ist nur dann verständlich, wenn man davon ausgeht, dass diese Leute die Steuersparinstrumente, wie sie zum Teil erwähnt worden sind, auch ganz klar systematisch nutzen und versuchen, möglichst viel abzuziehen, und hier auch beraten werden. Das ist völlig legal; ich kritisiere das nicht. Aber es zeigt, dass dieses System in einer Weise genutzt wird, die eigentlich den normalen Gerechtigkeitsvorstellungen widerspricht. Das ist ein Grund dafür, dass der Bundesrat sich entschieden hat, Ihnen den Systemwechsel vorzuschlagen: Das heutige System ist theoretisch korrekt, praktisch eben nicht. Gleichzeitig haben wir bei der Volksinitiative zur Wohneigentumsbesteuerung damals dem Volk versprochen - ich auch; jenen, die schon hier gewesen sind -, dass wir den Systemwechsel prüfen und einen Entwurf ausarbeiten werden.

Das heutige System hat also Nachteile. Ich habe den Hauptnachteil, die Verzerrung, erwähnt. Es gibt noch weitere Nachteile. Viele Menschen verstehen nicht, dass sie ein virtuelles Einkommen, das gar nicht fliesst, versteuern müssen. Das System ist auch langsam ausgehöhlt worden, indem in vielen Kantonen die Eigenmietwerte nicht angepasst werden; in anderen Kantonen werden sie angepasst. Das System ist administrativ ausserordentlich aufwendig. Die Steuerbehörden müssen in die Handhabung dieses Systems viel Zeit investieren. Das System fördert tendenziell auch die Verschuldung; es ist interessant, sich zu verschulden. Eigentlich ist das nicht vernünftig. Ihre vielen Vorstösse zeigen ferner, dass das System politisch abgenutzt ist. [PAGE 1885]

Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, langfristig - das ist ja ein langfristiges Projekt - bringe der Systemwechsel Vorteile. Bei einer solchen Umstellung gibt es immer ein Problem: Es gibt Verlierer, und es gibt Gewinner. Die Verlierer sind natürlich vor allem jene, die heute interessante Steuersparinstrumente nutzen können und diese nachher nicht mehr haben. Ich habe Ihnen schon gesagt, dass ein knallharter Systemwechsel ohne flankierende Massnahmen dazu führt, dass der Fiskus daran verdient.

Der Bundesrat hat Ihnen aber ein System vorgeschlagen, das ungefähr 190 Millionen Franken kostet, allerdings inklusive des Bausparens für Hauseigentum. Wir haben sogar geschätzt, dass die Ausfälle bei der momentanen, sehr tiefen Hypothekarzinsbelastung von rund 4 Prozent noch um rund 100 Millionen Franken höher sind. Das heisst, dass wir gewillt sind, bei einem Systemwechsel nicht einfach ein Geschäft zu machen, indem wir die Abzüge unterbinden, sondern wir sind auch gewillt, für Neuerwerber und zur Anregung von Unterhalt etwas zu investieren, wie das z. B. auch von Herrn Schneider gefordert wurde.

Ich glaube, wir haben beim Unterhalt ein elegantes System gefunden, indem wir sagen: Eigentlich könnte man ihn gar nicht abziehen, da er nicht systemkonform ist; also soll man den Normalunterhalt in der Grössenordnung von 4000 bis 5000 Franken nicht abziehen können. Aber Unterhalt, der innerhalb gewisser Grenzen darüber hinausgeht, und grössere Aufwendungen für Unterhalt alle paar Jahre sollte man abziehen können. Das ist zwar systematisch falsch, aber es ist ein gewisses "incentive" für die Bauwirtschaft und ein Anreiz, den baulichen Unterhalt auch wirklich durchzuführen. Das ist besser als eine Pauschale, denn Pauschalabzüge werden einfach gemacht, ohne dass man sie wirklich braucht. Sie bieten also keinen Anreiz, einen Unterhalt auch tatsächlich durchzuführen.

Wir waren uns auch voll bewusst, dass es für Neueigentümer wichtig sein kann, dass sie zumindest am Anfang die Zinszahlungen abziehen können. Hier muss ich darauf hinweisen, dass ich manchmal den Eindruck habe, dass jene, die den Bundesrat kritisieren, er lasse zu wenig Abzüge für Neuerwerber zu, ein Element nicht mitberücksichtigen: Sie vergleichen diese Abzüge nämlich mit den heutigen Abzügen. Das ist insofern falsch, als sie heute den Abzug vom Einkommen einschliesslich Eigenmietwert vornehmen können. Im neuen System können sie den Abzug von einem tieferen Einkommen vornehmen, weil eben kein Eigenmietwert dabei ist; Sie haben also a priori schon ein niedrigeres Einkommen dadurch, dass es keinen Eigenmietwert mehr gibt. Wenn Sie das mitberücksichtigen, sind die Abzugsmöglichkeiten, die wir offerieren, recht grosszügig und erreichen für mittlere Einkommen und mittleres Wohneigentum fast den heutigen Zustand.

Nur jene zahlen natürlich einen Preis, die es sich eigentlich leisten könnten, die sehr gross bauen und sehr viel mehr abziehen, als es sich eben der kleine Mann oder die kleine Frau mit dem kleineren Häuschen leisten kann. Wir meinen, das sei so weit gerecht. Deshalb ist es nicht nötig, beim Systemwechsel so weit zu gehen, wie Sie in der ersten Lesung gegangen sind.

Ich verstehe natürlich auch die Hauseigentümerverbände. Sie haben das Problem, dass sie eigentlich zweierlei Mitglieder haben: jene, die eigentlich vom alten System profitieren, und jene, die vom neuen System profitieren würden. Man kann beiden natürlich nur dann gerecht werden, wenn man einen sehr teuren Systemwechsel macht. Aber das würde wiederum dazu führen, dass wir jene Verzerrungen, die man eigentlich bereinigen müsste, eben nicht bereinigen. Das ist der Grund dafür, weshalb wir meinen, unser Vorschlag gehe eben doch schon recht weit, weil Sie das, was wir investieren, nicht nur daran messen würden, was es an Ausfällen gegenüber heute gibt, sondern wir investieren auch das, was wir beim Systemwechsel - wenn wir ihn nicht abfedern würden - eigentlich verdienen würden.

Jetzt stellt sich die Frage: Sollen Sie das heutige System "verbessern", oder sollen Sie beim Systemwechsel bleiben? Hier hat der Bundesrat eine ganz klare Haltung. Der Bundesrat hat durchaus Verständnis dafür, dass Sie beim normalen Eigenmietwert vielleicht auch ohne Systemwechsel etwas tun möchten. Auch ich bin ein Hausbesitzer, der davon profitieren würde; das ist ganz klar. Trotzdem müssen Sie eine doppelte Überlegung machen:

1. Ist es bei unserem heutigen System, das eigentlich gerade im Vergleich zur Miete relativ günstig ist und eben alle diese Möglichkeiten, alle Abzüge usw. erlaubt, wirklich nötig, noch weiter zu gehen? Der Bundesrat meint, es sei nicht nötig; es sei nicht etwas Vitales, es sei auch für den Wirtschaftsstandort nicht nötig. Es wäre vielleicht wünschenswert, aber es ist nicht nötig.

2. Wenn es schon nicht nötig ist, soll man es dann ausgerechnet dann tun, wenn dem Bund wieder finanzielle Probleme drohen und wir an allen Ecken und Enden sparen müssen?

Der Bundesrat ist der Meinung: Nein, es sei vertretbar, Ausfälle in Kauf zu nehmen, wenn man sich damit eine grundlegende Änderung des Systems erkauft. Wenn man aber diesen Gegenwert nicht hat, dann sei es - ausgerechnet jetzt, in diesem Umfeld - nicht zu empfehlen und nicht akzeptabel, auf dem alten System noch Ausfälle zu generieren.

Dazu kommt etwas Zweites: Wer profitiert eigentlich davon? Es sind doch zu einem grossen Teil jene, die auch etwas von der Familienbesteuerungsreform profitieren, die Sie soeben beschlossen haben. Die Differenzen sind dort nicht mehr besonders gross.

Wenn wir in der Staatsrechnung Überschüsse hätten, würde ich mich gegen diese Reform nicht wehren. Man kann sich auch beim heutigen System darüber streiten, wo der Eigenmietwert liegen sollte. Wir meinen, die Senkung von den von uns gerade noch tolerierten 70 Prozent auf 60 Prozent für alle gehe in diesem Sinne zu weit.

Ich habe einiges Verständnis für die Härteklausel. Ich glaube, das ist etwas, das im heutigen System fehlt. Wenn Sie beim alten System bleiben, ist das an sich etwas Gutes; das wird nicht sehr viel kosten. In den Fällen, in denen man es brauchen kann, ist es wahrscheinlich etwas sehr, sehr Nützliches.

Zusammenfassend: Wenn Sie schon Ausfälle generieren wollen, sollten Sie sich dafür den Systemwechsel erkaufen; wenn nicht - meint der Bundesrat -, sollte man auf eine Reform verzichten. Angesichts der gesamten, schon kritisierten Steuerreform, angesichts dessen, was wir beim Stempel aus Konkurrenzgründen opfern müssten, angesichts der Probleme, in die der Bundeshaushalt kommen wird, wäre es nicht akzeptabel, hier noch zusätzliche Ausfälle zu generieren. Wir wissen nämlich nicht, wie sie langfristig zu finanzieren wären.

Deshalb empfehle ich Ihnen, bei Ihrem ersten Entscheid zu bleiben, in der Differenzbereinigung dann aber zu einem etwas bescheideneren Modell zu kommen.