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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2021-06-01

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-01

Wortprotokoll

Ich bin etwas erstaunt über diese Debatte, die nun hier zum zweiten Mal in extenso beginnt. Ich möchte vor allem auch meinem Erstaunen über die Antragsbegründung von Kollege Noser und das Votum von Herrn Würth Ausdruck geben. Sie sagen, dass das alles gewissermassen neu sei, dass diese Fragen nicht richtig geprüft worden seien. Ich möchte dem doch widersprechen. Das Gedächtnis ist in der Politik oft kurz.

Die Frage der Verfassungsmässigkeit - denjenigen, die dieses Geschäft jetzt nicht verfolgt haben, könnte man das attestieren, aber wer dabei war und zugehört hat, weiss es - war ein fundamentales Problem. Die Kollegen hier in der vorderen Reihe haben das ausführlich vorgebracht. So war es auch, vor den Augen der Nation, im Nationalrat - eine etwas spezielle Situation -: Die Nationalratskommission hatte mit dieser Begründung Nichteintreten beantragt, ist dann vom Plenum des Nationalrates zurückgepfiffen worden, das Plenum des Nationalrates ist der Konzeption des Bundesrates gefolgt, ist eingetreten, und in der Folge hat der Nationalrat den Erlass in den Grundzügen so verabschiedet, wie der Bundesrat das vorgeschlagen hat. Jetzt damit zu kommen, dass alles ganz neu sei, das ist natürlich schon etwas grenzwertig.

Es ist Kollege Burkart zu attestieren: Er hat in der Kommission - wir waren im Unterschied zu Kollege Würth ja beide in der Kommission - seine Begründung schon ausführlich dargelegt. Er hat nicht geschlafen, sondern hat das in der Kommission und auch im Plenum gemacht. Ich habe mich jetzt noch kurz vergewissert: Es ist nicht so, dass er aus seinen Argumenten in der ersten Runde ein Geheimnis gemacht hätte. Jetzt, in der Differenzbereinigung, zu kommen und zu behaupten, das sei alles nicht geprüft worden, obschon all das, was jetzt auch Kollege Würth vorgebracht hat, schon in extenso diskutiert worden ist, und zwar in beiden Räten - es hat einfach zu einem anderen politischen Ergebnis geführt -, das ist doch jetzt reichlich speziell.

Die Ausgangslage ist verhältnismässig simpel. Es ist klar, dass gewissen Leuten die Online-Medien-Förderung nicht passt. Der Bundesrat hat sich dazu entschlossen, eine solche vorzuschlagen, und hat auch den korrekten Weg mit einer Vernehmlassung eingeschlagen. Es gab in der Vernehmlassung Stimmen, die sich dagegen ausgesprochen haben. Aber eine Mehrheit war dafür.

Der Bundesrat hat dann aufgrund der Vernehmlassung diesen doppelten Ansatz - Einbezug der Print- wie auch der Online-Medien - in der Botschaft auch entsprechend begründet. Es ist eine sehr ausführliche Botschaft. Wenn Sie sich die Mühe nehmen, sie nachzulesen und zur Kenntnis zu nehmen, dann sehen Sie, dass all diese Fragen, die jetzt aufgeworfen werden, in der Botschaft abgehandelt werden. Sie wurden nachher im Gesetzgebungsverfahren in der ersten Runde ausführlichst behandelt. Dass jetzt, in der zweiten Runde, erneut damit gekommen wird, das sei alles neu und speziell, ist schwer nachvollziehbar.

Der Kommissionssprecher hat in seiner ausgezeichneten Begründung praktisch schon alle Gründe genannt, weshalb die Kommissionsmehrheit - und es war eine ganz klare Kommissionsmehrheit - hier auf der Linie des Bundesrates ist und [PAGE 376] Ihnen jetzt beantragt, bei dem zu bleiben, was wir schon beschlossen haben. Ein einziges Argument, das aber die Basis der gesamten Gesetzgebung war, wurde jetzt vielleicht nicht mehr in den Vordergrund gerückt: Es ist das demokratiepolitische Argument. Für eine funktionierende Demokratie, für eine funktionierende direkte Demokratie ist die Meinungsbildung auf eine funktionierende Presse, auf funktionierende Medien angewiesen.

Ich möchte hier noch einmal materiell Kollege Noser widersprechen, der den Print schon praktisch totgesagt hat. So ist es nicht. Der Print wird in irgendeiner Form bleiben und auch eine Zukunft haben. Gerade sein Leitmedium, die "NZZ", zeigt ja heute, dass der Print lebendig ist und entsprechend gestaltet werden kann, auch auf hohem Niveau. Eine Medienförderung aber, die Online-Medien ausblendet, die ausblendet, dass heute journalistische Inhalte zunehmend auch online konsumiert werden, ist nicht auf der Höhe der Zeit. Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat ein Medienpaket beantragt hat, das auf der Höhe der Zeit ist und den Online-Bereich mit einbezieht, vorerst auf einem bescheidenen Niveau und auch befristet. Aber es ist doch so, dass hier dieser Schritt gemacht wird. Aus demokratiepolitischen Gründen ist es notwendig, dies jetzt zu tun.

Kollege Würth, am Schluss war ich etwas erstaunt. Sie haben praktisch schon vom Referendum und vom Referendumskampf gesprochen. Es nimmt mich wunder, wer hier ein Referendum ergreifen will, aber es ist natürlich nie ausgeschlossen. Ich bin zuversichtlich. Die Bevölkerung wünscht lebendige Medien, die journalistisch gut gestaltet sind. Ich bin der Überzeugung, dass dieses Gesetz in einer Volksabstimmung beste Chancen hätte, wenn ein Referendum ergriffen würde. Im Moment ist dies ja von niemandem angekündigt.

Wir haben aber auch zu fragen, ob wir ein richtiges Gesetz machen. Wir haben dies in der ersten Runde bejaht. Der Nationalrat hat es in der ersten Runde bejaht.

Ich bitte Sie deshalb, mit der Kommission für diese Gesetzgebung zu stimmen und den Einzelantrag Noser abzulehnen.