Lexipedia

Wicki Hans · Ständerat · 2021-06-01

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-01

Wortprotokoll

Hier haben wir die erste Differenz zwischen der Mehrheit und der Minderheit unserer Kommission. Es geht dabei um die Frage, ob die Railcom, die Kommission für den Eisenbahnverkehr, auch für die diskriminierungsfreie Preisberechnung zuständig sein soll. Die Mehrheit der Kommission beantragt die Streichung dieses Passus, während die Minderheit der Railcom die Kompetenz übertragen möchte, bei Streitigkeiten auch über die diskriminierungsfreie Berechnung des Preises zu entscheiden. Namens der Kommissionsmehrheit empfehle ich Ihnen, unserem Antrag zu folgen und diese Bestimmung zu streichen.

Wie bereits in meinem Eintretensvotum erläutert, handelt es sich hier um ein Rahmengesetz, das dazu dient, dass die Privatwirtschaft tätig werden kann. Das Projekt Cargo sous terrain wird ja auf privatrechtlicher Basis erstellt und privat finanziert. Es kann nicht angehen, dass sich der Staat derart stark in diese Thematik einmischt. Immerhin ist bereits festgehalten, dass die Anlage dereinst allen möglichen Partnern diskriminierungsfrei zur Verfügung stehen soll. Dies entspricht nicht nur dem Selbstverständnis der Verantwortlichen von Cargo sous terrain, sondern wird auch in den Absätzen 1 und 2 von Artikel 5 garantiert. Es kommt hinzu, dass der diskriminierungsfreie Zugang an sich bereits durch die Railcom geprüft und überwacht wird. Es dürften also eigentlich keine Probleme entstehen.

Die Kompetenz der Railcom, bei Streitigkeiten über die diskriminierungsfreie Preisgestaltung zu entscheiden, kann und muss als ungerechtfertigter Eingriff in die Preispolitik bezeichnet werden. Damit muss das Unternehmen nämlich zu viele Informationen offenlegen. Immerhin sind der diskriminierungsfreie Zugang und der diskriminierungsfreie Anschluss an das System bereits gesetzlich sichergestellt. Das Diskriminierungsverbot ist somit bereits explizit aufgeführt; immerhin ist Diskriminierungsfreiheit ja auch eine Voraussetzung für die Ausübung des Enteignungsrechts. Und nicht zuletzt hat ja auch etwa das Kartellgesetz weiterhin seine Geltung. Es ist daher nicht nötig, dass neben alledem der Spielraum für Privatunternehmen zusätzlich eingeschränkt wird, indem der Railcom auch noch diese Kompetenz zugewiesen wird.

Ich empfehle Ihnen daher namens der Kommissionsmehrheit, unserem Antrag zuzustimmen und den Antrag der Kommissionsminderheit abzulehnen.